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Simone Oldenburg

23.03.2023 Sitzungen 8/49

Beschleunigt kann bestimmt nichts werden, wenn man eine Frage stellt, sondern alles geht nach Recht und Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern. Und da sind Verfahrensabläufe, die einfach einzuhalten sind. Und natürlich haben wir schon, wir haben im Übrigen schon verschiedene Modelle, wo die Orientierungsstufe an eine Grundschule angegliedert ist. Bei den Schulträgern hat es ja auch geklappt, also kann Ihr Schulträger dann auch diesen Weg gehen der Ausnahmemöglichkeit, die das Schulgesetz zulässt. Und weiterhin haben wir natürlich, und das wissen Sie, eine interministerielle Arbeitsgruppe weiter für den Schulbau, und die entscheidet dann über die Vergabe der Fördermittel. Sie wissen, dass das Bildungsministerium keine Fördermittel hat, sondern die anderen Ministerien. Wir haben aber sehr wohl die gemeinsame Arbeitsgruppe, in der dann entschieden wird, zu welchen, welche Projekte welche Zuschläge bekommen. Und natürlich hat immer die Inklusion und die Schaffung eines Schulcampus Priorität bei der Vergabe von Fördergeldern. (Andreas Butzki, SPD: Genau.)

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