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Christian Pegel

23.03.2023 Sitzungen 8/49

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank für den Hinweis! Herr Reinhardt kennt die Antwort auch bereits, weil er sie mir schon, ich glaube, in diesem Hohen Hause in der Fragestunde möglicherweise, das weiß ich nicht, sicher ist die Frage ausgefallen, aber wir haben darüber auf jeden Fall wiederholt gesprochen. (Marc Reinhardt, CDU: Im Ausschuss.) Er kennt die Antwort also. Schon im Ausschuss haben wir auf jeden Fall darüber gesprochen. (Marc Reinhardt, CDU: Das war vor sechs Monaten.) Das, was Sie hier als Hinweis geben, ist vollkommen richtig. Diese Diskussion scheint im Innenministerium seit Ende 2020/Anfang 2021 zu liegen. Ich habe eine Situation vorgefunden, wo der Landesfeuerwehrverband und die Fachkolleginnen und -kollegen an mehreren Stellen sehr unterschiedliche Auffassungen vertreten haben. Ich habe bereits vor mehreren Monaten signalisiert, dass meine Bitte ins Haus – freundlich formuliert, die unfreundlich formulierte nennt sich dann Weisung – lautete, wir übernehmen die Hinweise des Landesfeuerwehrverbandes und basierend auf diesen Hinweisen wird die Landesverordnung geändert und umgesetzt. All das ist, wie gesagt, im Innenausschuss deutlich erläutert. Und ich habe den Eindruck, Sie kennen auch den Entwurf, den die Kolleginnen und Kollegen in den letzten Wochen erarbeitet haben, schon, (Marc Reinhardt, CDU: Nee.) weil Sie an einer Stelle abweichend von dem, was der Landesfeuerwehrverband uns vorgeschlagen hat, nämlich die zutreffende rechtliche Einordnung in Ihrem Antrag schon aufgenommen haben. Ihr Antrag weist darauf hin, dass einige Funktionsvergütungen in den Paragrafen 5 sollen. Das haben Sie ausdrücklich erbeten in Ihrem Antrag. Genau das ist das, was in den letzten Wochen noch als rechtlicher Hinweis völlig zutreffend von den Kollegen gekommen ist, um alle anderen mitzunehmen. Es gibt in der Aufwandsentschädigungsverordnung, wie eben hingewiesen, pauschalierte Zuweisungen, vor allen Dingen für die Ehrenbeamten. Also ein Ortswehrführer wird quasi zum Beamten auf Zeit im Ehrenamt und dafür gibt es einen eigenen Paragrafen. Und nun gibt es weitere Funktionen, die bisher überhaupt keine Berücksichtigung in dieser Aufwandsentschädigungsverordnung haben, zum Beispiel diejenigen, die sich um Kinder- und Jugendfeuerwehren kümmern. Die Idee ist, diesen Warten ebenfalls eine pauschalierte Aufwandsentschädigung zukommen zu lassen – ein ganz tolles Ehrenamt im Übrigen und eines, was sich in den letzten Jahren als extrem erfolgreich erwiesen hat, weil gerade die Kinder- und Jugendfeuerwehren in den letzten zwei Jahren massiven Zuwachs haben –, auch dort also pauschaliert etwas geben zu können. Da es diese Warte für Kinder- und Jugendfeuerwehrfragen nicht als Ehrenbeamte gibt, können die also nicht in den Paragrafen wie die Ehrenbeamten, wo der Landesfeuerwehrverband und auch lange die Vorschläge des Innenministeriums die verortet haben, sondern kommen in den Paragrafen 5. Da gibt es eine andere Passage, wo ebenfalls pauschale Aufwandsentschädigungen gegeben werden, die nicht an Beamte gehen müssen. Und dieser konkrete Passus – der ist bei Ihnen ja bereits angesprochen – ist ein Ergebnis der letzten Wochen. Wir sind mit der ministeriumsinternen Abstimmung weitgehend durch, haben noch ein Gespräch mit dem Landesfeuerwehrverband vor uns, um zum Beispiel diese Veränderung auch noch einmal zu erläutern, gehen dann in die Ressortabstimmung, die hoffentlich relativ unspektakulär ist, weil bei Feuerwehrfragen weitgehend, weitgehend in erster Linie das Innenministerium betroffen ist, und gehen davon aus, dass wir dann im Laufe dieses Jahres irgendwann um den Sommer herum abschließen können, genau das, was ich Ihnen bereits wiederholt auch in den letzten Monaten gesagt habe und was wir auch ohne diesen Antrag längst begonnen haben umzusetzen, weil es, wie gesagt, im Innenministerium schon anhängig war. Meine Damen und Herren, ich werbe aber genau wie Herr Reinhardt dafür, dass wir diesen Weg gehen. Ich werbe deshalb in diesem Hohen Hause dafür, weil das an einer einzigen Stelle Sie berühren wird als Haushaltsgesetzgeber, und das ist die Stelle, wo wir auch in diesem Jahr keine Änderungen werden herbeiführen können, sondern die vorverlegen müssen auf den 1. Januar des kommenden Jahres, das sind die Amtswehrführer. Die Amtswehrführer sind die einzigen Funktionsträger, wo wir Konnexität haben, weil wir als Land verpflichtend vorgeben, dass es die geben muss, und wir dementsprechend auch die Aufwandsentschädigungen zu ersetzen haben. Bei allen anderen Funktionen – auch das ist mir wichtig und nimmt Bezug insbesondere auf Ihren Änderungsantrag –, bei allen anderen ist das, was wir da tun, keine Verpflichtung des Landes gegenüber der kommunalen Familie, sondern es sind sogenannte Höchstbeträge. Wir definieren also – und deswegen, glaube ich, kann das Land da auch relativ entspannt mit den Beträgen umgehen –, wir definieren die Höchstbeträge, die eine kommunale Gebietskörperschaftsvertretung, eine Gemeindevertretung, eine Stadtvertretung, einen Kreistag, wenn es dann auf den Kreistag ankommt, den Kameradinnen und Kameraden in den Funktionen geben kann. Wir geben also nur den Höchstbetrag vor, genau wie bei der Entschädigungsverordnung für die kommunalpolitischen Entschädigungen. Vor dem Hintergrund gibt es nur einen einzigen Passus, wo wir es verpflichtend machen, und das ist bei den Ämtern. Bei allen anderen bleibt es am Ende dann in der kommunalen Hand, ob sie den Höchstbetrag ausschöpft oder einen darunterliegenden Betrag nimmt. Und Sie hatten ja angeregt zu sagen, Mensch, da müssen noch mehr Kriterien ran als ein platter Betrag. Ich würde sehr dafür werben, die jetzige Entschädigungsverordnung mit ihren sehr einfachen Höchstbeträgen aufrechtzuerhalten. Wenn denn eine Kommunalvertretung sagt, bei uns ist die Struktur so einfach und die Einsätze sind so selten, dass eben nicht der Höchstbetrag ausgeschöpft werden soll, sondern nur 98 Prozent, 92 oder 80 Prozent davon, ist das weiterhin in der Hand – noch mal, außer bei Amtswehrführern –, in der Hand der kommunalen Gebietskörperschaft. Und da kann all das, was Sie angeregt haben an Rahmenkriterien, einfließen. Die können, also Gebietskörperschaft, Einwohnerzahlen, Einsatzzahlen der Feuerwehren und so weiter, das kann alles die jeweilige Kommunalvertretung bei der Frage, in welcher Höhe wird der maximale Höchstbetrag praktisch in der jeweiligen Gemeinde ausgeschöpft, das kann also jeweils die Gemeindevertretung entscheiden. Mein Werbeblock ist dafür, sehr dafür, dass wir bei der bisherigen Struktur bleiben. Ich gucke in die Tabelle, weiß, ich bin Amtswehrführer, oder eine Gemeindevertretung weiß das, und dann ist klar, was der Maximalbetrag ist, beim Ortswehrführer gilt das Gleiche. Bitte fordern Sie uns auf keinen Fall auf, das noch zu ergänzen um lauter auslegungsbedürftige Regelungen, Einwohnerzahl, Einsatzzahlen, Flächenzahlen und so weiter! Das können die Gebietskörperschaften vor Ort viel besser als wir hier auch als Innenministerium. Von daher mein Werbeblock, lassen Sie uns bei der einfachen Regelung bleiben! Wir sind auf dem Weg, es kommt ohnehin. Ich freue mich trotzdem, dass wir gemeinsam einig sind, dass dieses Ehrenamt nach zehn Jahren in der Tat eine Anpassung mehr als verdient hat, und der wichtigste Passus nach meinem Gefühl ist angesprochen. Da geht es vor allem um die Selbstständigen, deren Aufwandsentschädigungen unbedingt zeitgemäß mit angepasst werden müssen. Herzlichen Dank! Ich freue mich auf die Debatte und Sie können versichert sein, im Sommer sind wir spätestens durch, hoffentlich ein paar Tage vorher. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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