Christian Pegel
Zurück in die Argumentationslinie. Also noch einmal, wenn wir Streitigkeiten darüber haben, ob etwas vollständig, richtig oder zutreffend beantwortet ist: Bei presserechtlichen Anfragen ist dafür der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, für entsprechende Streitigkeiten zwischen dem Landtag und der Landesregierung sind das die Organstreitverfahren vor dem Landesverfassungsgericht. Dass sich ein Landtag selbst aufschreibt, wie die Entscheidung ist, scheint mir mit der gebotenen Gewaltenteilung nur begrenzt vereinbar. Zurück aber in die konkrete Kritik. Die war ja geäußert worden und meinte, wenn ich aufmerksam zuhöre, dann eher die Stiftungsaufsicht und die Frage, wie die Stiftung damit umgeht: Erstens, die Stiftung genießt gegenüber der Landesregierung Unabhängigkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und diese Unabhängigkeit ist in zivilrechtlichen Grundlagen angelegt und lässt sich auch nicht mal eben überspringen. Die Stiftungsaufsicht ihrerseits hat eine formaljuristische Aufsicht führende Pflicht. Ich finde es nicht überzeugend zu sagen, wenn sie möglicherweise einen presserechtlichen Anspruch nicht einhält, der – noch einmal –, ich glaube, an der Stelle eher ein neueres Kapitel der Rechtsgeschichte aufschlägt, das ist nicht so, dass man das alles hätte vorher nachlesen können, dieser Rechtsstreit ist für mich nachvollziehbar, das ist eine Rechtsfrage, die mit Sicherheit nicht ganz einfach zu beantworten war. Und noch mal, ich hätte vor der Entscheidung des Landgerichtes OLG durchaus eine andere Entscheidung für nicht fernliegender, vielleicht sogar für naheliegender gehalten. Aber ausdrücklich, als Mitglied der Landesregierung ohnehin respektiere ich selbstverständlich Entscheidungen der Rechtsprechung dieses Landes. Und die Überzeugung zu sagen, das wiederum hätte a) die Stiftungsaufsicht vorhersehen müssen, diese Entscheidung, und b) dann hätte sie die Stiftung dorthin lenken müssen, würde sehr weitgehend in die inneren Angelegenheiten der Stiftung eingreifen. Mich überzeugt nicht, dass die Stiftungsaufsicht, die eine formaljuristische Aufsicht ist, über die Organe und ihre nach dem Stiftungsgesetz einzuhaltenden Verpflichtungen, dass sie tatsächlich so weitgehend auch hierauf Einfluss nehmen könnte und überhaupt dürfte mit den ihr gegebenen Kompetenzen. Meine Damen und Herren, ich würde noch einmal gern wiederholen, dass nach meiner Überzeugung, wenn ich die Zahl der Presseanfragen anschaue, die Zahl der Kleinen Anfragen, die Zahl der sonstigen Fragen, die Landesregierung sich stets bemüht, diese umfänglich zu beantworten. Wenn Sie dann Kritik üben und sagen, aber da habt ihr bei einer sehr komplexen Anfrage später nachgebessert – dann im Übrigen, das war ja die Kritik, auf einem Wege der E-Mail –, dann weise ich darauf hin, dass wir eine kurze Antwortfrist haben. Und wenn sozusagen alle denkbaren Termine aufgetrieben werden sollen, dann können wir nur – und genau das hat die Kleine Anfrage auch getan – darauf hinweisen, dass zu dem Zeitpunkt, wo wir einen extrem langen Zeitraum mit einer extremen Vielzahl von Terminen durchflöhen sollten – es ging um die Frage, welche verschiedenen Kontakte Landesregierungsmitglieder und Verwaltungsmitarbeiter zu Nord-Stream-Beteiligten hatten –, dann können wir nur in dem Zeitpunkt, aus Kalendern hergeleitet, zu dem wir dann antworten, eine entsprechende Antwort geben. Wir haben das ausdrücklich in den einleitenden Worten auch gesagt, dass es nur den aktuellen Wissensstand abbilden kann, und haben uns dann jeweils, wenn wir später feststellten, es hat Erweiterungen gegeben, die wir vorher nicht sehen konnten, uns bemüht, Sie im Sinne der Transparenz auch darüber ins Bild zu setzen. Das macht aber die Antwort zu dem Zeitpunkt nicht – hinsichtlich der Sorgfaltspflicht, die die Landesregierung einzuhalten hatte – falsch oder sorgfaltswidrig, sondern spricht nur dafür, dass wir weiterarbeiten und zu späteren Zeitpunkten, wenn wir neue Dinge sehen, diese auch zeigen. Soweit Sie abstellen auf die Fragestellungen, ob wir alle Presseanfragen beantwortet haben, auch da würde ich behaupten, ja. Die Pressestellen dieser Landesregierung sind mit extrem vielen Presseanfragen unterschiedlichster Art je Tag beschäftigt. Alles Bemühen zielt auch darauf ab, schnell und jeweils vollständig zu antworten. Auch da gibt es zuweilen sehr komplexe Sachverhalte. Und auch da gibt es Sachverhalte, wo wir zu einem gewissen Zeitpunkt antworten müssen und nicht garantieren können, dass, wenn es ein sehr komplizierter, sehr langer Zeitraum ist, mit sehr vielen Quellen, alle Dinge tatsächlich vollständig sind, sondern wir können dann nur darauf hinweisen, zu dem Zeitpunkt haben wir nach bestem Wissen und Gewissen geantwortet, und genau das tun die Pressestellen dann auch entsprechend. Meine Damen und Herren, wenn Sie auf den konkreten Sachverhalt abstellen, der Sie eben noch umtrieb – das war nach meiner Erinnerung der Jahresbericht, der Jahresabschluss 2022, muss es sein –, an der Stelle gibt es Befugnisse auf Auskunft. Die sind nach meinem Kenntnisstand im Rahmen der Ausschusssitzung von Ihnen angesprochen worden. Es gibt kein Einzelrecht der Abgeordneten, Akteneinsicht zu erlangen, sondern das ist nach der Landesverfassung, nach der Landesverfassung ein Mehrheitsrecht des jeweiligen Fachausschusses. Wenn das geübt werden soll, müsste es dort beantragt und dann mit Mehrheit beschlossen werden. Und zu guter Letzt: Das Informationsfreiheitsgesetz kennt klare Voraussetzungen, kennt klare Maßgaben. Auch mit denen gehen wir nach den Maßgaben, nach den Voraussetzungen um. Das führt aber auch dazu, wenn ich mich an die falsche Behörde wende, dann kriege ich von dieser Behörde einen abschlägigen Bescheid, weil die Behörde eben nicht in anderen Behörden bitten muss, ob dort Unterlagen sind, und sie übergibt, sondern die Erwartungshaltung ist, mich an die Behörde zu wenden, die entsprechend betroffen ist. Ich glaube, dass wir damit den Rahmen der ja sehr konkreten Dinge, die Sie umtreiben, versucht haben abzuarbeiten. Der sehr grundsätzliche Appell, Gesetze weiterhin für richtig zu halten, scheint mir nicht sehr nahe liegend. Der Landtag hat diese beschlossen, wir setzen diese um. Und noch mal, die Begründung zu sagen, ich schreibe mir mein eigenes Urteil, überzeugt mich nicht. Das ist Aufgabe der Rechtsprechung. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
