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Nikolaus Kramer

AfD 27.01.2023 Sitzungen 8/44

Ich aus meiner polizeilichen Erfahrung kann Ihnen immer wieder sagen – nicht nur Herrn Noetzel, sondern allen Beteiligten –, dass ich versucht habe, die unterschiedlichsten Mittel der Deeskalation, die verhältnismäßigsten Mittel zur Beendigung eines Einsatzgeschehens einzusetzen. Und es gibt halt auch Situationen, in denen das einfach nicht gelingt, wo Sie dann mit drei/vier Beamten auf jemandem draufsitzen müssen und den fixieren, damit Sie die Handfesseln anlegen können, wo Sie dann denjenigen welchen aber auch zum Beispiel in die Situation des lagebedingten Erstickungstodes bringen. Das ist viel schlimmer von den Auswirkungen her als das kurze Außerkontrollesetzen durch einen elektrischen Schlag. Und ich habe in meinem Redebeitrag mit keinem Wort gesagt, dass der Einsatz des sogenannten Tasers nicht gefährlich ist. Ganz im Gegenteil, ich habe sogar Beispiele dafür aufgeführt. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Ich habe niemanden unter Generalverdacht gestellt.) Und Frau Oehlrich spricht von einem Herzinfarktrisiko, was auch ich angesprochen habe. Aber, meine Damen und Herren, wissen Sie, wie hoch das Herzinfarktrisiko ist, wenn ich neun Millimeter im Herzen habe? Das ist bei null, weil dann ist das Herz nämlich Mus. So viel dazu! Herr Wulff hat gesagt, wir hätten kein Konzept und ich hätte von einer Ungefährlichkeit gesprochen. Stimmt einfach nicht. Und hierzu bedarf es keines Konzeptes. Und wir müssen auch das SOG nicht ändern, weil es ist im SOG ja alles festgeschrieben. Es ist im SOG, der Taser ist im SOG benannt. Frau von Allwörden, ich muss Ihnen sagen, ich bin Ihnen dankbar für Ihren Redebeitrag, genauso wie für den Redebeitrag des Innenministers. Ich habe nicht die Polizei inhaltlich verglichen oder mit der Ausrüstung verglichen an dem Beispiel der Vereinigten Staaten, ich habe lediglich Länder aufgezählt, in denen das Elektrodistanzimpulsgerät eingesetzt wird, ohne jetzt auf Vergleiche abzustellen, weil ich würde nicht mal Mecklenburg-Vorpommern, die Landespolizei, vergleichen wollen mit der Landespolizei in Bayern. Und auch habe ich nicht deutlich machen wollen – wenn das bei Ihnen so rübergekommen ist, muss ich das hier richtigstellen –, nicht die Schusswaffe als solches abschaffen wollen, sondern in meinem Antrag lediglich davon gesprochen, dass der Taser ein zusätzliches Einsatzmittel sein kann. Und dann sagten Sie, ich zitiere Sie, wir statten sie (also die Polizei) mit allem aus, was geht. Da wäre ich Ihnen sehr dankbar dafür. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Dann aber auch weiterhin zitieren!) Und das werden wir möglicherweise dann auch noch mal herausstellen in der Anhörung zu Ihrem Antrag, der heute wahrscheinlich noch behandelt werden wird, wenn wir die Kriminalpolizisten anhören werden. Fragen Sie die mal nach einer Ausstattung! Fragen Sie mal nach einem taktischen Beinholster. Das kaufen sich die Kollegen alles selbst von ihrem eigenen Geld, (Ann Christin von Allwörden, CDU: Das weiß ich.) weil sie von der Landespolizei eben genau nicht ausgestattet werden. Auch so ein Problem, wo wir mal im Innenausschuss drüber reden sollten, Herr Innenminister! (Ann Christin von Allwörden, CDU: Ja, aber dann kann man doch mit den unproblematischen Dingen erst mal anfangen.) Natürlich, … (Ann Christin von Allwörden, CDU: Sprache verschlagen?!) Nein, hat es nicht. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Natürlich ist der Taser eine Waffe, so steht es im SOG, genauso auch wie der Mehrzweckeinsatzstock, Tonfa oder Schlagstock genannt. Auch der ist eine Waffe. Also die Eingruppierung ist mir völlig klar, was die Antragsstellung heißt. Und es ist auch den hoch ausgebildeten Beamten klar. Und natürlich bedarf es einer Schulung und natürlich ist das Zeit, die on top kommt. Aber wir haben ja gutes schulisches Personal. Und natürlich ist es auch jetzt schon schwierig, regelmäßig die Schießübungen durchzuführen und regelmäßig die Tonfa-Erhaltsstunden durchzuführen. Ich glaube, 30 sind es im Jahr immer noch, wenn sich das nicht geändert hat. Und dieser Schulungsbedarf ist nicht von der Hand zu weisen, keine Frage. Aber wir haben ja auch eine gute Fachhochschule, wir haben gute Einsatztrainer, wir haben gute ETR-Trainer. Und ich bin der Meinung, dass wir das hinbekommen könnten. Und, Herr Pegel, wenn Sie sagen, der Einsatz des sogenannten Tasers funktioniert nicht als Plan A, dann brauche ich einen Plan B, und in dem Fall kann Plan B nur die Schusswaffe sein, muss ich Ihnen entgegnen, wenn ich Plan A gar nicht habe, weil ja hier dieser Antrag abgelehnt wird, habe ich gleich Plan B. Was ist denn besser, erst Plan A und dann Plan B, oder so, wie es jetzt ist, nur Plan B, wenn wir von der höchsten Eskalationsstufe sprechen und andere Einsatzmittel von vornherein keinen Erfolg versprechen?! Dennoch bin ich Ihnen dankbar, meine Damen und Herren, für diese doch sehr intensive und wichtige Debatte. Mit Freude nehme ich hier auf, dass es, das ist mehrfach gesagt worden, kein Nein für die Ewigkeit ist. Dann warten wir also, bis die regierungstragende Koalition hier einen ähnlich oder gar gleichlautenden Antrag einbringt, und dann hören Sie von mir ein kräftiges Ja. – In diesem Sinne herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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