Dr. Harald Terpe
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer meine Rede zum Sonderbericht des MV-Schutzfonds gestern verfolgt hat, der hat gemerkt, dass wir die Kompetenz des Landesrechnungshofes sehr schätzen, und stellt sich die Frage, wie wir uns zu dem vorliegenden Antrag, der ja gerade diese Kompetenz für uns als Landtag nutzbar machen möchte, positionieren. Aus unserer Sicht gibt es dabei verschiedene Dinge abzuwägen – zum einen, dass eine Annahme des Antrages die Zeitschiene für die auch aus unserer Sicht dringend notwendige Reform der Förderverfahren deutlich verzögern würde. Das in Ihrem Antrag erwähnte Beispiel, die Übereinkunft, welche der beratenden Äußerung des Landesrechnungshofes zu den Kosten für die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises zugrunde liegt, erfolgte im September 2019, haben Sie ja auch geschrieben. Der Beschluss dieser beratenden Äußerung datiert aber auf den 1. Oktober 2021, dazwischen liegen zwei Jahre. Wenn wir diesem Antrag heute also folgen würden und vergleichbare Zeiträume in Betracht ziehen, dann hieße das, dass wir uns sehr wahrscheinlich erst Anfang 2025 hier wieder zu dem Thema austauschen würden, und das kann nicht unser Ziel sein. Dieser lange Zeitraum verdeutlicht auch, welche Mehrarbeit in diese beratende Äußerung geflossen ist. Ich habe eben Kollegen Koplin noch gehört, dass dazu ja auch noch bestimmte Vorarbeiten notwendig sind. Also muss man davon ausgehen, dass die Zeitschiene sogar noch länger ist. Mehrarbeit, die zusätzlich zu den umfangreichen Prüfungsaufgaben des Landesrechnungshofs zu leisten ist – wir sollten diese Mehrarbeit nur anfordern, wenn sie wirklich unverzichtbar ist. Und das bringt mich zu einem zweiten Punkt, denn es ist ja beileibe nicht so, dass sich der Hof nicht bereits zu den Förderverfahren geäußert hätte. Nicht nur in dem schon erwähnten Sonderbericht zum MV-Schutzfonds, sondern ebenfalls in den letzten Jahresberichten des Landesrechnungshofes finden sich zahlreiche Hinweise zum möglichen Problem bei der Ausgestaltung und Umsetzung der Förderverfahren des Landes. Wer sich also für die Empfehlungen des Landesrechnungshofes interessiert, die zukünftig sich natürlich modifizieren können, aber die bisher ja auch abgegeben worden sind, dem stehen diese bereits jetzt zur Verfügung. Zugegeben, man muss dann diese Jahre auch mal studieren, also Eigeninitiative bleibt notwendig. Aber aus unserer Sicht ist diese Eigeninitiative auch zulässig und zumutbar und bringt sozusagen ein bisschen mehr Beschleunigung auch in die Möglichkeit, Förderverfahren zu verändern oder zu modifizieren und anzupassen an unsere modernen Verfahren. Um es kurz zu machen, wir schätzen die fachliche Kompetenz des Landesrechnungshofs sehr. Wir sehen hier im konkreten Fall aber keine Veranlassung für eine Beauftragung zu diesem Zeitpunkt, weil ich, wie ich dargelegt habe, viele Äußerungen in diese Richtung lesen konnte. Und wir empfehlen der Landesregierung dringend, die bereits verfügbaren Äußerungen des Landesrechnungshofs zum Thema Förderverfahren intensiv zu studieren und die Hinweise für die anstehenden Änderungen zu berücksichtigen. Wir werden den Antrag ablehnen von der AfD. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
