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Christian Pegel

23.03.2023 Sitzungen 8/49

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Dublin-III-Verordnung – für alle Betroffenen und Beteiligten noch mal zu Erinnerung – ist eine in der Europäischen Union vereinbarte Vorgehensweise, wie Menschen, die in der EU auf ihrem Fluchtweg das erste Mal ein EU-Land berühren und dann weiterziehen, in welchem Bunde, in welchem Mitgliedsstaat dann das entsprechende Verfahren zu führen ist. Und die Idee dahinter ist, das Land, in dem erstmalig eine entsprechende Registrierung erfolgt ist, hat das Verfahren zu führen. Wir stellen dann also zurück. In einer Dublin-III-Verordnung gibt es allerdings Fristen. Eine zuweilen nicht ganz einfach zu handelnde Frist lautet, sechs Monate, nachdem wir festgestellt haben, müssen wir sowohl das Verfahren dafür innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abschließen als auch die Rückführung vornehmen. Und in der Tat sind wir bei einer Situation, wo erstens Nachbarstaaten nur begrenzte Mitmachbereitschaft signalisieren und zum Zweiten, wie auch in unseren Verfahren, immer wieder an diese Zeitgrenze geraten. In der Kleinen Anfrage, die Sie angesprochen haben, haben wir ja verschiedene Gründe dafür benannt, das ist hochgradig unbefriedigend, im Übrigen einer der Punkte, weshalb im Spitzengespräch bei der Ministerpräsidentin auch die Dublin-III-Verordnung als Aufforderungspunkt der kommunalen Ebene gemeinsam mit dem Land an den Bund Eingang gefunden hat. Und das, was uns umtrieb, ist die klare Forderung an den Bund, erstens, weiterhin uns mit der Bundespolizei zu helfen. Das tun wir heute schon, indem wir den Kreisen und kreisfreien Städten als Landespolizei zusammen mit der Bundespolizei Bündelungen anbieten und dann die Überstellungen in Nachbarländer vornehmen, zum Zweiten aber auch noch mal innerhalb der EU-Kommission engagiert dafür zu fechten, dass man Dublin III insgesamt ernst nimmt. Ich habe als Bundesland ein/zwei/drei Erinnerungen, wo wir für – nach meinem Gefühl – nicht ganz so große Punkte seitens der Bundesrepublik Deutschland angesprochen worden sind, dass die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren eröffnet hat, weil wir im Landesrecht Dinge noch anders umsetzen müssten. Ich würde mir wünschen, dass die Kommission gleichermaßen konsequent mit den Dublin-III-Verordnungsinhalten umgeht.

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