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Christian Pegel

23.03.2023 Sitzungen 8/49

Die Kapazitäten werden wir ein bisschen auch an den Entwicklungen dieses Jahres ausrichten. Die Überzeugung, die uns treibt, ist die Vereinbarung im Spitzengespräch bei der Ministerpräsidentin, dass wir uns weiterhin bemühen, das Aufhalten für circa über zwölf Wochen der Beteiligten in unserer Erstaufnahmeeinrichtung weiterhin sicherzustellen. Die Idee dahinter ist, dass wir in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes alle zentralen Prozesse abgeschlossen haben, bevor auf die dann ja dezentraleren Gemeinschaftsunterkünfte der Landkreise und kreisfreien Städte abgegeben wird. Hintergrund ist, wenn Menschen auf der Flucht mit Asylbegehren zu uns kommen, müssen wir sie registrieren. Das ist ein umfangreicheres Verfahren. Wir müssen sie erkennungsdienstlich behandeln. Diese Behandlungen werden mit europaweiten Datenbanken – alles Erkenntnisse aus den Jahren 2015/16 – verglichen. Das Asylverfahren wird begonnen, es beginnen erste Anhörungen, die die Personen vor Ort brauchen. Und all diese Dinge führt zum Teil unsere Behörde durch, soweit es um die Asylverfahrensfragen geht, die Bundesbehörde, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das hat bei uns in den Erstaufnahmeeinrichtungen Dependancen mit Büros und Personal, aber nicht im gesamten Land verteilt. Und solange diese Registrierung, erkennungsdienstliche Behandlung und die Anhörungen noch offen sind, bemühen wir uns immer, in der Erstaufnahmeeinrichtung die Betroffenen zu halten. Wie gesagt, das ist ein Zeitraum in der Regel von zwölf Wochen und den haben wir uns gemeinsam in dem Papier vorgenommen, und wir würden ein Stück weit auf diese zwölf Wochen zusteuern.

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