landtag-mv.de ↗

Dr. Harald Terpe

GRÜNE 27.01.2023 Sitzungen 8/44

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass wir das Thema „Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer“ hier auf die Tagesordnung bekommen würden, damit war zu rechnen. Dass es jetzt so schnell geht, deutet auf eine konzertierte Aktion der Kolleginnen und Kollegen von der FDP (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) in allen Bundesländern und Landesparlamenten hin. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Das ist ja auch ein Lob, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) denn die Entscheidung der Frage, (Zuruf von René Domke, FDP) ob und wie die Freibeträge verändert werden sollen, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Jens-Holger Schneider, AfD) ist von der Ampelkoalition erst vor ungefähr sechs Wochen der Initiative der Bundesländer überlassen worden. Und deswegen ist das ein folgerichtiges Vorgehen. Die Debatte hier im Landtag zu führen, ist deshalb eben folgerichtig, zumal von einer Veränderung der Freibeträge ausschließlich das Steueraufkommen der Länder betroffen wäre. Und so ist eine der ersten Fragen, die wir zu beantworten haben, ob wir, wie im Antrag gefordert, uns als Land die Erhöhung der Freibeträge und damit einen weitergehenden Verzicht auf die Erbschaftsteuer leisten können und sollten. In Mecklenburg-Vorpommern wird vergleichsweise wenig vererbt. Das ist hier noch gar nicht so zum Tragen gekommen, und der Finanzminister hat aber schon ein bisschen darauf hingewiesen. Er hat gesagt, keine 30 Millionen Euro an Einnahmen werden aktuell aus der Steuer generiert. Ich hatte von 2020 20 Millionen, aber das ist über, also zwischen 20 und 30 Millionen. Und auch wenn die Prognosen ein leichtes Wachstum voraussagen, so ist offensichtlich, dass der Betrag der Erbschaftsteuer, der in unserem Bundesland anfällt, weiterhin nur etwa ein Achtel des durchschnittlichen bundesweiten Aufkommens aus der Erbschaftsteuer ausmacht. Da ist die Tendenz allerdings eher fallend. Wollte man sich dem Bundesdurchschnitt der Einnahmen auch nur annähern, müsste man die Freibeträge gar absenken. Ich spreche aber jetzt nicht fürs Absenken der Freibeträge, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) aber um mal die Dimension zu sagen, wie unterschiedlich die Situation in der Bundesrepublik insgesamt ist. Trotzdem, 30 Millionen Einnahmen sind nicht unerheblich. Manche würden sagen, das ist sogar eine ganze Menge. Erinnern wir uns, 20 Millionen war die Summe, die die Koalition im Doppelhaushalt für Klimaschutz vorgesehen hat. Und sie hat sich ja dafür auch gefeiert. Also es ist schon auch eine Summe. Wir Bündnisgrünen wollen auf diese Einnahmen nicht verzichten. Für uns ist die Erhebung der Erbschaftsteuer eher eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, ein Mittel, die Schere bei der Vermögensverteilung zu mildern. Grundsätzlich ist die Erbschaftsteuer gut dafür geeignet, die schlimmsten Extreme von ökonomischer Ungleichheit zu entschärfen. Und bevor Sie nachfragen, diese Entschärfung der Ungleichheit ist ganz klar staatliche Aufgabe. (Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und auch, um auf einen Zwischenruf zu antworten, es ist eben so, dass Vermögen auch erzeugt werden können in einem Staat, der sich dafür starkgemacht hat, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) dass man da gut wirtschaften kann, und dazu gehören viele staatliche Aufgaben. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Insofern gibt es auch eine Berechtigung des Staates, Erbschaftsteuer dort einzuziehen. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Und hier wird ja so getan, als ob sich der Finanzminister das in die Tasche steckt. Das sind sozusagen Gelder, die wir für staatliche Aufgaben verwenden können, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) unter anderem für die Aufrechterhaltung der sozialen Sicherheit bei uns im Lande, (Jens-Holger Schneider, AfD: Das gelingt Ihnen hervorragend, ja.) denn ökonomische Ungleichheit führt direkt zur Ungleichheit bei der demokratischen Teilhabe, bei Bildungsbiografien, und hat nicht zuletzt auch ganz handfeste Folgen für die Gesundheit. Selbst die Lebenserwartung korreliert mit dem verfügbaren Einkommen. Klar ist auch, Erbschaften und Schenkungen sind heute der wesentliche Grund für die Verfestigung ökonomischer Ungleichheit. Der typische Zahler der Erbschaftsteuer ist eben nicht der Erbe von Omas kleinem Häuschen, sondern Erben großer und sehr großer Vermögen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Darüber reden wir doch jetzt gar nicht.) Und wenn man das auch mal hochgerechnet hat, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) das betrifft eben auch nur zwei Prozent unserer Bevölkerung hier in Mecklenburg-Vorpommern. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Aber von den ungefähr 400 Milliarden, ja, Milliarden Euro, die eben jährlich vererbt werden, (Zuruf von René Domke, FDP) würden im Jahr 2021 nur 118 Milliarden überhaupt für die Berechnung der Erbschaftsteuer berücksichtigt. Und wenn man so diskutiert, muss man ja auch sagen, wir spielen hier sozusagen eher die Karte für die Süddeutschen und nicht für unsere eigenen Interessen hier im Lande, bei der ungleichen Verteilung auch derjenigen, die es betrifft. Und insofern hätte ich eher erwartet, dass die Initiative der FDP so ist, dass sie sagt, geht hin und einigt euch da auf der Bundesebene, macht die Initiative, aber nicht schon von vornherein, (René Domke, FDP: Ja.) von vornherein sagen, (René Domke, FDP: Ja.) in welche Richtung das geht, weil es auch unseren Interessen im Lande überhaupt nicht entspricht. (René Domke, FDP: Wie bitte?) Also ich kann nur empfehlen, (Zuruf von Christiane Berg, CDU) diesen Antrag abzulehnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Torsten Koplin, DIE LINKE: Genau. – René Domke, FDP: Da müssen wir aber noch mal drüber reden. – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD)

Alle Reden von Dr. Harald Terpe Protokoll ↗