Thore Stein
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Ich halte diese Rede heute stellvertretend, werde mir aber redlich Mühe geben. Sehr geehrte Kollegen, die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angestoßene Krankenhausreform wird mit diesem hier vorliegenden Antrag im Kern begrüßt. Das haben wir eben gehört. Sie wünschen sich weitergehend eine Ausgestaltung der Reform zum Wohle Mecklenburg-Vorpommerns. So weit, so gut. Das würde wohl jeder erst mal unterstützen. Es ist aber so, dass mittlerweile bei allen politisch Verantwortlichen auf Bundes- und auf Landesebene die Einsicht da ist, dass das im Jahr 2004 eingeführte DRG-System in der Vergangenheit zu Fehlentwicklungen führte, bis heute führt. Es kommt in unzähligen Fällen vor, dass die Entscheidung für einen medizinischen Eingriff eher befürwortet als abgelehnt wird, da die ökonomische Bewertung leider oftmals über der medizinischen Indikation stand und steht, und das ist natürlich grundlegend falsch. Da dürften sich alle mittlerweile einig sein. Das wurde hier auch in den beiden Redebeiträgen vorab schon festgestellt. In diesem Zusammenhang ist als ein Grund für die aktuelle Existenzkrise vieler Krankenhäuser auch die Corona-Krise zu sehen, bei der bedingt durch aufgeschobene oder entfallene Operationen die Krankenhäuser die letzten zwei Jahre einen Teil ihrer Einnahmen nicht realisieren konnten, ohne eine ausreichende Kompensation auf der Einnahmeseite dafür zu haben, eben durch dieses System. Dazu kommen nun enorme Kostensteigerungen durch höhere Energiekosten und Inflation, die schlichtweg nicht alle durch Hilfsprogramme des Bundes aufgefangen werden können. Das seit Jahren höchst fragile System erhielt durch diese multiplen Krisen nun deutliche Risse und schickte unzählige Krankenhäuser in die roten Zahlen. Herr Renz nannte eben die 60 beziehungsweise 70 Prozent, die nun wiederum versuchen, unrentable Betriebszweige irgendwie zu optimieren oder auch ganz abzustoßen, bei einem Unternehmen ein normaler Vorgang, in der medizinischen Versorgungsstruktur aber eine halbe Katastrophe für die Menschen, die davon betroffen sind. Unter dem Druck dieser Missstände hat der Bundesgesundheitsminister Lauterbach im Sommer 2022 eine Expertengruppe eingesetzt als Vorarbeit für einen späteren Gesetzesentwurf. Bislang legte diese Regierungskommission drei Stellungnahmen mit Lösungsansätzen vor. Die Kernpunkte der Kommission beziehungsweise der Regierungskommission zur Krankenhausreform sind unter anderem, dass die Kindermedizin und Kinderchirurgie ebenso wie Gynäkologie ganz aus dem DRG-Vergütungssystem herausgenommen werden sollen, ein absolut richtiger Ansatz. Es bleibt aber abzuwarten, ob dies auch tatsächlich so umgesetzt wird, denn bezahlt werden müssen diese Bereiche natürlich auch. Für alle anderen medizinischen Bereiche soll nun ein Hybridsystem aus DRG und sogenannten Vorhaltekostenvergütungen die Finanzierung der Krankenhäuser sicherstellen. Dazu sollen die DRG-Vergütungen abgesenkt werden, die freiwerdenden Mittel fließen mit in das Budget für die Vorhaltekosten. Die Berechnung der zu erwartenden Kosten wird sicherlich noch komplexer werden, und inwieweit dadurch Fehlanreize verhindert werden, bleibt auch noch abzuwarten. Mit dem Ziel, die medizinischen Ressourcen und Finanzausgaben zu schonen, soll es zukünftig drei Krankenhauslevel geben – das hat Frau Ministerin Drese eben auch angeschnitten – und eng gefasste medizinische Leistungsgruppen, wodurch der Patient zukünftig an das dafür ausgewiesene zuständige Krankenhaus überwiesen wird. Das klingt erst mal ökonomisch logisch, stellt aber ein Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern mit seinen weiten Wegen und seiner geringen Besiedlung auch wieder vor neue Herausforderungen, gerade auch für ältere Menschen. Wir als AfD halten die Reform beziehungsweise die bisherigen Vorschläge insgesamt daher für noch nicht ausgereift, da das neue Hybridsystem der Vergütung, DRG und Vorhaltekosten, sehr komplex erscheint und wichtige Akteure wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die gesetzlichen Krankenversicherungen und auch die privaten Krankenversicherungen wohl noch nicht im vollen Umfang miteinbezogen worden sind in diese Reformpläne. Die neue Struktur der Krankenhauslevel und Leistungsgruppen führt außerdem dazu, dass die freie Krankenhauswahl durch den Patienten stark beschnitten wird, was schlichtweg daran liegt, dass die Patienten in Zukunft das Krankenhaus nach dem Leistungsspektrum auswählen müssen – an sich erst mal nicht dramatisch, aber wie ich eben schon erwähnte, in Mecklenburg-Vorpommern kann das durchaus zu Problemen führen, denn häufig ist dann das nächste Krankenhaus mit der passenden Versorgungsstufe mehr als eine Autostunde entfernt. Gerade im ländlichen Raum wird das sicherlich dann häufiger vorkommen. Interessant wird auch, inwieweit sich die Fokussierung der Kliniken auf eine ambulante anstatt eine stationäre Behandlung auf die niedergelassenen Ärzte und Praxen auswirken wird. Die strukturellen Besonderheiten eines Flächenlandes wie Mecklenburg-Vorpommern mit wenig Bevölkerung und einer überdurchschnittlichen Anzahl älterer Menschen, die eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung brauchen oder auch eine viel regelmäßigere Gesundheitsversorgung als beispielsweise junge Menschen, ist hinlänglich bekannt und hatte ich eben auch schon mal erwähnt. Sehr geehrte Damen und Herren, die Misere der Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern ist in den vergangenen Jahren immer wieder Gegenstand der politischen und gesellschaftlichen Debatte geworden. Immer wieder hat es dabei leider jene Bereiche der medizinischen Versorgung getroffen, die eigentlich für die Zukunft stehen sollten, die Zukunft zumindest in einem vitalen Volk und nicht einer vor sich hin alternden saturierten Gesellschaft. Lassen Sie es mich mit Zahlen unterlegen: In Mecklenburg-Vorpommern verfügen nur noch 16 von 37 Kliniken, also weniger als die Hälfte, über eine Geburtsstation. Das war früher gang und gäbe, dass jedes kleinere Kreiskrankenhaus so eine Station vorgehalten hat. Heute muss man teilweise weite Wege fahren, was gerade für junge Eltern eine enorme psychische Belastung bedeutet und mehr als bedauerlich ist. Eigentlich ist es ein Armutszeugnis. Beschämend waren dahin gehend auch die ständigen negativen Schlagzeilen in Hinblick auf die Kinderstation in Parchim oder die jetzt ganz aktuelle Schließung der Frühgeborenenstation in Neubrandenburg. Welches Signal sendet man damit eigentlich an junge werdende Eltern aus, die man auch gerne ins Land holen möchte als Arbeitnehmer? Kein besonders gutes. Diese Beispiele sprechen alle nicht dafür, dass die Landesregierung in den letzten Jahren und auch Jahrzehnten für eine flächendeckende medizinische Versorgung unseres Bundeslandes die richtigen Maßnahmen getroffen hat. Was Sie jetzt mit diesem Antrag ankündigen, dass alle Besonderheiten unseres dünn besiedelten Flächenlandes im Rahmen der Krankenhausplanung berücksichtigt werden sollen, lässt vielleicht noch ein müdes Lächeln zu. Sehr geehrte Damen und Herren, die nun angedachte Reform scheint einige Probleme durchaus zielorientiert anzupacken, scheint aber auf der anderen Seite nach wie vor das zu Fehlanreizen führende DRG-System nicht vollumfänglich zu beseitigen. Es bleibt wohl beim Reförmchen. Die Lösung muss somit in der Entwicklung eines ganz neuen Systems liegen, welches mit einer beispielsweise prospektiv regional und pauschalisierten Finanzierung einhergeht. Mit diesen werden das klassische Geschäftsmodell des Krankenhauses und die bisherige Rollenverteilung neu geordnet, indem die ökonomische Hauptverantwortung auf die Leistungserbringer, also die Krankenhäuser selber, umdelegiert wird. Es handelt sich hierbei um ein System, in dem Leistungserbringer im Voraus auf die Region zugeschnittene pauschalisierte Budgets erhalten. Somit wird Leistungserbringern, also den Krankenhäusern, im Voraus für einen bestimmten Zeitraum eine Pro-Kopf-Pauschale je Versichertem im Einzugsbereich bezahlt. Diese im Voraus gezahlte Pauschale an Krankenhäuser hat gleich mehrere Vorteile: Es besteht kein Anreiz für Mehrleistungen, um die Umsätze zu steigern, und die Übertragung eines selbstverwalteten Budgets führt automatisch auch dazu, dass die ökonomische Effizienz des Krankenhauses verbessert wird, da es im Eigeninteresse des Krankenhauses liegt. Je zielführender und nachhaltiger die Behandlung ist, desto mehr bleibt von dem Budget übrig, welches von dem Krankenhaus selbst verwaltet werden kann, um zum Beispiel Innovationen intern voranzutreiben. Grundsätzlich entsteht nun also ein großer Anreiz zu Investitionen in die Gesunderhaltung der Patienten, was auch aus volkswirtschaftlicher Perspektive zu begrüßen ist. Um einer möglichen Unterversorgung vorzugreifen, ist es natürlich äußert wichtig, ein strenges Qualitätsmanagement einzuhalten, um die Patientensicherheit und -zufriedenheit zu gewährleisten. Zudem entfällt natürlich auch die ausufernde Bürokratie, die die DRG-Codierung mit Abrechnung gegenwärtig mit sich bringt. Und lassen Sie mich zum Schluss noch festhalten, dass diese ganze Reform ja auch deswegen notwendig wird, weil wir zunehmend im Gesundheitssystem sowie in allen anderen Bereichen des Sozialsystems an die Belastungsgrenzen kommen. Das Problem liegt daran, dass wir immer weniger Beitragszahler haben, die immer mehr Leistungsempfänger mittragen müssen. Die Gründe dafür liegen zum einen in der Überalterung der Gesellschaft und zum anderen auch in der immensen Zuwanderung direkt in die Sozialsysteme hinein. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Lauterbachs bisher nur schemenhaft erkennbare Krankenhausreform löst auch dieses Problem nicht, und somit ist der hier vorliegende Antrag von SPD und LINKE abzulehnen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
