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Christian Pegel

27.01.2023 Sitzungen 8/44

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erstens, ich habe nicht mit Till Backhaus gekuschelt. (allgemeine Heiterkeit) Zweitens, ich war auch nicht auf der Grünen Woche. Und drittens jetzt in der Sache, … (allgemeine Heiterkeit – Sebastian Ehlers, CDU: Eine wichtige Information. – Torsten Koplin, DIE LINKE: Zur Einordnung.) Zur Einordnung, lediglich zur Einordnung. … das zentrale Anliegen teile ich gerne. Das zentrale Anliegen muss sein, dass die Kolleginnen und Kollegen in der Landespolizei von uns rechtssichere und für ihre tägliche Arbeit sichere Einsatzmittel erhalten, die das Maß aller Dinge sein müssen, nämlich Rechtssicherheit und Sicherheit in der Anwendung. Um noch mal zu übersetzen, was ist ein Elektroimpulsgerät – das wird immer selbstverständlich vorausgesetzt –: Ich habe nach unseren Regelungen, im Übrigen nicht nur hier, ebenfalls eine Waffe. Wir fassen das also in unserem Sicherheits- und Ordnungsgesetz als Waffe. Und diese Waffe hat die einmalige Möglichkeit, dass zwei Elektroden verschossen werden. Die Distanz war eben genannt, zwischen fünf und zehn Metern. Beide Elektroden müssen im Übrigen den Betroffenen berühren und treffen und sie müssen zumindest so dicht an den Körper herangelangen, dass im klassischen Sinne der Physik Strom fließen kann. Ich habe also auch an der Stelle eine Herausforderung in der Anwendung sicherzustellen. Die Zulassung oder Einordnung als Waffe und Zulassung als Einsatzmittel für die polizeilichen Kräfte in Mecklenburg-Vorpommern ist, glaube ich, 2012, kann auch 2011 erfolgt sein, um den Dreh rum, knapp zehn Jahre ist es auf jeden Fall her, und die damals sehr klare Positionierung in diesem Hohen Hause wird bis heute umgesetzt und eingehalten. Die Positionierung, die Sie den Gesetzgebungsmaterialien deutlich entnehmen können, hieß damals: Einsatz ausschließlich beim SEK, also den Spezialeinsatzkräften, und so halten wir es auch bis heute. Der Landtag hat sich damals Empfehlungen angeschlossen, und zwar Empfehlungen ebenfalls von praktisch tätigen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten innerhalb der Innenministerkonferenz. Da gibt es Unterarbeitsgruppen der Praktikerinnen und Praktiker, und eine dieser Unterarbeitsgruppen hat wiederum eine Unterarbeitsgruppe, die sich ganz speziell mit Einsatzmitteln auseinandersetzt. Und da gehörte über viele Jahre und gehört auch heute noch die Diskussion, wie man mit Elektroimpulsgeräten, aber auch manch anderem umgeht, dazu. Und die damalige Empfehlung lautete sehr klar, beschränkt den Einsatz auf SEK-Einsatzkräfte. Grund – so sieht es sowohl der Beschluss des Landtages, quasi die Gesetzgebungsgründe, als auch die damalige Begründung dieser Unterarbeitsgruppe der Innenministerkonferenz vor –, Grund: hinsichtlich der Handhabung dieses Gerätes als auch der Anwendung gibt es besonderen Schulungsbedarf, ebenso bezüglich der rechtlichen Voraussetzungen, wann ich damit umgehen kann. Da kann man sagen, das kriegt ihr doch alles noch hin, tut ihr noch ein bisschen Schulung obendrauf. Gleichwohl noch mal zu Einordnung: Ganz so klar – da bin ich ein bisschen von dem eben Vorgetragenen weg, auch von dem im Übrigen, was wiederum auch die Praktikerinnen und Praktiker zurückspiegeln –, da gibt es bisher diese Gewissheit in hinreichender Gänze nicht. Wichtig ist dabei, dass der Einsatz dieses Gerätes ebenfalls außerordentlich selten geschieht. Um das einzuordnen, die Spezialeinsatzkräfte nutzen diese Geräte seit 2017, glaube ich. 2017 hat es keinen einzigen Einsatz gegeben, 2018 ist er zweimal in einem ganzen Jahr eingesetzt worden, 2019 einmal, 2020 dreimal, 2020 zweimal – sagen wir mal, im Durchschnitt ein- bis zweimal. Das ist jetzt im Übrigen nicht identisch mit der Gesamteinsatzzahl des SEK. Die liegt deutlich darüber, ohne dass ich mich jetzt auf eine konkrete Zahl festlegen mag. Das sehen Sie mir bitte nach, da sind Sicherheitsgründe dahinter. Aber wir dürfen davon ausgehen, dass die Einsatzzahlen des SEK deutlich darüber liegen. Die wenigen Einsätze im kleinsten einstelligen Bereich haben dann jeweils Situationen gehabt, in denen es entweder Bedrohungs- oder Geiselnahmelagen gegeben hat oder Suizide vermieden werden sollten und man versucht hat, den potenziellen Suizidenten/die potenzielle Suizidentin davon abzuhalten, indem man sie entsprechend festsetzt. Dieser sehr seltene Einsatz bei den Kräften des SEK spricht dafür, dass es auch im normalen Streifendienst eine außerordentlich seltene Einsatzmöglichkeit gäbe, sogar vielleicht noch viel seltener als bei den SEK-Kräften, die ja schon dem Grunde nach von ihrer Einsatzfunktion her in besonderen Lagen zum Einsatz kommen, die also deutlich näher an einer solchen Gefahrenlage liegen dürften. Ich brauche gleichwohl dann auch für jede Kollegin und jeden Kollegen diesen erheblichen Fortbildungs- und Ausbildungsbedarf, damit die vorhin als für mich oberste Prämisse genannte Voraussetzung vorliegt, nämlich ein sicherer und ein rechtssicherer Einsatz. Ich muss dieses Gerät sicher anwenden und einsetzen können. Noch mal, Sie müssen mit zwei Elektroden treffen und die Trefferintensität muss eine sein, die tatsächlich zum wirksamen Stromstoß führt. Das alles brauchen Sie zusätzlich zu dem, was ich heute schon an Ausbildungsbedarfen habe, auch das regelmäßige Schießen in der Ausbildungssituation, in der Fortbildungssituation, nicht in der Einsatzlage, auch die kommt selten vor. Ein Einsatz der Schusswaffe ist zum Glück ebenfalls ein außerordentlich seltener Fall. Also wenn Sie über so ein zusätzliches Einsatzgerät sprechen, müssen Sie wissen, das kommt on top, denn alles andere, was die Kolleginnen und Kollegen einsetzen, setzen sie selbstredend weiterhin ein und müssen auch da ihre entsprechende Ausbildung fortsetzen. Und Sie sprachen es an, ja, der Einsatz einer Waffe, nicht nur einer Schusswaffe, führt im Zweifel zu einer nachträglichen Überprüfung, zum Beispiel durch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. Sie hatten offenbar eben einen Unterschied gemacht. Ich gehe nicht davon aus, dass Staatsanwaltschaften den Einsatz des Elektroimpulsgerätes als Waffe anders behandeln werden als den Einsatz einer Schusswaffe. Das heißt, ich habe die gleiche Herausforderung. Wenn ich einsetze, muss ich damit leben, dass hinterher der rechtmäßige Einsatz überprüft wird. Und dann wissen wir aus dem Einsatz von Schusswaffen – und jetzt bin ich wieder bei einem sicheren und vor allen Dingen einem rechtssicheren Einsatz für die Einsatzkräfte –, dann wird eben auch geprüft, ist hinreichender Ausbildungs- und Fortbildungsbedarf gedeckt gewesen, waren die Voraussetzungen für den Einsatz des Gerätes, der Waffe in diesem Moment tatsächlich gegeben. Und wenn dann Dinge schieflaufen, dann ist insbesondere die herausfordernde Frage, haben wir die regelmäßige Aus- und Fortbildung sichergestellt. Das heißt, es kommt auch nicht darum zu sagen, machen wir oder machen wir nicht, sondern für die Kolleginnen und Kollegen, wenn sie wirklich rechtssicher damit in solch einer Lage umgehen wollen und hinterher nicht die Gelackmeierten bleiben wollen, müssen wir genau diese Dinge abbilden. Elektroimpulsgeräte haben laut den Erfahrungen, die jetzt in allen Bundesländern gemacht worden sind, durchaus Risiken. Ein gesundheitliches Risiko für besondere Gruppen haben Sie angesprochen. Das will ich aber gar nicht in allererster Linie vorführen, das gibt es an anderen Stellen auch. Auch der Einsatz von Reizgasen oder der Einsatz eines Schlagstockes kann bei gewissen gesundheitlichen Grunddispositionen herausfordernder sein als bei anderen Menschen. Aber es gibt zwei Risiken, die deutlich benannt werden: Erstens die Gefahr, dass keine Wirksamkeit eintritt, weil es mir nicht gelingt, die beiden Elektroden in einer Weise zu platzieren, die tatsächlich zum Stromstoß führt. Und dann ist der Hinweis, der deutlich gegeben wird, ich habe beim Elektroimpulsgerät nur einen Schuss, anders als bei der Schusswaffe. Wenn der nicht sitzt, muss ich einen Plan B haben, weil ich in der Regel ja in sehr eskalativen Situationen mich befinde. Das bedeutet, dass typischerweise zwei Einsatzbeamte mit dem Taser, um ihn jetzt mal in Kurzfassung Englisch zu verwenden, vorgehen und ich mindestens eine Auffanggruppe brauche, die sagt, wenn der Taser versagt, muss ich einen Plan B, die Schusswaffe oder irgendetwas anderes, haben. Das heißt, ich muss sicher sein in einer Einsatzsituation, und auch das müsste ich Einsatzbeamtinnen und Einsatzbeamten zusätzlich an die Hand geben, damit sie damit verlässlich umgehen können, und es muss sicher sein, dass hinreichend Beamte da sind, um so eine taktische Einsatzlage in dieser Weise dann auch lösen zu können. Zweitens gibt es offenbar auch hier besondere Betäubungsmittelkonsumsituationen, in denen die Wirksamkeit ebenfalls nicht eintritt. Ich kann Ihnen die genauen Fragen der Intoxikation da nicht nennen, ich habe bloß gelernt, es gibt offenbar auch da Erfahrungen, dass sie in wenigen Fällen trotz des vernünftigen Treffens der Elektroden nicht hinreichend funktional sind, und dann habe ich die gleiche Herausforderung wie eben, ich brauche einen Plan B, weil es einen zweiten Schuss beziehungsweise das schnelle Umgreifen dann möglicherweise nicht gibt. Ich hätte dann ja den Taser in der Hand, ich muss dann auch überlegen, was ist der zweite, danach folgende Weg. Und deshalb, meine Damen und Herren, weil das diesen Plan B braucht, weil es einen gewissen Personalaufwand hat, weil ich all das taktisch sehen muss, zusätzlich üben muss, zusätzlich fortbilden muss, haben wir zurzeit hier Bedenken zu sagen, es geht in die Breite aller Einsatzkräfte, denn für deren Rechtssicherheit muss dann die Garantie bestehen, dass keiner rausgeht und das Rechtsrisiko beim Einsatz trägt, dass hinterher ein Gericht sagt, oh, da warst du aber nicht hinreichend geschult oder vorbereitet. Ich würde umgekehrt auch sagen, dass das kein Nein auf alle Ewigkeit ist, (Nikolaus Kramer, AfD: Bis Sie selbst den Antrag einbringen.) sondern wir glauben, dass es klug ist, sich das, was in anderen Bundesländern, was in anderen Bundesländern ja momentan an Erfahrungen gesammelt wird, uns anzuschauen. Im Übrigen, der vorhin genannte Unterarbeitskreis dieser Innenministerkonferenz beschäftigt sich seit letztem Sommer wieder intensiv mit der Frage, weil man nach knapp zehn Jahren Laufzeit diese Einsatzgeräte in allen Bundesländern sich jetzt gerade einmal Revue passieren lässt, einfach Resümee zieht, im Übrigen auch versucht, ob es wissenschaftliche Erkenntnisse gibt, die relativ dünn gesät sind leider in dem Bereich, das zusammenfasst und daraus Ableitungen trifft, und dann werden wir irgendwann in der zweiten Jahreshälfte Empfehlungen der Arbeitsgruppe kriegen, die auch vor zehn Jahren für unsere Empfehlungen relevant waren, und schauen uns die dann in der Bewertung auch für uns an. Entscheidend bleibt: keine rechtlichen und keine tatsächlichen Risiken für die Beamtinnen und Beamten draußen, die damit umgehen müssten! Und deshalb gibt es vermutlich zwischen SEK und allen Beamtinnen und Beamten möglicherweise auch Zwischenstufen, wie – eben angesprochen – sie Brandenburg gerade wählt. Brandenburg hat einen eigenen Pilotversuch, der aber eben nicht auf alle Streifenbeamtinnen und -beamten abzielt, sondern in den sogenannten geschlossenen Einheiten bei einigen dann ebenfalls nicht selten in besonderen Einsatzlagen tätigen Kolleginnen und Kollegen dieses Mittel zusätzlich einsetzt. Wir gucken uns vor allen Dingen auch die Ergebnisse in Brandenburg an. Ich gehe davon aus, dass spätestens Anfang nächsten Jahres auch die Brandenburger ihre Erfahrungen präsentieren werden. Und Brandenburg ist aus Sicht dieser Polizei immer sehr spannend, weil die Polizeistruktur unserer nicht unähnlich ist und weil auch das Bundesland in seinen ländlichen Räumen, in seinen Herausforderungen und Einsatzlagen unserem deutlich ähnlicher ist als manche Großstadt. Vor dem Hintergrund bitte ich sehr darum, lassen Sie uns in aller Ruhe auf dieses Thema schauen, vor allen Dingen die Empfehlungen dieser bundesweiten Arbeitsgruppe und die Empfehlung der Brandenburger anschauen, und die oberste Prämisse muss sein Sicherheit und Rechtssicherheit, und die können wir nach meiner Einschätzung momentan noch nicht mit der hinreichenden Gewähr geben. Von daher bitte ich Sie, gemeinsam mit uns erst diese weiteren Ergebnisse abzuwarten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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