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Enrico Schult

AfD 23.03.2023 Sitzungen 8/49

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe die Botschaft wohl vernommen. Das ist richtig, dass wir da jetzt tätig werden, die Feuerwehrentschädigungsverordnung sollte angepasst werden. Die Entschädigungsverordnung, Herr Innenminister, die sprachen Sie an, für die kommunalen Vertreter ist ja auch von 2011. 2019 wurde sie angepasst. Insofern sind wir jetzt bei den Kameraden der Feuerwehr natürlich jetzt auch in Zugzwang. Wir als AfD haben einen Änderungsantrag eingebracht. Sie haben eben gerade dafür geworben, dem nicht zuzustimmen. Die Rückmeldungen an uns haben uns aber veranlasst, diesen Änderungsantrag zu stellen, weil es natürlich Unterschiede gibt bei den Wehrführern und bei den Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehren. Das ist so, es gibt ja diese Einstufungen, auch die Brandschutzdienststelle ist jetzt eine Schwerpunktfeuerwehr oder ist jetzt eine Feuerwehr mit besonderen Aufgaben. Und unserer Meinung nach sollte das extra noch aufgeführt werden, dass sozusagen eine Feuerwehr, die viele Einsätze fährt, oder ein Kamerad, der viele Einsätze fährt, dass er natürlich eine höhere Entschädigung bekommt als jemand, der nicht so oft im Einsatz ist. Das machen wir im Übrigen bei den Bürgermeistern ja ähnlich. Da wird ja auch sozusagen die Einwohnerzahl als Schlüssel zugrunde gelegt. Das würden wir uns bei der neuen Feuerwehrentschädigungsverordnung auch wünschen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das ist eine Rückmeldung, die wir bekommen haben aus der Praxis. Und Sie sagten, das mögen die Kommunalparlamente selber entscheiden. Ich bin Mitglied auch einer Gemeindevertretung und ich bin der Meinung, dass die das gar nicht abschätzen können. Also die sind gar nicht in der Lage, das so zu bewerten, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) und daher würde ich mir von Landesseite auch klare Regelungen wünschen, wo ich mich dann daran orientieren kann als Kommunalvertreter, okay, das hat jetzt hier die und die Einstufung von der Brandschutzdienststelle, der bekommt die und die Aufwandsentschädigung. Und Sie sagten es, natürlich sind das nur Höchstwerte, die dort formuliert sind. Das können die Kommunalvertreter selber entscheiden, aber in der Realität sieht es ja so aus, dass man sich nach solchen Vorgaben seitens des Landes richtet und sich daher daran orientiert. Ich plädiere nach wie vor dafür, dass wir das den Kommunalvertretern dort einfacher machen sollten, das schon in die Feuerwehrentschädigungsverordnung mit reinschreiben sollten, denn da besteht tatsächlich eine Regelungslücke, wie uns die Praktiker der Feuerwehren berichtet haben. Ich möchte dennoch auf einen anderen Punkt hinweisen. Es ist ja in der Tat so, die Feuerwehrentschädigungsverordnung, sagte ich bereits, definiert die Höchstsätze. Die Kommunen müssen also das Geld aufwenden, um die Entschädigungen dann zu zahlen. Für die Ausbilder, Herr Reinhardt sagte es auch, höhere Verdienstausfälle, das ist völlig richtig, deshalb werden wir auch diesem Antrag zustimmen. Aber wir müssen die Kommunen natürlich auch finanziell ausstatten, um sozusagen das aufzuwenden, um das Geld in die Hand zu nehmen. Und ein wichtiger Punkt für den Dienst in der Feuerwehr sind natürlich gut ausgestattete Feuerwehren, Material. Das ist ja das, was die Kameraden wollen. Die wollen jetzt nicht in veralteten Feuerwehrgebäuden ihren Dienst tun. Das Projekt mit den Feuerwehren, die 50 Millionen, das ist sehr gut angekommen. Das war auch ein gutes Projekt, aber jetzt geht es natürlich weiter. Jetzt müssen die Gerätehäuser instand gesetzt und saniert werden. Meine Fraktion hat einen Haushaltsänderungsantrag dazu eingebracht. Wir wollten dort 18,5 Millionen bei den letzten Haushaltsberatungen mehr einstellen in den Landeshaushalt. Das ist leider abgelehnt worden, auch von der CDU, Herr Reinhardt. Insofern frage ich mich, ob das tatsächlich jetzt in Ihrem Sinne ist, da noch die Feuerwehren zu unterstützen, dann hätten Sie dem Antrag nämlich zustimmen müssen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Aber ein Punkt, auf den ich noch hinweisen möchte, ist, der Brandschutz gehört ja zum eigenen Wirkungskreis. Das heißt, die Kommunen sind selber dafür verantwortlich. Ich führte es aus, sie müssen sozusagen selber auch Geld in die Hand nehmen. Und wenn ich dann wirklich die Feuerwehren dauerhaft stärken möchte und sozusagen das Bestehen der Feuerwehr dauerhaft sichern möchte, dann ist es zu überlegen, ob man diese Aufgabe, den Brandschutz, nicht in den übertragenen Wirkungskreis überführt. Das würde bedeuten, dass sie Schlüsselzuweisungen bekommen oder gar, dass man entsprechend der Feuerwehrbedarfspläne, die ja vorliegen in allen Feuerwehren, dass man dann von Landesseite sagt, okay, wir erarbeiten jetzt eine Prioritätenliste, und diese Materialien werden gebraucht, diese Fahrzeuge werden gebraucht. Die Instandhaltung bei den Gebäuden, gut, das ist nun mal wieder eher kommunale Angelegenheit. Da würde ich mir wünschen, dass wir als Land da noch vorpreschen und, wie gesagt, uns selber das einfach klarer regeln, nicht, dass jetzt alle Feuerwehren immer wieder zu ihren Kommunalparlamenten laufen, ich brauche hier Geld, ich brauche da Geld. Ich war letztens bei der Feuerwehr, bei der Jahreshauptversammlung einer Feuerwehr, und da ist es natürlich auch wieder an die Kommune herangetragen worden, lieber Bürgermeister, wir haben hier kein Geld und wir brauchen dieses und jenes. Da würde ich mir mehr Verantwortung des Landes wünschen, vielleicht kommt das noch. Mit der Feuerwehrentschädigungsverordnung sind wir in der Tat auf dem richtigen Weg. Mit unserem Änderungsantrag möchte ich aber noch einmal dafür werben, da besteht eine Regelungslücke. Das sollte man aufgreifen und den Kommunalparlamenten da Hilfestellung leisten, denn sie sind nicht dazu in der Lage, das adäquat einschätzen zu können. Wir als Ministerium oder das Innenministerium ist dazu in der Lage, weil es ja auch im Kontakt steht mit den Verbänden und so weiter. Und daher zum Schluss, wir werden diesem Antrag der CDU zustimmen und wir bitten natürlich auch um Zustimmung für unseren Änderungsantrag. – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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