Hannes Damm
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Backhaus, freut mich, dass Sie mit der Stimme heute ein bisschen besser aufgestellt sind wieder. Wir hatten das Thema PV/Balkon-PV ja gestern schon, da einmal die rechtliche Frage der Mieter/-innen – haben wir aber auch angeschnitten –, Sie in Ihrer Rede sozusagen die rein technischen Fragen. Um die soll es heute gehen. Sie haben da gesagt, wir tun alles in unserer Macht Stehende, um auch da zusammen mit der DUH voranzukommen. Das Fragethema ist also: Auswirkungen der neuen Positionierung des VDE zu den Balkon-PV-Anlagen auf das entsprechende Förderprogramm des Landes. Dort steht laut den FAQs – also den häufig gestellten Fragen – zur Landesförderung für Balkonsolaranlagen auf einer entsprechenden Unterseite der Homepage der Regierung im VDE aktuell noch, und ich zitiere hier: „Das Gerät muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen (z. B. Sicherheitsstandard DGS 0001 für steckbare Stromerzeugungsgeräte). Der VDE empfiehlt die Installation einer speziellen Energiesteckvorrichtung unter Berücksichtigung der Anforderungen nach der DIN …“ – die spare ich Ihnen, und noch einer zweiten DIN-Norm – „(‚Wieland-Steckdose‘)“. Nun gab es da also eine Entwicklung – das haben Sie ja gestern selber auch ausgeführt –, daher lautet meine Frage: Wird die Landesregierung hier die FAQs anpassen und zukünftig analog auch darauf hinweisen, dass der VDE sich nun ebenfalls für eine Duldung der Einspeisungen über einen haushaltsüblichen Schukostecker ausspricht?
