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Christian Pegel

23.03.2023 Sitzungen 8/49

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen! Sehr geehrter Abgeordneter! Die Beherbergungsstättenverordnung sieht bei über 60 Übernachtungsmöglichkeiten eine zwingende Aufschaltung der Brandmeldeanlagen direkt bei der Feuerwehr vor. Darum geht es. Es geht nicht darum, dass keine Brandmeldung innerhalb der Räumlichkeiten erfolgen müsse. Das ist in der Landesbauordnung selbst für jedes Einfamilienhaus geregelt. All diese Techniken sind auch in der von Ihnen angesprochenen in Brand geratenen Gebäudestruktur, die haben im Übrigen auch funktioniert. Genau das hat ermöglicht, dass der dort ja 24 Stunden am Tag vorhandene Wachdienst entsprechend mit den „Maltesern“ als Betreuendem, als betreuender Einrichtung vor Ort reagieren und die Beteiligten warnen und zum Hausverlassen auffordern konnte. Gleichwohl haben wir Rauchgasintoxikation – ich glaube, so heißt das dann –, also Rauchgasvergiftungen bei mehreren Beteiligten gehabt, die behandelt worden sind, aber zum Glück noch innerhalb des gleichen Tages wieder das Krankenhaus verlassen konnten. Zu den Bettenzahlen der anderen Häuser kann ich Ihnen aus dem Kopf keine Angaben machen, die Einrichtungszahlen sind größer. Ich muss offen eingestehen, dass ich zahlenverliebt bin, aber diese Zahl noch nicht auf der Uhr habe.

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