Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Das Land bezahlt, auch wenn Landkreise untypischerweise in Einzelwohnungen Flüchtlinge während dieser Phase unterbringen, auch diese Wohnungen. Also aus Sicht des Landes ist es eher eine Frage, welche der verschiedenen entstehenden Kostenpunkte ich erstatte. Zweitens, wir erfassen diese Zahlen nicht konkret, weil wir dann eine zusätzliche Statistikpflicht auferlegen müssten, und versuchen – noch einmal – den Behörden, die schon hinreichend an der Stelle in Arbeit eingebunden sind, keine weiteren Belastungen aufzuerlegen. Wir wissen, dass es Einzelfälle gibt, und genau auf die Einzelfälle weisen wir die Landkreise hin. Ob die Landkreise ihrerseits Druck ausüben, müssten Sie dann – da wäre meine Bitte an Sie als Kreistagsabgeordnete gerichtet – in den Kreistagen hinterfragen. Noch einmal, das Landesgesetz sieht ausdrücklich eine eigene Tätigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis vor. Und ich glaube persönlich im Übrigen auch, dass es klug ist, wenn man als Land eine Aufgabe übergibt, dann denjenigen, dem übergeben wird, auch ernst zu nehmen und ihn ein Stück weit selbstständig seine Aufgabe ausfüllen zu lassen und nicht permanent dann mit dem Gängelband unterwegs zu sein. Das würde in der Zusammenarbeitssphäre kein gutes Klima schaffen.
