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Simone Oldenburg

23.03.2023 Sitzungen 8/49

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Blick in die Koalitionsvereinbarungen der vergangenen und auch der jetzigen Landesregierung oder auch in die Kooperationsinitiative für ganztägiges Lernen in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch das Schulgesetz bietet so manch interessante Information oder aber auch die Verwaltungsvorschrift „Ganztägiges Lernen an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen“ und nicht zu vergessen die Kontingentstundentafel, und auch ein Blick in die „Verwaltungsvorschrift über die Allgemeinen Bestimmungen über die Zeugnisse und für die Zeugniserteilung allgemein bildender Schulen“ hätte tatsächlich genügt, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dass man erkennt, dass dieser Antrag zum Teil rechtswidrig ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Dieser Antrag greift nämlich in die Selbstständigkeit der Schulen und negiert all das, was bereits seit vielen Jahren von den Schulen und vom Bildungs- und Innenministerium einerseits und den Kooperationspartnern, zum Beispiel dem Landesfeuerwehrverband oder dem Technischen Hilfswerk, andererseits geleistet wird. Dieser Antrag ist schlicht populistisch, denn neben der Kooperationsinitiative für ganztägiges Lernen in Mecklenburg-Vorpommern, der 25 Partner angehören, unter anderem der Landesfeuerwehrverband, der Landessportbund oder auch das Zentrum für Luft- und Raumfahrt, haben viele Schulen bereits Kooperationen mit den sogenannten Blaulichtorganisationen, unter anderem die KGS Kühlungsborn oder auch das Wossidlo-Gymnasium Ribnitz-Damgarten. Sehr geehrte Damen und Herren, warum ist dieser Antrag nun in vielen Teilen rechtswidrig und warum kann das Land nicht die Modellvorhaben der Kooperationen der Feuerwehren im Wahlpflicht- oder auch im Ganztagsbereich auf andere Schulen so einfach übertragen? Das Schulgesetz besagt, dass für wesentliche Angelegenheiten des schulischen Lebens, zum Beispiel bei der schulinternen Stundentafel, dem Schulprogramm oder kooperativen Erziehungs- und Bildungsangelegenheiten, die Entscheidungskompetenz bei der Schulkonferenz jeder Schule liegt. Auch widerspricht die durch die Antragsteller gewollte Ausweitung den Regelungen der Kontingentstundentafel, wonach die Schwerpunktbildung schulinterner Lehrpläne auf der Grundlage der Rahmenpläne durch die Schule selbst zu erarbeiten ist. Wahlpflichtangebote sollen darüber hinaus für Schülerinnen und Schüler, die die Berufsreife anstreben, vorrangig zur Förderung der Berufsorientierung oder aber zur Begabtenförderung angeboten werden. Wahlpflicht ist dabei Bestandteil des Schulprofils und soll die Kompetenzentwicklung von Schülerinnen und Schülern unterstützen. Die Entscheidung der beiden Schulen, die feuerwehrtechnischen Lehr- und Lerninhalte im Rahmen des Wahlpflichtunterrichtes oder im Ganztagsbereich anzubieten, basiert auf einer Kooperation mit den jeweiligen Freiwilligen Feuerwehren. Dazu bedurfte es grundlegend der Zustimmung der betreffenden Schulkonferenzen sowie der Kooperationsbereitschaft der Feuerwehren und der örtlichen Schulträger. Die Entscheidungsfreiheit der Schulen und der außerschulischen Akteure werden wir als Landesregierung nicht beschränken und auch nicht missachten. Und somit steht fest, das Land wird nicht verordnen, (Enrico Schult, AfD: Steht ja auch da nicht.) denn wir vertrauen den vor Ort handelnden Personen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sehr geehrte Damen und Herren, allen Schulen steht es somit frei, ihre Kooperationen im Rahmen des ganztägigen Lernens selbst zu finden, und zwar nach den Wünschen der Schülerinnen und Schüler und entsprechend des Schulprofils. Die Truppmannausbildung während des Wahlpflichtunterrichts in Pasewalk birgt enorme Schwierigkeiten in der Durchführung, denn im Gegensatz zu den unterrichtsergänzenden Angeboten im Bereich des ganztägigen Lernens ist der Wahlpflichtunterricht ein Unterrichtsangebot, das grundsätzlich von Lehrkräften durchgeführt werden muss, da diese in diesem Fach zensieren und bewerten müssen. Und das dürfen nur Lehrkräfte. Das heißt, wir haben hier eine Doppelbesetzung, Lehrkraft plus Ausbilder der Feuerwehr, also plus Kooperationspartner. Das heißt also, der Wahlpflichtunterricht muss durch eine Lehrkraft begleitet werden. Wir haben zwei Personen im Einsatz. Wir spiegelten gerade wider, dass wir einen Lehrkräftemangel auch in Mecklenburg-Vorpommern haben. Warum ist es nun im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts so schwer, die Ausbilder der Freiwilligen Feuerwehr für den Unterricht freizustellen? Denn das ist auch eine Sorge, mit der sich Pasewalk beschäftigt. Denn auch wieder im Gegensatz zu dem Ganztagsunterricht ist der Wahlpflichtunterricht auf drei Stunden in der Regel an drei verschiedenen Tagen in der Woche konzipiert. Das bedeutet, dass der Ausbilder dreimal in der Woche mindestens für drei Stunden jeweils freigestellt werden muss – Hinfahrt, Rückfahrt, Unterricht. Da stehen – und das ist auch das Problem in Pasewalk – Aufwand und Nutzen in kaum einem Verhältnis. Wir haben also neun Stunden Freistellung für drei Stunden Unterricht, Parallelbesetzung des Unterrichts mit einer Lehrkraft und einem Kameraden der Feuerwehr. Und somit müssen wir gucken, welche anderen Möglichkeiten gibt es, hier die Feuerwehr oder die Feuerwehren zu stärken und auch die Truppmannausbildung dann auf die Schülerinnen und Schüler zu übertragen. Diese Schwierigkeiten, die ich eben skizziert habe, wurden eindeutig in meinem Gespräch, was ich in Pasewalk geführt habe mit Vertretern der Schule, mit Vertretern des Schulträgers und mit der Schulleitung und der Feuerwehr, im vergangenen Monat thematisiert. Die Truppmannausbildung – und darauf haben wir uns in Pasewalk auch geeinigt – kann sogar ganz, ganz genauso gut und sogar noch viel, viel besser im Ganztagsunterricht stattfinden, und zwar am Samstag in der Feuerwehr gemeinsam mit anderen Jugendlichen, die nicht die Schule besuchen. Und im Gegensatz zum Wahlpflichtunterricht wird dann auch durch das Bildungsministerium der Ganztagsunterricht in der Freiwilligen Feuerwehr vergütet. Wir haben wesentlich, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) wir haben wesentlich weniger Schwierigkeiten und die gleiche, wenn nicht sogar eine bessere Wirkung. Sehr geehrte Damen und Herren, was in welcher Form auf dem Zeugnis eingetragen wird, das entscheidet man nicht so aus der hohlen Hand, sondern da gibt es eine Rechtsverordnung für. Denn anders als Sie wahrscheinlich vermuten, ist ein Zeugnis tatsächlich ein amtliches Dokument, ein Verwaltungsakt und weder ein Notizzettel noch ein Merkzettel, auf den man alles so schreibt, was einem gerade einfällt, um es ja nicht zu vergessen. Werfen Sie einfach einen Blick in die entsprechende Verwaltungsvorschrift! Das erspart mir dann hier weitere Ausführungen und hätte uns dann auch diesen Antragspunkt erspart. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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