Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Kolleginnen und Kollegen des Landwirtschaftsministeriums haben, so verstehe ich, ab dem Jahr 2023 neue Fördermaßnahmen in der eben genannten Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahme aufgelegt. Zielpunkt einer dieser Fördermaßnahmen ist, für die in wiedervernässten Bereichen fortgesetzten landwirtschaftlichen Tätigkeiten auf mit Grünland genutzten Flächen entsprechende Unterstützung an die Hand zu geben, um in der Tat dort dann entsprechend höhere Wasserstände zuzulassen. Ich habe gelernt, dass die Annahme in der Förderperiode 2023 weit über das Maß hinausgeht, was man erwartet hatte, sodass man für 2024 bereits die entsprechenden Weiterungen dieser Fördermaßnahme vornimmt, sodass ich den Eindruck habe, dass das, was wir bereits wiedervernässt haben, wo trotzdem noch Landwirtschaft stattfindet, das Landwirtschaftsministerium jeweils in den Einzelfällen sehr wohl und sehr intensiv bemüht ist, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und darüber hinaus ja Wiedervernässungsmaßnahmen bis 2040 möglichst vieler oder sogar aller Moore, auf denen noch Landwirtschaft stattfindet, im Blick hat, was allerdings erstens auf der Förderseite eine Herausforderung wird und dann in Teilen mit Sicherheit auch auf rechtlichen Seiten. Da wird es mit Sicherheit auch Widerstände geben.
