Torsten Renz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss als Erstes sagen, die Debatten sind sehr sachlich verlaufen. Ich glaube auch nicht, dass sich das bis zum Abschluss ändern wird. Was immer kritisiert wird, ist das Verfahren. Und da will ich noch mal in Richtung Herrn Domke und Herrn Terpe sagen, ich hätte zumindest erwartet, dass aus der Koalition oder auch von der Regierungsseite mal gesagt wird, es ist nicht ganz optimal gelaufen und wir versuchen beim nächsten Mal, es besser zu machen. Aber das ist nicht passiert, und insofern können wir es nur hoffen und erahnen, dass man diese Worte erhört. Aber wenn Herr Domke dann sagt, lassen Sie uns jetzt konkret werden, dann muss ich mir doch mal noch erlauben, lieber Harald Terpe, konkret ein Entschließungsantrag und ein ZAHLENWERK, was vorliegt, was man mit Änderungsanträgen dann auch wirklich ändert, das sind grundlegend verschiedene Dinge. Und insofern glaube ich schon, du weißt, was ich damit meine. In Richtung von Herrn Koplin will ich nur sagen, wenn es um die politische Verantwortung geht, dann haben wir das sehr wohl gezeigt, als es zum Beispiel Herrn Dahlemann in unsere Reihen verschlagen hat, als es darum ging, Erste Lesung, Überweisung in die und die entsprechenden Ausschüsse, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) haben wir sofort signalisiert, wenn wir Bildung, Soziales machen, dann sind wir dabei bei dem Gesamtpaket. Insofern, glaube ich, waren wir immer konstruktiv. Und die politische Verantwortung, die wir wahrnehmen, auch mit Blick auf den 01.01.2023, dass Veränderungen stattfinden, die dürften Sie uns nicht absprechen. Und es hätte auch nichts dagegengesprochen, wenn Sie im Wissenschaftsausschuss und im Bildungsausschuss unserer Anhörung zugestimmt hätten. Das hätten wir ganz locker über die Bühne gebracht. Wir hätten dann nächste Woche Montag, Dienstag, Mittwoch, wann auch immer, den Nachtragshaushalt verabschiedet, und das wäre nicht der Untergang in Mecklenburg-Vorpommern gewesen. Insofern bleibt es bei dieser Kritik, was das Verfahren betrifft. Und, Herr Koplin, ein kleines Schmunzeln von mir an dieser Stelle: Sie sind hier einer der Erfahrensten, was Geschäftsordnung und Praktiken hier betrifft. Wenn Sie uns erklären das Thema Anhörung, Paragraf 22 der Geschäftsordnung, und was Sie auf Parlamentarischen Abenden und sonst wo treiben, dann will ich nächstes Mal mal Mäuschen spielen. Fakt ist doch, es gibt einen Nachtragshaushalt, das Ding hat eine Drucksachennummer, da ist ein konkretes ZAHLENWERK, unsere Geschäftsordnung sagt, zu dieser Thematik machen Sie bitte mit Fachleuten eine Anhörung. (Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU) Und ich muss Ihnen doch nicht sagen, dass andere Dinge, möglicherweise Kreisgebietsreform et cetera, da wissen Sie doch, da wird doch jedes Protokoll ausgewertet, was gesagt wird in einer Anhörung. Das gehört zum Gesetzgebungsverfahren. Und insofern lasse ich das andere mal so im Raum stehen, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) wie Sie da versucht haben, hier aus der Kurve zu kommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe unterschiedlichste Fragen gestellt in dem gemeinsamen Ausschuss zum Haushalt, und deswegen will ich noch mal darauf eingehen und auch Ihr Augenmerk auf die Beschlussempfehlung dann lenken. Ich habe zum Beispiel gefragt, nachdem bedauerlicherweise der Bund ausgestiegen ist beim Thema Sprach-Kitas und wir jetzt ja nur eine Übergangsfinanzierung noch haben, inwieweit der Nachtragshaushalt dem Rechnung trägt. Und es geht da immerhin um 5 Millionen insgesamt pro Jahr. Und dazu erklärte man dann, auf Seite 30 nachzulesen: „Hierzu hat das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung … erklärt, dass man derzeit in Beratungen mit dem FM stehe, um eine Lösung zu finden.“ Ich meine, wenn wir im Vorfeld politische Ankündigungen über die Presse erfahren, dass das Thema gelöst ist, und dann auf Nachfrage im Fachausschuss erklärt wird, man ist in Beratungen, dann war das möglicherweise auch, was das Thema Haushaltsklarheit betrifft, eine Sache, die kritikwürdig ist. Das versuchte dann das Finanzministerium noch mal klarzustellen, deswegen zitiere ich: „Hierzu hat das FM klarstellend angemerkt, dass die Finanzierung im Rahmen des laufenden Doppelhaushaltes erfolge.“ Das heißt also, das Bildungsministerium geht vom Nachtragshaushalt aus, der Bund hat inzwischen die Sprach-Kita-Förderung eingestellt, wir hatten einen Doppelhaushalt und, ich weiß auch nicht, hellseherische Fähigkeiten haben schon dafür gesorgt, dass die Landesregierung schon bei dem Doppelhaushalt dafür gesorgt hat, dass das Aussteigen des Bundes bei den Sprach-Kitas dann im Doppelhaushalt gelöst wird. Also insofern finde ich das etwas merkwürdig. Ein zweites Thema, was ich aufgegriffen habe, was ich hier auch noch mal ansprechen möchte, auf Seite 31. Ich habe begrüßt, dass 54,5 Prozent der zusätzlichen Kosten, die jetzt entstehen, vom Land im Bereich KiföG durch das – die entstehen, die Mehrkosten –, 54,5 Prozent durch das Land übernommen werden. Die Ministerpräsidentin fordert zu Recht auf, die Träger, in entsprechende Verhandlungen zu gehen und die Kosten geltend zu machen, und das Land wird dann ihren Anteil tragen. Daraufhin habe ich gefragt, ob diese möglichen Mehrkosten, die aus meiner Sicht nicht unerheblich sein werden, im Nachtragshaushalt aufgelistet sind oder berücksichtigt werden. Daraufhin – ich zitiere auf Seite 31 – antwortet das Bildungsministerium: „Seitens des“ Bildungsministeriums „wurde insoweit bestätigt, dass hierfür Vorsorge getroffen worden sei. Es seien 5 Millionen Euro für den Fall möglicher Nachverhandlungen zu einer Kostensteigerung zurückgestellt worden. Diese 5 Millionen Euro seien als Vorsorge für den Landesanteil eingestellt worden. Es handele sich dabei um einen Bestandteil des 100-Millionen-Euro-Energiepakets.“ Bisher habe ich immer gedacht, dass diese 5 Millionen für die Träger zur Verfügung sind, dass die Anträge stellen, um dann über den Härtefallfonds entsprechende Unterstützung zu bekommen. Es scheint jetzt so, aber ich glaube es einfach nicht, dass diese 54,5 Prozent, die wir als Land übernehmen, die Folgekosten, die jetzt durch die Verhandlungen entstehen werden, aus diesen 5 Millionen Euro bezahlt werden sollen. Insofern glaube ich, das ist möglicherweise die falsche Antwort gewesen. Wir können eher wahrscheinlich dann davon ausgehen, dass ähnlich wie beim Thema Sprach-Kita das Bildungsministerium mit dem Finanzministerium verhandeln wird und zum Thema Haushaltsklarheit dann, die wir heute noch nicht kennen, aber dann in der Praxis eine Lösung finden wird. Das wäre dann auch gut so, hat aber mit Haushaltsklarheit wenig zu tun. Ein dritter wesentlicher Punkt, den ich angesprochen habe, ist die Tatsache, dass der Bund jetzt eine neue Gesetzmäßigkeit geschaffen hat beim Gute-Kita-Gesetz. Das heißt, bei diesem Qualitätsgesetz werden wir von den 36 Millionen Euro, die wir bisher als Land bekommen haben, nicht mehr die 36 Millionen einsetzen können für kostenlose Kita. Daraufhin meine Frage, wenn es nur noch 50 Prozent sind, sprich 18 Millionen pro Jahr – meinetwegen auf das halbe Jahr gesehen die 9 Millionen, die Übergangsfrist –, ob dann diese Differenz, nicht unerheblich, von 9 Millionen Euro im Nachtragshaushalt berücksichtigt wird. Die Auskunft war in etwa, das kriegen wir hin. Ich hätte das gerne in der Beschlussempfehlung nachgelesen, weil ich das explizit thematisiert habe, (Tilo Gundlack, SPD: Steht im Protokoll.) weil ich glaube, es ist wichtig, so etwas anzusprechen. Und daraufhin bin ich, nachdem das ja schon per Mail zugeschickt wurde, auf Herrn Gundlack zugekommen und habe ihn gefragt, ob er sich auch daran erinnern kann. Hat er gleich bestätigt und hat sich dann auf den Weg gemacht mit dem Protokoll, zumindest war das die Aussage, die Sache zu klären. Vielleicht ist es noch mal möglich, Herr Gundlack, da es ja nicht nachgereicht wurde, wie dann sozusagen die inhaltliche Ausführung war. Jetzt nehme ich die inhaltliche Ausführung mit, die ja auch nicht verschriftet, dass es eben nicht berücksichtigt ist im Nachtragshaushalt, und wir können eben hier zum Thema Haushaltsklarheit nur davon ausgehen, dass es zu einer Lösung kommt. Das ist für einen Parlamentarier, der inhaltlich arbeitet, eine Fraktion, die inhaltlich arbeitet, sehr wenig zufriedenstellend. Ich möchte einen weiteren Punkt ansprechen und will einfach appellieren, hier wie auch immer eine Lösung auf den Weg zu bringen beim Thema KiföG, an der wir dann auch möglicherweise nicht beteiligt sind. Wir hören, dass in einem vereinfachten Verfahren die Träger die erhöhten Energiekosten geltend machen können, wie auch immer, das vereinfachte Verfahren steht in dem Sinne, so unser Kenntnisstand, nicht fest. Ich will daran appellieren: Versuchen Sie vielleicht, einen ähnlichen Lösungsweg zu finden wie beim Thema Schule, mit einer Pro-Kopf-Förderung in diesem Fall von 50 Euro, was uns vom Verfahren her sinnvoll erscheint, dass eben nicht unterschiedliche Ebenen noch belastet werden, sondern dass das Geld direkt dann vom Land auch in Richtung Schulträger kommt und ausgezahlt wird. Ich empfehle, ein ähnliches Verfahren beim KiföG zu prüfen. Wenn Sie davon ausgehen, dass die Landkreisebene genug zu tun hat – und ich habe mich, wie gesagt, gestern noch mal erkundigt, die Stadt Güstrow geht jetzt in Verhandlungen, die Gas- und Elektropreise steigen zum 1. Januar. Es wird keine rückwirkende Erstattung geben. Man geht nicht davon aus, dass vor März eine Lösung gefunden wird. Das heißt, die erhöhten Kosten, die tagtäglich entstehen, gehen zulasten der Träger. Deswegen, glaube ich, wäre ein Verfahren sinnvoll zu prüfen, ob möglicherweise auch 50 Euro pro Kopf/pro Kind zur Verfügung gestellt werden. Das wären dann 6,83 Millionen bei circa 137.000 Kindern, die wir in unserem Land haben. Das können Sie gut finanzieren aus den Töpfen, die Sie jetzt schon haben, mit den 5 Millionen, die Sie einplanen, und mit den 19 Millionen, die Sie sozusagen als Reserve dort haben. Ich bitte Sie da wirklich eindringlich, über diesen Weg nachzudenken. Ich glaube nämlich, ansonsten werden wir tatsächlich in diesem Bereich Probleme bekommen. Und das meine ich wirklich nur inhaltlich ausgedrückt und nichts anderes. Davon können Sie ganz, ganz sicher ausgehen. Zum Änderungsantrag: Der Änderungsantrag ist tatsächlich sehr, sehr umfangreich, und aus zeitlichen Gründen werde ich auch nicht auf die einzelnen Punkte in der Gesamtheit eingehen können. Aber Sie können davon ausgehen, dass wir in dieser Dreiviertelstunde Auszeit uns mit diesem Antrag beschäftigt haben, und es wird, von uns wird für die einzelnen Punkte, wenn ich jetzt a) bis i) nehme, auch eine unterschiedliche Bewertung vorgenommen. Wenn Sie zum Beispiel bei Punkt b) sagen, dass die im Härtefallfonds für Kindertagesstätten vorgesehenen Mittel auch für Härtefälle in der Kindertagespflege anzuwenden sind, dann findet das unsere volle Unterstützung und Zustimmung. Das zeigt nur, dass alle sehr stark unter Druck waren und dieses wichtige Thema vergessen wurde mit der Kindertagespflege. Durch wen das auch immer noch dort mit hineingebracht wurde, (Enrico Schult, AfD: Das waren wir.) dem kann man nur gratulieren und sagen, jawohl, das ist richtig, und deswegen werden wir so einem Punkt definitiv zustimmen. Es wird aber auch andere Punkte geben, wo wir definitiv sagen, nein, das ist mit uns nicht zu machen. Es gibt auch viele Dinge, gerade was Personal und so weiter betrifft, lieber Harald Terpe, da zeigt sich wirklich, wenn man konkret handelt mit Anträgen, die hier gestellt werden, ob man zustimmt und wirklich neues Personal schafft oder ob man hier sozusagen als Art Prüfung/Entschließung etwas in den Raum stellt. Deswegen werden wir solchen Punkten auch schlussendlich nicht zustimmen. Und insofern führt das natürlich zu einer komplizierten Situation, was unser Abstimmungsverhalten betrifft. Und insofern darf ich Ihnen mitteilen, es wird uns/Ihnen nicht erspart bleiben, die römischen Ziffern, die arabischen Zahlen und das deutsche Alphabet, was hier niedergeschrieben ist, von a) bis i) einzeln abzustimmen. Ich glaube auch nicht, dass es heute so schwierig ist, wir werden ja jetzt einen Riesenabstimmungsmarathon haben, der schon vorbereitet ist, und insofern wird die Vorbereitungszeit auch hinter den Kulissen ausreichen, um diesen Sprechzettel entsprechend vorzubereiten, der wirklich erst in einer Stunde vielleicht zum Tragen kommt. Ich möchte mich abschließend für die Fraktion noch mal bedanken, insbesondere, wie andere es auch schon getan haben, bei den Mitarbeitern aller Fraktionen, die sehr stark strapaziert worden sind, aber insbesondere bei den Mitarbeitern der Verwaltung. Aus unserer Sicht hätte es nicht sein müssen, eine Mittwochssitzung bis in die Nachtstunden, was da dranhängt, protokollarisch zu erarbeiten. Wir sind weiterhin der Auffassung, dass wir in der nächsten Woche hätten die abschließenden Beratungen durchführen können. Trotzdem, dass Sie das gewuppt haben als Mitarbeiter der Landtagsverwaltung, herzlichen Dank! – Danke schön, dass Sie mir zugehört haben! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU, Nikolaus Kramer, AfD, Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP)
