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Nikolaus Kramer

AfD 27.01.2023 Sitzungen 8/44

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Polizeibeamte des Landes Mecklenburg-Vorpommern! Nach dieser emotionalen und wichtigen Debatte eine weniger emotionale, mehr sachlich und faktenorientierte Debatte, aber nicht weniger wichtig. Auch wenn es mir nicht gestattet ist, die Schülergruppe dort oben zu begrüßen, was ich ausdrücklich nicht tue, entschuldige ich mich aber schon jetzt, ich habe um 11:00 Uhr nämlich ein Schülergespräch und wir haben uns in der vorherigen Debatte etwas in der Zeit nach hinten raus verzögert, sodass es mir wahrscheinlich nicht möglich sein wird, pünktlich um 11:00 Uhr der Schülergruppe Rede und Antwort zu stehen, (Zuruf von Marcel Falk, SPD – Heiterkeit bei Nadine Julitz, SPD) es sei denn, wovon auszugehen ist, dass dieser Antrag mit meiner Einbringung so überzeugend ist, dass die politischen Mitbewerber diesem Antrag hier zustimmen werden – davon ist auszugehen – (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) und wir uns eine lange Debatte sparen. Dann wiederum werde ich pünktlich sein, liebe Schüler. Kommen wir nun zum Antrag als solchem. In der gestrigen Aussprache, meine Damen und Herren, haben wir viele wohlwollende Worte vernommen, welche auf eine Verbesserung der Sicherheit unserer Polizeibeamten abzielten. Heute, meine Damen und Herren, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Worten auch Taten folgen zu lassen, und daher bitte ich, den heutigen Antrag mit der notwendigen Ernsthaftigkeit zu behandeln. Sogenannte Distanz-Elektroimpulsgeräte, landläufig auch Taser genannt, sind ein wichtiges Instrument, um die Sicherheit unserer Bürger und Beamten maßgeblich zu verbessern und die Lücke der polizeilichen Ausrüstung von Reizgas und Schlagstock einerseits und der Schusswaffe andererseits zu schließen. In den Vereinigten Staaten gehört der Taser seit vielen Jahren zur Standardausrüstung der dortigen Polizei, und auch in der Schweiz ist die Nutzung von Distanz-Elektroimpulsgeräten bereits seit 2003 zulässig. Im Jahre 2009 haben die Eidgenossen den Ausrüstungsgegenstand dann anhand einer gesetzlichen Zulassung auf Bundesebene zementiert. Und auch unser Nachbar Österreich hat den Taser bereits im Jahre 2006 eingeführt. In England und Wales gehört der Taser ebenfalls zur Standardausrüstung der dortigen Polizei. Die Vorteile liegen auf der Hand und sind vor allem in der Distanzwirkung gegeben. Laut Herstellerangaben überwinden die smarten Geräte je nach Modell eine Distanz von 4,6 bis 10,7 Metern. Polizeibeamte müssen dadurch nicht in einen Nahkontakt treten. Der Polizeidienst wird somit sicherer. Ähnlich wie beim Warnschuss verfügen neue Geräte auch über einen Warnlichtbogen. Dieser kann Angreifer davon abhalten, in den Nahkontakt mit Beamten zu treten, ist dabei aber wesentlich sicherer als der Schuss aus der Dienstwaffe. Dieser Warnlichtbogen kommt einem Warnschuss gleich. Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist, dass ein Distanz-Elektroimpulsgerät unabhängig von der körperlichen Physis eines Angreifers operieren kann, welche im klassischen Nahkontakt eine erhebliche Rolle spielt. Der kurzfristige Kontrollverlust durch einen kontrollierten Stromstoß, der in der Regel bis zu fünf Sekunden andauert, gibt unseren Beamten die Zeit, den Angreifer zu überwältigen. Ich selbst habe in meinem aktiven Polizeidienst nicht selten Situationen erleben müssen, in denen der Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten vorteilhaft gewesen wäre. Angreifer, die unter Drogeneinfluss standen, waren gegen den Einsatz von Reizgas aufgrund ihrer Intoxikation einfach immun. Auch bei Sturm und schlechten Wetterverhältnissen ist es durch den Einsatz von Reizgas zu Verletzungen in den eigenen Reihen gekommen. Und ich kann Ihnen sagen, es ist wirklich keine Freude, wenn man das Gesicht mit dem Pfefferspray ausgewaschen bekommt. Dies erleben wir auch heute immer wieder in unseren Einsätzen. Generell ist der Taser für Polizeibeamte leichter zu kontrollieren als der Einsatz des Mehrzweckeinsatzstockes. Er ist leicht zu handhaben und ohne große Übung zu führen. Ganz anders beim sogenannten Schlagstock. Dieser erfordert große Sicherheit, Erfahrung und regelmäßiges Training durch die ausführenden Beamten. Größe, Kraft und physische Verfasstheit eines einzelnen Beamten spielen eine entscheidende Rolle. Verletzungen durch den Schlagstock sind weniger kontrollierbar, die Folgen schwer abzuschätzen und die Verletzungen beim Angreifer können erheblich sein. Sehr geehrte Damen und Herren, stellen Sie sich folgende Situation vor: Als Polizist werden Sie zu einer Auseinandersetzung gerufen. Am Ort angetroffen, zieht einer der Streitbeteiligten ein Messer und läuft, dieses gezückt, auf Sie zu – ein Szenario, welches vielen Polizeibeamten in Deutschland nicht fremd ist. Ein Nahkontakt in dieser lebensgefährlichen Situation – ausgeschlossen. Oft hat der Beamte nur Millisekunden Zeit, eine Entscheidung zu treffen und zu reagieren. In den meisten Fällen bleibt nur der Griff zur Schusswaffe. Im besten Falle haben die Beamten noch Zeit, auf nicht letale Körperteile zu schießen, um den Angreifer vor seinem tödlichen Vorhaben einfach nur zu stoppen. Schüsse aus einer Dienstwaffe sind immer lebensgefährlich, der Einsatz einer Elektroschusswaffe jedoch nicht. Der Gebrauch der Schusswaffe führt jährlich bei etlichen Polizisten zu einem Trauma, gerade wenn diese eine Todesfolge zu verantworten hat. Die psychische Belastung für unsere Polizeibeamten ist enorm. Zudem führt die Tötung eines Menschen im Dienst immer automatisch auch zu einer strafrechtlichen Überprüfung der Schussabgabe, ein Spießrutenlauf für den betroffenen Beamten, der erhebliche Nachteile nach sich ziehen kann. Die Vorteile einer alternativen Distanzwaffe liegen also klar auf dem Tisch und lassen sich nur schwerlich einfach wegdiskutieren, meine Damen und Herren. Der Taser bleibt eine nicht tödliche Waffe, auch wenn es in seltensten Fällen und bei Menschen mit schweren Vorerkrankungen zu Ausnahmen kommen kann. Das gehört auch zur Wahrheit dazu. Kein Polizeibeamter setzt im Dienst gerne Zwangsmaßnahmen ein, aber es gehört eben zum Aufgabenbereich der Polizei, die Bürger vor gewaltbereiten Subjekten zu schützen, die Ordnung zu wahren, gesetzliche Regeln durchzusetzen und Gefahren für sich oder andere abzuwenden. Der Innenminister hat in der gestrigen Aussprache auch gesagt, dass die Kollegen mittlerweile in jede polizeiliche Situation, in jedes polizeiliche Einsatzgeschehen so reingehen, als wenn sie immer mit dem Schlimmsten rechnen müssen, weil einfach der gesellschaftliche Wandel auch zu einem Respektverlust bei der Polizei beigetragen hat. Das zeigen auch die Zahlen, denn die Gewaltbereitschaft gegen Polizeibeamte steigt seit dem Jahre 2012 stetig und kontinuierlich an. Auch das hat gestern der Innenminister richtig festgestellt. So sind die registrierten Gewalttaten gegen Polizeivollzugsbeamte im Jahr 2021 um fast 700 Fälle auf circa 40.000 gestiegen. Das sind noch einmal 1,8 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Unsere Polizeibeamten sehen sich mit einem immer skrupelloseren und gewaltbereiteren Milieu konfrontiert. Das beweisen auch die Zahlen der Gewalttaten mit Opfererfassung Polizeivollzugsbeamte, also wo die Polizeivollzugsbeamten als Opfer dargestellt werden. Es ist eine absolute Unmöglichkeit, auf der einen Seite von unseren Polizeibeamten den Schutz unserer Bürger und Gesellschaft zu fordern und auf der anderen Seite die Eigensicherung der Beamten sträflich zu vernachlässigen, meine Damen und Herren. Sehr geehrte Abgeordnete, als Polizeibeamter weiß ich genau, wovon ich rede. Über viele Jahre habe ich selbst in den Diensten dieses Landes als Polizist meine Arbeit versehen, und auch die Kollegen von der Deutschen Polizeigewerkschaft fordern seit Langem die Ausrüstung unserer Streifenpolizisten mit Tasern. Hören Sie auf diese Experten und Gewerkschaften! Hören Sie auf die aktiven Polizeibeamten aus unserem Land, Menschen aus der Praxis! Keiner kennt die Lebensrealitäten auf der Straße besser als unsere Polizeibeamten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Karen Stroink, die Pressesprecherin des Innenressorts in Bremen, fasst die Faktenlage wie folgt zusammen, ich zitiere: „Die vorliegenden Sachverhalte haben gezeigt, dass allein die Androhung des DEIG-Einsatzes eine deeskalierende Wirkung hat, hochemotionale Situationen beruhigen kann und sowohl die Einsatzkräfte als auch das polizeiliche Gegenüber vor Verletzungen schützt.“ In unserem Nachbarland Brandenburg wurde der Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten im März 2021 bereits stark ausgeweitet und neben den Spezialkräften, so wie hier bei uns im Land, auch Beamte im Wachdienst und in der Bereitschaftspolizei ausgestattet. Und auch dort zieht das Innenministerium in Brandenburg ein positives Fazit. Ich zitiere abermals: „Mehrere bevorstehende Angriffe auf Polizeibeamte beziehungsweise Widerstandshandlungen konnten bereits durch Androhung abgewendet werden.“ Zu vielen Angriffen kommt es durch die Androhung eines Einsatzes mittels des sogenannten Tasers also erst gar nicht, meine Damen und Herren. Das heißt, wir können Verletzungen auf beiden Seiten verhindern. Damit ist beiden Seiten geholfen und die Situationen können ohne tatsächliche Gewaltanwendung, lediglich durch ihre Androhung, somit entschärft werden. Daher fordere ich Sie auf, meine Damen und Herren, im Sinne unserer Polizeibeamten und Bürger zu entscheiden und dem heutigen Antrag zuzustimmen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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