Jutta Wegner
Wir sind in einem Rechtsstaat, und in einem Rechtsstaat bedeutet das, wir machen die gesetzlichen Regelungen. Das Bundesverfassungsgericht ist dazu da, zu überprüfen, ob wir uns im Rahmen des Grundgesetzes halten. Und genau das hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Rechtsprechung getan. Es hat uns darauf hingewiesen, dass Artikel 20a Grundgesetz uns zu Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das haben wir nicht zu kommentieren.
