Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Reihenfolge der Übergabe oder der Übernahme von Asylsuchenden funktioniert wie folgt: Der Bund übergibt sie an die Länder nach einer festen Quote und die Länder, in unserem Fall Mecklenburg-Vorpommern, an die Landkreise und kreisfreien Städte ebenfalls nach einer feststehenden Quote. Und innerhalb des Landkreises organisiert der Landkreis im eigenen Verantwortungsbereich und mit eigenen Entscheidungen, wo er jeweils eigene Gemeinschaftsunterkünfte oder eben dezentrale Unterbringungen realisiert. So verhält es sich auch hier. Ich gehe davon aus, dass in Vorpommern-Greifswald und in Nordwestmecklenburg momentan in der Tat Engpässe bestehen, um unterbringen zu können, in Nordwestmecklenburg noch einmal zugespitzter durch den Brandanschlag in Groß Strömkendorf. Da sind ja über 100 Plätze weggefallen. Das führt dazu, dass dort gesucht wird. Die Vorlaufzeiten kann ich Ihnen nicht benennen, aber da in Loitz die dortige nicht mehr als Grundschule genutzte Schule ja bereits zuvor auch über einen längeren Zeitraum für ukrainische Schutzsuchende in Nutzung war, gehe ich davon aus, dass der Landkreis mit der Stadt schon zuvor im Dialog war. Und im Übrigen, da dem Landrat die Stadt ja nicht völlig fremd ist, gehe ich auch davon aus, dass da auch ansonsten ein regelmäßiger Kontakt ist.
