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Marc Reinhardt

CDU 09.12.2022 Sitzungen 8/41

Frau Oehlrich, ich mache so was ungern. Ich muss es ablehnen, weil wir ja nur 25 Minuten haben. Gerne, wenn wir denn beim nächsten Mal die volle Zeit haben. Sie dürfen aber das Mittel der Kurzintervention nutzen. Was der Kompromiss – von zweieinhalb Wochen war es ja, glaube ich – mit Anhörung bedeutet, haben wir ja auch in dieser Landtagswoche erlebt. Wir haben schon mehrmals darüber gesprochen. Wenn ich jetzt richtig gezählt habe, sind es zehn Tagesordnungspunkte der Opposition, die einfach hinten runterfallen und dann wahrscheinlich frühestens im Januar kommen. Ich glaube, bei der Koalition ist es einer oder sind es zwei Anträge. Ich weiß es nicht ganz genau, was es bedeutet. Dann noch mal zum Anhörungsverfahren: Es ist ja neuerdings beliebt. Ich freue mich, Tilo, dass du Gefallen an öffentlichen Anhörungen gefunden hast, begrüße ich sehr und freue mich auch, dass wir das Instrument weiter nutzen wollen. Trotzdem ist ja auch immer noch – im Innenausschuss haben wir das gerade, ich weiß gar nicht, Ralf Mucha ist ja auch da, der Innenausschussvorsitzende, der hat mich ja darüber informiert, dass es in Zukunft möglich sein soll, wenn eine Fraktion eine Anhörung beantragt, und es ist nach unserer Geschäftsordnung immer eine öffentliche Anhörung auch in Präsenz, dass es in Zukunft möglich sein soll, dass dieses dann mit Mehrheit auch beschlossen werden kann, dass es eine schriftliche Anhörung sein soll. Ich glaube – inzwischen soll Ihnen die Landtagsverwaltung das so rechtlich aufgearbeitet haben –, ich glaube, das widerspricht Paragraf 22 unserer Geschäftsordnung, und würde doch die Landtagsverwaltung bitten, uns diese Einschätzung auch schriftlich zukommen zu lassen, damit wir hier auch mit entsprechenden Maßnahmen unsere Oppositionsrechte wahren können. Ich komme zur Anhörung. Der 100-Millionen-Härtefallfonds ist aus unserer Sicht – Sie merken es auch an den Anträgen – nicht ausreichend. Das haben ja sogar der Finanzminister und auch die Ministerpräsidentin eben eingestanden, dass das durchaus der Fall sein kann und dass dann immer nachgebessert werden kann. Ich glaube, es ist sinnvoller, Sie gehen heute auf unsere Vorschläge ein, dann hat dieser Fonds auch mehr Reichweite und auch ein größeres Volumen. Und wenn es dann am Ende des Tages doch dazu kommt, dass nicht alles gebraucht wird, fließt es ja eh in die Rücklage zurück. Aber wenn wir Ihren Weg beschreiten, heißt das ja im Zweifel, dass wir sowieso dann noch mal einen Nachtragshaushalt machen müssen. Und dass das ja dann doch ein paar Wochen dauert, erleben wir ja heute. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Ich komme mal zu den Kommunen. In der Anhörung ist ja von den Vertretern der Kommunen, vor allem vom Landkreis Vorpommern-Greifswald, deutlich gemacht worden, dass der Investitionsbedarf nach wie vor hoch ist. Es gibt ja immer noch das Gutachten aus der Änderung des FAG, wo ja mal ein Investitionsstau von 2 Milliarden Euro begutachtet wurde. Es gibt jetzt die 150 Millionen Infrastrukturpauschale, es gibt sie wieder. Es wurde unserem Vorschlag folgend, nicht ganz folgend, aus der Oktobersitzung wieder auf 150 Millionen Euro erhöht. Das ist gut, das ist richtig so. Wir glauben aber, damit wird der Stau nicht abgebaut. Wenn man sich die Ergebnisse der Anhörung anguckt, ist das höchstens, es verhindert, dass kein weiterer Investitionsstau dazukommt. Ich glaube, wir stehen immer noch gut bei 2 Milliarden. Der Finanzminister hat ja auch eingestanden, dass zusätzliche Mittel wahrscheinlich gebraucht werden, und hat uns ja auch dazu aufgefordert – ich glaube, mehrmals haben Sie es gemacht, Herr Finanzminister Geue –, dass wir auch eigene Vorschläge einreichen sollen. Das haben wir hier getan. (Vizepräsidentin Elke Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Sie finden das heute alles in den Änderungsanträgen. Ich gehe davon aus, dass die aber höchstwahrscheinlich abgelehnt werden. Ein Ablehnungsargument ist ja dabei oft immer die Deckungsquelle. Ja, die von uns für unsere Änderungsvorschläge in Höhe von 267,4 Millionen Euro genutzte Deckungsquelle ist überwiegend die Ausgleichsrücklage. Und das ist auch richtig so. Ich will noch mal damit kommen: Die Steuereinnahmen steigen dieses Jahr um 422 Millionen nach der Mai-Steuerschätzung. Wir haben dann jetzt schon einen Bestand der Rücklage Ende 2021 von 1,74 Milliarden Euro. Eine Haushaltsverbesserung in 2022 gegenüber der Planung haben wir von 655 Millionen Euro. Das bedeutet, dass die Rücklage wahrscheinlich zum Jahresende über 2 Milliarden steigen wird. Woher kommt das Geld? Wir wissen es alle: Es ist vor allem der Inflation und den steigenden Preisen geschuldet. Und deshalb finde ich es richtig, dass wir sowohl mit dem Nachtragshaushalt, auch mit dem Härtefallfonds und am besten noch mit unseren Änderungsanträgen dieses Geld nehmen und auch den Bürgerinnen und Bürgern zurückgeben, denn von denen kommt dieses Geld. Ich will noch kurz auf ein paar unserer Änderungsanträge eingehen. Ich habe es schon gesagt, wir wollen den Härtefallfonds auf 130 Millionen erhöhen, die Ansätze für kleine und mittelständische Unternehmen auf 40 Millionen. Für Schulen, glauben wir, brauchen wir 20 Millionen, für Kitas, das wird ja bestimmt noch ein Gesprächsthema werden, von 5 auf 10 Millionen. Ich will jetzt nicht alles aufzählen. Wichtig ist mir noch der Sport, lieber Wolfgang Waldmüller und Tilo Gundlack, ich glaube, das eint uns ja. Ich glaube, es ist gut und bewährt – und da bewegt sich auch einiges –, dass dieses Geld, 3 Millionen Euro schlagen wir vor, dem Landessportbund zur Verfügung gestellt wird und dass dieser dann, er weiß, wo die Nöte der Vereine sind, direkt mit seinen schlanken Verfahren hier die Vereine unterstützen kann. Und ein letzter Antrag, den haben Sie vorhin von uns bekommen, die Ministerpräsidentin hat es angekündigt – ich glaube, gestern –, dass das Land sich auch für die Leute, die Pellet-, die Flüssiggas-, die Ölheizung und, ich glaube, Kohleheizung haben, engagieren will. Es ist im Gespräch – auch noch Änderungsanträge, habe ich ja eben vernommen – im Bundestag. Ich glaube, es ist trotzdem wichtig, dass auch wir hier Vorsorge tragen. Deshalb haben Sie unseren Änderungsantrag bekommen, hier 50 Millionen Euro im Härtefallfonds zur Verfügung zu stellen. Dem können Sie heute problemlos zustimmen. Wenn dann Geld vom Bund kommt und nicht alles gebraucht wird, fließt ja auch dieses Geld wieder zurück in die Rücklage. Wir haben noch einige andere Sachen vorgeschlagen. Ich will nur noch mal für zukunftsfähige Feuerwehr das Programm vorschlagen. Wir haben das auch noch mal in der Anhörung gehört, dass es einen immensen Bedarf gibt bei Feuerwehrgerätehäusern. Deshalb sehen wir auch hier ein 100-Millionen-Euro-Programm vor über die nächsten vier Jahre. Insofern, glaube ich, ist das ein ganz wichtiges Signal nach außen auch, dass wir den Freiwilligen Feuerwehren im Land sagen, ja, wir haben eure Bedarfe erkannt, und wir geben euch recht und unterstützen euch da stärker. Ja, dann noch kurz zum Änderungsantrag, der uns ja heute Nachmittag erreicht hat. Die Präsidentin hat es gesagt, dass angeblich Paragraf 58 der Geschäftsordnung hier nicht zutrifft. Ich sehe es nach wie vor anders. Es hätte bedeutet, dass man für den Entschließungsantrag, der ja nun angeblich keiner ist, hier eine Zweidrittelmehrheit gebraucht hätte. Aus meiner Sicht wäre die heute bei dem Antragsteller nicht zustande gekommen. Ich habe auch vernommen, dass das Wort „Entschließungsantrag“, … (Der Abgeordnete Philipp da Cunha bittet um das Wort für eine Anfrage.) Eine Kurzintervention, lieber Herr …, ich muss die Zeit mir einteilen. … dass dieser Entschließungsantrag kein Entschließungsantrag ist, auch wenn da „Entschließungsantrag“ draufsteht. Das haben wir zur Kenntnis genommen. Wir wollen nur sagen, dass wir uns das Recht rausnehmen werden, dies dann auch wahrscheinlich gerichtlich überprüfen zu lassen. (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD) Deshalb nur mein kurzer Hinweis: Es ist vielleicht dann doch besser, wenn man den Antrag hier heute so nicht beschließt, um dort dann nicht wieder verfassungswidrige Nachtragshaushalte zu haben. Ansonsten glaube ich, es gibt nichts Gutes, außer man tut es. Ich fordere Sie noch mal nachdrücklich auf, zum Wohle der Menschen in unserem Land unseren Änderungsanträgen zuzustimmen. Weitere Ausführungen zum Verfahren und zum Änderungsantrag wird nachher mein geschätzter Kollege Torsten Renz noch machen. – Soweit danke ich Ihnen erst mal für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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