Birgit Hesse
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 44. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit 1996 gedenkt Deutschland auf Anregung des damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog am 27. Januar der Opfer des Nationalsozialismus. 1945 befreite die Rote Armee an diesem Tag das deutsche Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz. Der Name des Lagers ist seither Synonym für bis dahin unvorstellbare und in deutschem Namen begangene Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der Gedenktag erinnert an das Leid der Opfer, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ausgegrenzt, entrechtet, verfolgt, gequält und ermordet wurden. Jüdinnen und Juden waren dieser Verfolgung in besonderer Weise ausgesetzt – systematisch wurden sie aus der deutschen Gesellschaft ausgegrenzt, ihres Eigentums beraubt und millionenfach verschleppt und getötet. Dieses unermessliche Leid lässt sich mit Worten nicht beschreiben. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Vergessen ist die letzte Grausamkeit, die wir den Opfern antun können“, formulierte einst unser im Jahr 2020 verstorbener Landesrabbiner William Wolff. Seine Worte sind für mich sein Vermächtnis und zugleich Auftrag an uns alle. Deshalb haben wir am Dienstagabend mit einer Gedenkstunde an das wohl größte Verbrechen in der Weltgeschichte erinnert und der Opfer eines totalitären und so unendlich menschenverachtenden Regimes gedacht. Die Nationalsozialisten und ihre Helfershelfer wüteten nicht nur in den Konzentrationslagern – stellvertretend genannt seien an dieser Stelle Auschwitz, Dachau, Buchenwald –, und sie wüteten nicht ausschließlich in großen Städten. Auch unmittelbar hier, vor unserer Haustür, wurde an diesen Menschheitsverbrechen willig mitgewirkt. Im Rahmen der Gedenkstunde wurde uns dies von den Verantwortlichen der Ausstellung „Levy. Eine Familie aus Bad Sülze“ sehr eindrucksvoll vor Augen geführt. Die Bürgermeisterin der Gemeinde erläuterte gemeinsam mit Dr. Susanne Meyer und Dr. Jürgen Ruby die Entstehung der aktuell in unserer ehemaligen Lobby gezeigten Ausstellung über die genannte jüdische Familie. Sehr berührt – ich denke, es ging Ihnen auch so – hat mich, dass Leon Geber, der Sohn von Hans Levy, am Dienstag unser Gast war. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus wirkt stets auch in die Zukunft. Aktives Erinnern schützt unseren demokratisch verfassten Rechtsstaat und dessen Werte. Sich vor Augen zu führen, wohin die Abwesenheit von Demokratie und Gewaltenteilung zur Zeit des Nationalsozialismus geführt hat, muss uns immerwährende Mahnung sein. Das sind wir den Opfern schuldig. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns nun mit einer Gedenkminute der Juden, Christen, Zeugen Jehovas, Sinti, Roma, Menschen mit Behinderungen, Homosexuellen, Andersdenkenden, Gegnern des NS-Regimes, Künstlern und all den anderen Menschen gedenken, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ausgegrenzt, entrechtet, verfolgt, gequält und ermordet wurden. Ich möchte Sie bitten, sich hierfür von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Vielen Dank! Es fällt nicht leicht, jetzt zur Tagesordnung überzugehen, aber das ist jetzt unsere Pflicht. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, gestatten Sie mir noch eine Anmerkung zur Tagesordnung. Zwischen den Fraktionen ist vereinbart worden, die Tagesordnungspunkte 31 und 37 zu tauschen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 32 : Beratung des Antrages der Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Demokratische Erinnerungskultur an Schulen stärken, Drucksache 8/1755. Antrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Demokratische Erinnerungskultur an Schulen stärken – Drucksache 8/1755 – Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler.
