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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 23.03.2023 Sitzungen 8/49

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Innenministerium war 2013 in der Hand der CDU und blieb es auch bis zur Wahl vor anderthalb Jahren, 2021. Acht Jahre ohne Dynamisierung der Entschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren ist nicht alleine Schuld der aktuellen Regierung. (Marc Reinhardt, CDU: Hab ich auch gesagt.) Die Gespräche zwischen dem Innenministerium und dem Landesfeuerwehrverband 2021 hätten besser rechtzeitig zu einem Abschluss gebracht werden sollen, trotzdem ist der Antrag natürlich richtig. Gerade angesichts der von uns allen wahrnehmbaren Preisentwicklung der letzten Monate ist es überfällig, die Entschädigungen auf ein Niveau zu heben, das diesen Namen auch verdient, denn eine Entschädigung, die die tatsächlich entstehenden Ausfälle nicht deckt, verfehlt nicht nur ihren Zweck, sie wird vielmehr eher zu einem Almosen degradiert, dessen Empfang auch Widerwillen hervorrufen kann. Gerade dies kann aber für die ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren nicht gewollt sein. Wir unterstützen daher explizit die Forderung, die Höchstsätze nach Paragraf 2 der Verordnung anzuheben, gerne auf eine Höhe, die es den zuständigen kommunalen Körperschaften erlaubt, auch im Laufe der kommenden Jahre noch Anpassungen vorzunehmen. Da komme ich noch einmal auf die Frage der Dynamisierung, was sowieso viel häufiger gemacht werden sollte. Die dort festgelegten Sätze sind als Höchstsätze definiert, erlauben also durchaus eine schrittweise Dynamisierung vor Ort, wenn die Umstände dies erforderlich beziehungsweise sinnvoll erscheinen lassen. Mehr Freiheit ist hier erlaubt, also auch mehr lokaler Handlungsspielraum. Aber ich muss auch sagen, der Prozess hin zu einer tatsächlichen Aufwandsentschädigungserhöhung muss überall einsetzen. Das Anliegen, den Kreis der Empfänger der Aufwandsentschädigung nach Paragraf 5 der Verordnung wie vorgeschlagen aufzustellen, entspricht nach unserer Lesart bereits der geltenden Rechtslage. Dass diese Bitte jedoch vom Landesfeuerwehrverband kommt, legt nahe, dass es hier anscheinend Unsicherheit über die Auslegung der geltenden Verordnung gibt. Wir unterstützen daher die Forderung, diesbezüglich zur Klärung beizutragen. Auch die Anhebung der Verdienstausfälle erscheint uns sinnvoll und angemessen. Wenn wir breite Teile der Bevölkerung für den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr motivieren wollen, dann sollte sich die Verdienstausfallhöhe deutlich vom geltenden Mindestlohn abheben. So leisten wir unseren Anteil zur Attraktivität, damit die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren weiter ihren für uns alle unverzichtbaren Dienst tun können. Ich habe den Ausführungen des Ministers zugehört, habe mich gefreut, dass das alles in Arbeit ist, aber ich war angehalten, diesen Antrag zu beurteilen, und dieser Antrag ist gut und deswegen stimmen wir ihm auch zu. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut, Harald!)

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