Christine Klingohr
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die drei Anträge, die wir hier behandeln und die sich ähnlich sind, deshalb sind sie ja unter einem Tagesordnungspunkt zusammengefasst, aber in den Einzelheiten unterscheiden sie sich eben doch. Daher werde ich zunächst auf die jeweiligen Eigenheiten der drei Anträge eingehen, um anschließend noch einige allgemeine Bemerkungen zu machen. Die Fraktion der CDU und der FDP verweisen in ihren Anträgen auf die geplanten oder bereits in Kraft getretenen Corona-Regelungen in Hessen, Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein. (Zuruf von René Domke, FDP) Diese Bundesländer nennen den Rückgang der Infektionszahlen – und wir haben gerade gehört, der Rückgang ist gerade wieder nicht aufzuhalten gewesen und es sind wieder mehr Infektionszahlen geworden –, den Rückgang der Infektionszahlen, den wirksamen Impfschutz und die vergleichsweise harmlose Omikron-Variante als Gründe, warum eine Isolationspflicht nach positivem Corona-Testergebnis nicht länger notwendig sei. Im Vordergrund steht dabei das Argument, angesichts der geringeren Gefahr, die nun von dem Corona-Virus ausginge, sei die Einschränkung einer Isolationspflicht nicht länger verhältnismäßig. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Richtig! – Katy Hoffmeister, CDU: Ja.) Dies ist ein ernst zu nehmendes Argument, und es ist gut, die Isolationsregelung immer wieder aufs Neue zu diskutieren und zu hinterfragen. Es ist richtig, dass die derzeit vorherrschende Omikron-Variante weniger schwere Krankheitsverläufe hervorruft, dass wir in der Bevölkerung durch Impfungen und durchgemachte Erkrankungen eine hohe Basisimmunität haben und dass wir aktuell keine coronabedingte Überlastung der Krankenhäuser befürchten müssen. Über diese Entwicklung freuen wir uns natürlich alle sehr. Wir alle wollen zurück zur Normalität, wir alle wollen Corona hinter uns lassen. (Wolfgang Waldmüller, CDU: Dann stimmen Sie zu!) Dennoch, dennoch sollten wir weiterhin versuchen, die neuen Ansteckungen mit Corona so gering wie möglich zu halten. Die aktuelle Virusvariante ist nicht mehr so gefährlich wie die Ursprungsvariante, jedoch führt sie weiterhin zu ernst zu nehmenden Erkrankungen, und das Corona-Virus stellt für bestimmte Bevölkerungsgruppen weiterhin eine hohe Gefahr dar. Ich konnte in dieser Woche mit Frau Dr. Jördis Frommhold telefonieren, die mir versichert hat, dass gerade jetzt das Risiko einer Long-Covid-Erkrankung weiterhin besteht, die natürlich auch bei einem milden Verlauf auftreten kann. Weiterhin sollten wir dem Virus möglichst wenige Möglichkeiten zur Mutation bieten. Und wir müssen jetzt im Winter auch weiterhin sicherstellen, dass die Krankenhäuser mit Corona nicht überlastet werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zu bedenken gilt, dass die Selbstisolation ein Stück weit auch dem Schutz der positiv getesteten Personen dient. Wer ein positives Testergebnis bekommt, dessen Körper ist damit beschäftigt, mit dem Virus umzugehen, auch wenn sich nicht direkt Krankheitssymptome bemerkbar machen. Sich in dieser Phase körperlichen und geistigen Anstrengungen auszusetzen, ist aus medizinischer Perspektive nicht sinnvoll. Besser ist es, wenn positiv Getestete in Ruhe wieder Kraft schöpfen können, und bei milden oder sogar komplett unauffälligen Krankheitsverläufen liegt dann ja in der Regel auch schnell wieder ein negatives Testergebnis vor. Laut dem Antrag der CDU-Fraktion soll mit der Beendigung der Isolationspflicht die Eigenverantwortung der Bürger gestärkt werden. Auch das haben wir von Dr. Terpe schon gehört, auch das ist grundsätzlich natürlich ein begrüßenswertes Ansinnen. Wer jedoch die Verantwortung an den Einzelnen abgibt, der tut dies, weil er sie selbst nicht mehr tragen möchte. Wenn wir die Isolationspflicht aufheben, dann wälzen wir die Entscheidung, ab welchem Grad von Halskratzen, ab welchem Grad von Abgeschlagenheit und Ermüdung man nicht mehr zur Arbeit gehen kann, auf jede einzelne Person ab. (Katy Hoffmeister, CDU: Aber das haben Sie doch immer.) Ich schätze das Verantwortungsbewusstsein unserer Bürgerinnen und Bürger vielerorts als so hoch ein, dass ich denke, dass viele dann eben doch zur Arbeit gehen, obwohl sie eigentlich Ruhe und eine Pause bräuchten. Sie werden es mir nachsehen, ich erlebe es täglich in unserer Kita, dass natürlich die angeschlagenen Kinder in die Kita gebracht werden und die Eltern immer wieder in einem Zugzwang sind, was machen sie jetzt, gehen sie zur Arbeit, lassen sie die Kinder zu Hause, wie kriegen wir das hin. Und dieser Spagat ist immens. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich schätze das Verantwortungsbewusstsein, wie gesagt, unserer Bürgerinnen und Bürger vielerorts als so hoch ein, aber dennoch müssen wir dafür Sorge tragen, dass wir ihnen diese Regelung abnehmen. Wir dürfen nicht vergessen, dass das Corona-Virus auch bei leichten Verläufen hohe Krankenstände unter allen Beschäftigten produziert. Wir sehen immer wieder, dass Leute zwei bis drei Wochen zu Hause bleiben müssen, weil sie Corona haben. Es ist daher nichts gewonnen, wenn ein Mitarbeiter trotz positiven Tests einige Tage arbeitet, dadurch aber einen Kollegen ansteckt, der dann mehrere Wochen krank ist. Angesichts der angespannten Personallage in vielen Bereichen, unter anderem natürlich in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, aber auch in vielen anderen Betrieben, ist es unklug, die Isolationspflicht aufzuheben. Gleiches gilt für eine Aufhebung der Maskenpflicht. Festgehalten werden an dieser Stelle sollte ebenfalls, dass wir noch nicht gesichert von einer pandemischen zu einer endemischen Lage übergegangen sind. Viel wichtiger ist darüber hinaus, dass „endemisch“ nicht bedeutet, dass das Corona-Virus harmlos geworden sei. Es wird wahrscheinlich weiterhin regionale oder überregionale Ausbrüche und saisonale Erkrankungswellen geben, vor denen wir uns weiterhin schützen müssen. Wir lehnen diese drei Anträge ab. – Danke sehr! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
