Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab einige Kurzbemerkungen: Es hat in Deutschland bisher keine Krankenhausreform gegeben, wo nicht alle Parteien dran beteiligt waren. Also das liegt an unserer föderalen Struktur. Es hat immer eine gemeinsame Position letztendlich nachher zwischen SPD und CDU gegeben. Deswegen ist es völlig unsinnig, auf Spahn einzuhauen. Da hat Lauterbach auch mitgemacht. Die haben nächtelang gesessen und haben sich darüber Gedanken gemacht, wieso eigentlich die Pflege sozusagen extrabudgetär neben der DRG formuliert ist. Das ist nämlich der Einstieg gewesen in Pauschalfinanzierung. Das muss man ganz klar so sagen. Also Krankenhausreformen kranken aber auch immer an der mangelnden Durchhaltekraft der Politik, weil das, was angeschoben worden ist, dann nicht konsequent durchgesetzt worden ist. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Und jetzt wird ein Neuaufschlag – jetzt komme ich zu dem Antrag der Regierungskoalition –, ein Neuaufschlag versucht. Aber auch da wird es darauf ankommen, erstens, dass man einen relativ breiten politischen Konsens hinkriegt, und zweitens, dass man endlich mal durchhält bei der Sache. Und da wird es sicherlich auch schwierig werden, denn das heißt, Entscheidungen fällen. Und diese Entscheidungen werden auch von uns als Landespolitik erwartet und da wird uns noch ganz schwindelig werden, wenn wir diese Entscheidungen fällen müssen. Mit dem vorliegenden Antrag greifen die Regierungsfraktionen das Thema der seit Jahren auf Bundesebene dringend notwendigen Krankenhausreform auf. Bereits in der von Ihnen gewählten Überschrift offenbart sich ein Dilemma, das nach meiner Erfahrung auch in jahrelangen Diskussionen auf Bundesebene demokratische Einigungen erschwert hat. Ich meine die Unschärfe der inhaltlichen Bedeutung von „qualitativ hochwertig“, „in der Fläche erreichbar“ und „nachhaltig finanzierbar“, verbunden mit gleichrangiger Zielverfolgung. Sie werden nicht zwei Politiker finden, die unter diesen Begriffen das Gleiche verstehen. Und das hat immer die Diskussion erschwert. Auch wir begrüßen grundsätzlich den Aufschlag auf Bundesebene zur Reform der Krankenhausfinanzierung, wie bei Ihnen unter Punkt I.1 festgestellt. Die dortigen Formulierungen zu DRGs sind allerdings zumindest missverständlich, wenn nicht gar inkorrekt. Und zu DRG ist auch noch was gesagt worden, weil das auch unklar ist in der Krankenhausreform, aber was ich rauslese und was wahrscheinlich auch so bleiben wird und wahrscheinlich auch vernünftig, das DRG-System wird nicht abgeschafft. Also da bin ich fest von überzeugt. Damit keine Missverständnisse aufkommen, das DRG-System muss selbstverständlich reformiert werden, schon allein deshalb, weil das Fachpersonal außerhalb der DRG pauschal finanziert werden soll, was ja bisher mitkalkuliert war in der DRG. Unter I.3 wird richtigerweise festgestellt, dass in M-V als Flächenland mit geringer Bevölkerungsdichte zum bestmöglichen Ausgleich der Prämissen aus der Überschrift durch eine Reform des medizinischen Versorgungssystems insgesamt, nicht nur des Krankenhaussektors, sondern am besten, … Moment mal, ich komme jetzt hier … … also der Reform der medizinischen Versorgung insgesamt am besten erreicht werden kann. Und darauf ist auch schon eingegangen worden, das geht um die sektorenübergreifende Versorgung. Also da ist nicht nur der Krankenhaussektor gefragt. Im Beauftragungsteil II.1 wird undifferenziert eine umgehende Herausnahme der Kinder- und Jugendmedizin, der Kinderchirurgie und der Geburtshilfe aus dem allgemeinen DRG-System angeführt. Ich kann das verstehen, weil in der Regierungskommission ja diese drei Sektoren genannt worden sind. Aber man muss sagen, dass das völlig unterschiedliche Gebiete sind. In der Geburtshilfe sind bisher Mengen- und Leistungsausweitungen eher nicht das Problem, denn die Geburt kommt und die Menge ist dadurch vorgegeben. Das ist also kein Problem des DRG-Systems gewesen. Deswegen ist die Geburtshilfe eigentlich auch ganz gut finanziert im DRG-System. In der Chirurgie, in der Kinderchirurgie mit ihren vorwiegend OPS-kompatiblen Leistungen ist das DRG-System grundsätzlich auch eine gute Sache. Also was folgt daraus? Hier müsste mindestens sichergestellt werden, dass es zu keiner Schlechterstellung dieser beiden Gebiete kommt. Dazu müsste eigentlich der Antrag auch eine entsprechende Formulierung aufweisen. Die vorgestellten Krankenhausversorgungsstufen Level 1i bis IIIU haben das Potenzial, dass sie, wie im Antrag formuliert – Frau Präsidentin, ich darf hoffentlich zitieren –, „den besonderen Anforderungen an die Versorgung in einem dünn besiedelten Flächenland gerecht werden“ können. Wir begrüßen den Einsatz für eine diesbezügliche Krankenhausreform ausdrücklich auf Bundesebene. Auch begrüßen wir, wenn es gelingt, dass die Leistungsgruppen im Sinne der Stärkung der Versorgungsstruktur, insbesondere im ländlichen Raum, gestaltet werden können. Ein Investitionsfonds für Krankenhäuser auf Bundesebene geht in eine Richtung, die meine langjährige eigene Vorstellung war und womit wir ja auch im Zeichen des Solidaritätsfonds die letzten Jahrzehnte gut gefahren sind in Mecklenburg-Vorpommern, weil uns Investitionsfinanzierungen auf Bundesebene unterstützt haben. Und das Problem dabei ist ja nur, räumt man deswegen der Bundesebene Mitspracherechte ein oder nicht. Und da können wir Gift drauf nehmen, wer finanziert, spricht mit. Und das ist auch gar nicht so schlimm, an der Stelle mitzusprechen, weil wir die Bundesebene ja auch brauchen, die bisher die Bedarfsanalysen macht. Und wir müssen an dieser Sache der Bedarfsanalysen natürlich auch arbeiten und da möglichst Einfluss auf das Bundesgesetz nehmen. Ich vermisse in Ihrer Aussage die Verlässlichkeitsaussage, dass das Land die Investitionsfinanzierung auch leistet, für die sie verpflichtet ist. Sie müssen sich immer wieder vorstellen, das Land ist Sicherstellung und muss die Investitionsfinanzierung leisten. Und das ist bundesweit bisher in den Ländern niemals gemacht worden und immer das Problem der Finanzierung des Krankenhaussektors gewesen. Und wenn wir auf Bundesebene entschieden hatten, Betriebskostensteigerungen zu machen, dann war immer der Grund, die Investitionsfinanzierung wird damit geleistet. Und wir haben Beispiele im Land, wo sozusagen am Kapitalmarkt Investitionsgelder aufgenommen werden, was eigentlich gar nicht sein dürfte, weil die Betriebskostenfinanzierungen nur für die Behandlung und nicht für Kapitalmarktzinsen aufgebracht werden. Also ich bitte, daran zu denken. Ich weiß gar nicht, ob ich noch viel Zeit habe, eigentlich wohl nicht mehr. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe ja schon gesagt, ich könnte noch eine Stunde mit Ihnen darüber diskutieren. Ich kann Ihnen alle Fragen beantworten, die Sie haben wollen, bloß, ich habe nicht so viel Zeit. Deswegen sage ich, der Antrag müsste konkreter noch gefasst sein, wenn man sich da an die Bundesebene mit stellt. Wir werden uns enthalten bei dem Antrag. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
