Hannes Damm
Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister in Vertretung! Ich habe ja das Thema diesmal wirklich sehr explizit angemeldet und hoffe, dass dann entsprechend auch der Vorbereitung Sie so gründlich sein können, dass das beantwortet werden kann. Meine Frage, also ich habe das LNG-Beschleunigungsgesetz gelesen, wie der Name sagt, beschleunigt das Verfahren bei der Errichtung von LNG-Infrastruktur in Deutschland. Es ist jedoch nur auf bestimmte Standorte anwendbar. Diese sind in der Anlage zu Paragraf 2 aufgeführt. Für Mecklenburg-Vorpommern werden hier der Hafen Rostock sowie Lubmin angeführt. Von dort aus dürfen beschleunigt Anbindungspipelines hin zum Fernleitungsnetz gebaut werden oder schwimmende beziehungsweise in Rostock landseitige Terminals installiert werden. Mittels amtlicher Bekanntmachung durch das Bergamt Stralsund wurde am 02.02.2023 ein Planfeststellungsverfahren für die Anbindung an das Fernleitungsnetz über eine 37,5 Kilometer lange Pipeline an einem nicht im LNG-Beschleunigungsgesetz aufgeführten Standort wenige Tausend Meter vor dem Seebad Sellin/Rügen eröffnet. Am 14.02. sagte Minister Meyer, dem das Bergamt Stralsund als Genehmigungsbehörde unterstellt ist, dem NDR, dass für eine Genehmigung am Standort das LNG-Gesetz zunächst angepasst werden müsse. Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vertritt diese Rechtsauffassung. Ich frage Sie nun in der Vertretung für Herrn Minister Meyer, warum das Bergamt Stralsund hier also ein rechtswidriges Genehmigungsverfahren eröffnet hat beziehungsweise warum nicht, falls Sie der Meinung sind, dass die Rechtsgrundlage wie zitiert bestand.
