Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich der Einbringung aufmerksam zuhöre, geht es eigentlich mehr um die Frage, welche Auskunftsansprüche, welche presserechtlichen Ansprüche gegenüber der Stiftung bestehen. Ich will aber gerne einmal auf die drei Punkte – die Parlamentarische Geschäftsführerin hat eben darauf hingewiesen – eingehen. Alle drei Formulierungen sind quasi Gesetzesformulierungen. In Ziffer 1 ist eine, jetzt immer in den richtigen grammatikalischen Kontext gebrachte, (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Ohne Sternchen?!) aber Wiedergabe des Artikels 40 der Landesverfassung. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist aber nicht durchgegendert im Original.) Die Ziffer 2 entspringt dem Landespressegesetz und die Ziffer 3 dem Informationsfreiheitsgesetz. Da sind dann zwei verschiedene Normen zusammengefasst, aber am Ende sind es Wortlautwiedergaben. Ich würde ausdrücklich für die Landesregierung in Anspruch nehmen, dass wir jede dieser Normen umsetzen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Na?!) Was Sie an der Stelle gerne hätten, ist, dass Sie sagen, wir wollen gar nicht mehr zu Gericht gehen, sondern der Landtag beschließt dann gleich. Und so ist die Begründung, nicht der Antragstext, aber die Begründung ausgelegt. Der Landtag beschließt dann statt des Landesverfassungsgerichtes oder statt anderer Gerichte, was richtig und was falsch ist. Meine Damen und Herren, ich glaube, dieses Überspringen von einer klugen Gewaltenteilung ist kein richtiger und kluger Beschlussinhalt eines Landtages. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Verfassungsrechtlich bedenklich.) Wir haben wieder Auftrennung zwischen den Gewalten und wir haben insbesondere – von Ihnen angesprochen – interessante Rechtsfragen, die Sie gerade benannt haben. Ich muss offen eingestehen, dass ich das Landgericht Schwerin, wenn Sie mich vorher gefragt hätten, nicht zwingend in dieser Entscheidung gesehen hätte zu der Frage, ob eine privatrechtliche Stiftung die Aufgaben wahrnimmt, die viele andere Stiftungen, ohne staatsnah zu sein, ebenfalls wahrnehmen, nämlich Klimaschutz und Umweltarbeit, ob die damit tatsächlich bereits eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt. Ich respektiere ganz ausdrücklich, das ist mir wichtig, Entscheidungen der Juristinnen und Juristen an den Landgerichten und dem OLG, aber in der Sache selbst vorzutragen und zu sagen, das war doch immer klar, das fällt mir offen eingestanden ausgesprochen schwer. Und dann zu sagen, die Rechtsaufsicht, die Stiftungsaufsicht hätte das vorhersehen müssen und hätte deshalb die Stiftung anhalten müssen, so vorzugehen, halte ich für nicht vertretbar.
