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Dr. Till Backhaus

26.01.2023 Sitzungen 8/43

Also wir haben ja sogenannte Leitlinien entwickelt, wie man in ganz Deutschland, bin ich auch froh, das ist ja zunächst aus Sachsen-Anhalt damals verhindert worden, dass wir im einheitlichen Prozess über alle Bundesländer hinweg einen Leitfaden entwickelt haben für die Verwaltung, dass, wenn Wölfe ein auffälliges Verhalten zeigen, nämlich mehrfach Nutztiere angreifen, oder natürlich logischerweise im Ordnungsrecht – das eine ist ja Umweltrecht und Artenschutzrecht, das andere Ordnungsrecht –, dass da sehr schnell gehandelt werden kann. Aber ich nehme zur Kenntnis, dass da natürlich auch innerhalb des Landes ja Klagen laufen gegen Entnahmen, oder gucken Sie sich das in Niedersachsen an, was da abgelaufen ist. Wir müssen schon erstens Gewähr dafür haben, dass wir den Wolf, der auffällig ist, dann auch zu fassen kriegen. Das ist nicht ganz so einfach. Und deswegen muss wirklich ein sauberes Management stattfinden. Und das arbeiten wir ab und ich hoffe, dass wir auch in den weiteren Prozessen in der Zukunft auch mit dem BMU, was den Artenschutz anbetrifft, zu gewissen Erleichterungen kommen. Sie haben es vielleicht auch gehört, gerade in Schweden ist man wieder einen anderen Weg gegangen. Ich gehe davon aus, dass wir auf der Frühjahrskonferenz der Umweltministerinnen und Umweltminister hier wieder ein Stückchen weiterkommen.

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