Barbara Becker-Hornickel
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe jetzt ein schweres Los, nach Ihnen, Dr. Terpe, wie Sie hier aufgetreten sind, meine Rede zu halten. Aber ich denke, wir schaffen auch das. Ich möchte etwas anders beginnen und sagen, schlicht und einfach, ich glaube, Konsens in diesem Raum und bei allen Fraktionen ist doch, bei der Gesundheitsversorgung steht der Patient im Vordergrund und sein Vertrauen in eine medizinische Versorgung, die seine Gesundheit wiederherstellen und erhalten soll. Ich denke, das ist überhaupt nicht strittig. Dafür muss die Gesundheitsversorgung künftig umfassend regional und patientenzentriert gedacht werden. Die Brisanz der seit Langem nötigen Reform der Krankenhausvergütung und Krankenhausreform ist uns allen bewusst. Ja, und es muss gelingen, eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung zu sichern, unter Beachtung unserer besonderen ländlichen Bedingungen. Diese muss nachhaltig finanzierbar sein und vor den großen Trends der Demografie, des Fachkräftemangels, der Digitalisierung und der Spezialisierung bestehen können. Bei dieser Reform werden wir darauf achten, dass grundsätzlich Leistungsanreize erhalten bleiben. Eine leistungsunabhängige Vergütung könnte durchaus zu erheblichen Fehlanreizen führen. Ich muss auch hier noch erwähnen, die Stimmung auf dem letzten Krankenhaustag hier in Schwerin war durchaus gemischt und auch aufgeregt. Dort wurden ja die ersten Eckpunkte der Reform angedacht und vorgetragen. Die beträchtlichen finanziellen Risiken, die daraus aufseiten der Kostenträger entstehen könnten, wären nicht mit dem Anspruch der nachhaltigen Finanzierung vereinbar. Aus diesem Grund stehen wir der Reform der Expertenkommission der Bundesregierung grundsätzlich positiv gegenüber. Ein Zweisäulenmodell mit der Kombination aus Fallpauschalen, DRG und der Finanzierung der Vorhalteleistungen kann bei richtiger Ausgestaltung zu einem Rückgang des Drucks und des Risikos aufseiten der Krankenhäuser führen und gleichzeitig Leistungsanreize erhalten. Die Krankenhäuser sollten mit ihren Leistungen weiterhin einen positiven Deckungsbeitrag erzielen können. Das heißt aber auch, die Vorhaltevergütung allein kann deren Kosten nicht voll decken. Andernfalls besteht bei heterogenen Krankenhäusern und Abteilungen die Gefahr negativer Deckungsbeiträge durch Behandlung. Ganz einfach ausgedrückt, es könnte auch sein, einige Krankenhäuser verdienen mehr Geld, je weniger sie behandeln, eine Umkehrung des Zustandes, wie wir ihn jetzt doch durchaus manchmal befürchten müssen. Die Regierungsfraktionen haben die Überschneidung zwischen der Expertenkommission auf Bundesebene und der für Mecklenburg-Vorpommern herausgearbeitet. Uns allen bewusst ist, dass es gerade in dünn besiedelten Regionen wie in unserem Land einer sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung bedarf. Das von der Expertenkommission des Bundes vorgeschlagene Versorgungslevel 1i für integrierte ambulante stationäre Versorgung stößt in die gleiche Richtung wie die von der Enquete-Kommission und auch dem FDP-Wahlprogramm vorgeschlagenen integrierten Gesundheitszentren. Hierdurch bedingen ambulante und stationäre Versorgung einander. Das regionale Krankenhaus- und akutpflegerische Versorgungsproblem kann so gesichert werden. Ich begrüße nicht nur, dass sich die Landesregierung für die Bedürfnisse Mecklenburg-Vorpommerns bei der Ausgestaltung des Krankenhauslevels und Leistungsgruppen einsetzen will, ich halte das für selbstverständlich. (Beifall René Domke, FDP) Ich wünsche mir von Ihnen, unserer Landesregierung, für die anstehenden Bund-Länder-Arbeitsgruppen eindringlich mehr. Stimmen Sie sich auch mit den Bundesländern mit ähnlicher Versorgungs- und Bevölkerungsstruktur ab! Laut den Aussagen, die mich erreicht haben, wäre da in der Vergangenheit mit einer besseren strategischen Abstimmung, zum Beispiel der Mittel für Kinderkliniken, durchaus mehr drin gewesen. (Beifall René Domke, FDP) In Ihrem Antrag vermisse ich die direkte Verantwortung der Landesregierung. Der Ruf nach dem Bund fällt immer leicht. Hier mehrfach gesagt, wer gibt, will auch mitreden können. Ich erinnere Sie daran, dass das Land für die Finanzierung der Investitionskosten und den Krankenhausplan verantwortlich ist. So geht Ihre Krankenhausplanung aktuell von einem Rückgang der Planbetten in der Kinderheilkunde um drei Prozent bis 2025 aus. Ich bin schon gespannt, wem oder was Sie die Schuld geben werden, wenn wir wieder in eine Situation wie gerade in diesem Winter kommen. Dabei ist die bessere Verzahnung von Krankenhausplanung und -finanzierung, insbesondere im Hinblick auf die anstehende Reform, ein entscheidender Ansatzpunkt für die bessere und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung. Es wird zu Strukturveränderungen kommen, die mit entsprechenden Investitionskosten verbunden sind. Wenn Sie den Bund überzeugen können, hier in Form eines Investitionsfonds zu unterstützen, ja, soll es meiner Fraktion recht sein. Aber noch mal, meine Damen und Herren, die Verantwortung für die Finanzierung liegt beim Land. Wir begrüßen, dass diese längst überfällige Reform auf Bundesebene nun endlich angestoßen wird. Aber ich hätte mir trotzdem von Ihrem Antrag mehr Konkretes versprochen, gerade auch in Sicht auf den doch sehr ambitionierten Zeitstrahl, der hier aufgezeigt wird. Und eine Bemerkung noch von mir: Sie haben gestern so sehr schön immer darauf hingewiesen, wir sollten zum Beispiel unseren Justizminister, Verkehrsminister oder überhaupt unsere Minister etwas mehr, ich sage es mal so, auf den Pott setzen. Ich möchte hier mal erwähnen, die Diskussion, die Herr Lauterbach in der letzten Woche losgestoßen hat, indem er die Ärzte als gierig bezeichnet hat, ehrlich gesagt, (Beifall René Domke, FDP) ist auch in dieser Sache nicht wirklich hilfreich. Wir werden uns bei diesem Antrag enthalten. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP)
