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Christine Klingohr

SPD 26.01.2023 Sitzungen 8/43

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie Sie unserem Antrag entnehmen können „Krankenhausreform zum Wohle Mecklenburg-Vorpommerns gestalten“, beginnen wir das neue Jahr mit Blick auf die Gesundheitsversorgung in unserem Land direkt mit einem wichtigen und ehrgeizigen Vorhaben, der Weiterentwicklung unserer Krankenhausstruktur. Wir haben uns im vergangenen Jahr hier im Landtag in den betreffenden Ausschüssen und auch in den Fraktionen intensiv mit den vielen Facetten der medizinischen Versorgung für Mecklenburg-Vorpommern auseinandergesetzt. Deutlich wurde dabei immer wieder, wie glücklich wir uns schätzen können, dass so viele engagierte Beschäftigte in den Kliniken, den Arztpraxen, den Pflegeeinrichtungen, im Rettungswesen und in vielen weiteren Bereichen unseres Gesundheitswesens eine so hervorragende Arbeit leisten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dafür möchten wir uns alle recht herzlich bedanken. Allen voran bei unseren Krankenhäusern sehen wir nun Handlungsbedarf. Der Bundesgesundheitsminister hat im Mai des vergangenen Jahres das Expertengremium vorgestellt, das die wichtigsten Empfehlungen für die anstehende Krankenhausreform entwickelt. Für einige Aspekte dieser Reform setzen sich unsere Ministerpräsidentin und unsere Sozial- und Gesundheitsministerin seit Jahren ein. Umso positiver sehen wir die Reformpläne. Seit Mitte letzten Jahres nimmt die Reform in beeindruckendem Tempo Gestalt an. Und genau in diesem Tempo möchten wir auch in Mecklenburg-Vorpommern das Krankenhauswesen weiterentwickeln. In ihrer Analyse kommen die Expertinnen und Experten zu dem Schluss, dass viele Schwierigkeiten und Probleme im Krankenhausbereich im Wesentlichen zwei strukturelle Ursachen haben: erstens, wie sich unsere Krankenhäuser jeweils finanzieren, und zweitens, wie unsere Krankenhausstruktur allgemein organisiert ist. Bislang müssen Krankenhäuser ihre Betriebskosten zu 100 Prozent durch die unmittelbare Behandlung von Patientinnen und Patienten decken. Dementsprechend besteht ein Anreiz, Behandlungen durchzuführen und am besten möglichst viele und lukrative Behandlungen durchzuführen. Dabei ist nicht immer gesichert, ob diese Behandlungen tatsächlich im Sinne der Patientinnen und Patienten sinnvoll sind. Zudem verschlingt diese hohe Zahl an Behandlungen viel Geld und bindet viel Personal. Außerdem werden viele Patientinnen und Patienten stationär behandelt, obwohl eine ambulante Versorgung wahrscheinlich vollkommen ausreichen würde und für den Patienten auch viel angenehmer wäre. Das heißt, Patientinnen und Patienten bleiben mitunter über Nacht im Krankenhaus, obwohl sie eigentlich unmittelbar nach der Behandlung schon wieder nach Hause gehen könnten und das wahrscheinlich auch lieber täten. Dies führt im Ergebnis dazu, dass wir im europäischen Vergleich am meisten Geld für unsere Krankenhäuser ausgeben, dafür aber längst nicht die beste Leistung und nicht die beste Qualität bekommen. Verstärkt wird diese Tendenz dadurch, dass die Krankenhäuser in Deutschland jeweils ein sehr breites Spektrum an Behandlungen durchführen. Durch die geringere Spezialisierung sind die erbrachten Leistungen dann aber oftmals nicht von der höchsten Qualität, die wir für jede Behandlung anstreben. Für uns stellt sich nun die Frage, wie wir diesen Herausforderungen begegnen können. Klar ist, dass wir unsere finanziellen und personellen Ressourcen effizienter einsetzen müssen und dass wir die Qualität der medizinischen Behandlung weiter steigern wollen. Im Vordergrund muss stehen, was für den einzelnen Patienten und die einzelne Patientin gut und hilfreich und heilend ist. Ich bin mir ganz sicher, für dieses Ziel grundsätzlich die Zustimmung aller Fraktionen zu haben. Konkret, (Torsten Renz, CDU: Kommt darauf an, wie Ihre Vorschläge sind.) konkret hat die Expertenkommission vorgeschlagen, den Krankenhäusern eine Basisfinanzierung zur Verfügung zu stellen, die sie unabhängiger von wirtschaftlichen Zwängen macht. Damit können Personal und Technik vorgehalten werden. Und besonders in der Geburtshilfe und in der Kinder- und Jugendmedizin können bessere Ausstattungen finanziert werden. Die Krankenhausreform soll daher bedeuten: bessere medizinische Versorgung, weniger ökonomischer Druck. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Durch die Basisfinanzierung können sich die Krankenhäuser außerdem auf die Behandlungen konzentrieren, die aus medizinischer Perspektive wirklich sinnvoll sind. Die Krankenhausreform soll dadurch für mehr Patientenwohl und für weniger Profitorientierung sorgen. Ein weiteres wichtiges Element der Basisfinanzierung ist, dass Krankenhäuser ihre Patienten nicht mehr über Nacht dabehalten müssen, um die Behandlung kostendeckend abrechnen zu können. Dadurch kann sich das Pflegepersonal besser auf die tatsächlich Pflegebedürftigen konzentrieren. Für das Personal soll die Krankenhausreform daher Entlastung statt weiter anhaltender Überforderung bedeuten. Um die Qualität der medizinischen Behandlung zu steigern, sollen sich die einzelnen Krankenhäuser jeweils mehr auf bestimmte Stärken festlegen, um Fachkompetenz eines bestimmten Bereiches zu bündeln. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Krankenhäuser werden dafür zukünftig einem bestimmten Versorgungslevel zugeordnet, an dem sich festmacht, welche Leistungen das Haus genau anbietet. Dadurch soll die Krankenhausreform mehr Qualität, weniger Quantität bedeuten. Sie sehen, wir haben große Erwartungen an die Reform. Für uns ist jedoch wichtig, dass die Krankenhausplanung weiter in der Kompetenz der Länder liegt. Dadurch können die unterschiedlichen Regionen Deutschlands die Vorgaben auf ihre Bedürfnisse anpassen. Wir in Mecklenburg-Vorpommern müssen zum Beispiel besonders darauf achten, die Erreichbarkeit einer guten Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Wir können es uns nicht leisten, Krankenhausstandorte zu verlieren. In anderen Bundesländern ist das anders. Dort wird mitunter der Bedarf für weitere Fusionierungen gesehen. Unsere Krankenhäuser werden sich verändern und auch die angebotenen Leistungen werden sich ändern, die Standorte aber wollen wir beibehalten. Diese Besonderheiten müssen wir beachten, wenn wir uns Gedanken darüber machen, welche Aufgaben und Behandlungen die nun vorgestellten Versorgungsstufen beziehungsweise Level genau übernehmen. Auch müssen wir diese strukturellen Unterschiede beachten, wenn es darum geht, die Krankenhausfinanzierung zu reformieren. Unsere Krankenhäuser haben geringere Behandlungszahlen und müssen dementsprechend einen größeren Teil ihrer Kosten über Vorhaltekosten finanzieren. Wir möchten sicherstellen, dass diese Kosten für die Vorhaltung von Leistungen auch tatsächlich berücksichtigt werden. Das heißt, die Reform kostet erst mal nicht unbedingt mehr Geld, für Investitionen in die zukunftsfähige Weiterentwicklung unserer Krankenhäuser wird es jedoch weiterhin Mittel brauchen. Hier haben wir vor allem die Digitalisierung und die Telemedizin im Blick, aber auch die energetische Sanierung von Gebäuden, um langfristig Energie und Kosten zu sparen und ökologisch nachhaltiger zu sein. Bezüglich der Reformpläne sind derzeit noch nicht alle Einzelheiten festgelegt. Wir möchten uns in den nächsten Monaten bei der Gestaltung der Weiterentwicklung unserer Krankenhausversorgung nach Kräften einbringen und die Reform zum Wohle unseres Bundeslandes mitgestalten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Einen ersten Schritt tun wir nun mit dem vorliegenden Antrag. Ich möchte Sie alle herzlich einladen – werde später weiter dazu ausführen –, diesem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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