Jutta Wegner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kommunale Selbstverwaltung geht auf die Preußische Städteordnung von 1808 des Freiherrn von Stein zurück, und damit ist sie älter als unsere parlamentarische Demokratie sowie Wiege und Basis unserer Demokratie. Die Landesverfassung M-V und das Grundgesetz garantieren den Gemeinden und Gemeindeverbänden dieses Recht der kommunalen Selbstverwaltung. Es umfasst, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Kommunen sind staatsorganisationsrechtlich Teil der Länder und daher keine dritte Ebene im föderalen Staatsaufbau. Partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen bedeutet somit ein Agieren auf Augenhöhe mit Respekt und Vertrauen. Fragt man Kommunen, bekommt man ein vielfältiges Bild auf diese Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen findet zum einen in der Kooperation zwischen den Ministerien und Kommunen zu bestimmten Sachthemen und zum anderen im Wirken des Städte- und Gemeindetages M-V sowie des Landkreistages M-V als Vertreter der Kommunen mit der Landesregierung, dem Landtag und anderen Institutionen des Landes M-V zu aktuellen kommunalen Fragen statt. In Zeiten multipler Krisen, wie wir sie gerade aktuell erleben, sind hier tragende Strukturen geradezu existenziell. Ohne sie meistern wir diese Krisen nicht, es geht nur gemeinsam. Das wird bei unterschiedlichen Interessen nicht immer konfliktfrei gelingen. Auf beiden Seiten wird nicht immer Begeisterung überschäumen, aber – und das habe ich aus allen Gesprächen mitgenommen – das Verhältnis zwischen der kommunalen Ebene und der Landesebene war auch schon schlechter. Die Kommunalgipfel sind ein guter Weg, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, weil jeweils die Herausforderungen der anderen Seite sichtbar werden und berücksichtigt werden können. Allerdings gibt es auch – und das wurde mir reichlich oft berichtet – leichte Kritik an einer Unwucht in diesen Gipfeln. Die kommunale Ebene – die Ministerpräsidentin hat es schon gesagt – besteht aus 686 amtsangehörigen Gemeinden sowie 38 amtsfreien Städten und Gemeinden, zu denen auch die großen selbstständigen Städte Neubrandenburg, Stralsund, Greifswald und Wismar sowie die beiden kreisfreien Städte Rostock und Schwerin gehören, und den sechs Landkreisen. Die Gemeinden haben angeregt, dass im Gipfel auch eine Repräsentanz der kleinen und der mittleren Gemeinden und Städte ermöglicht werden sollte. Ich kann das gut verstehen. Auch im Kreis der Gemeinden und Städte ist die Interessenlage durchaus divers und auch die Unterrepräsentanz ist sichtbar, wenn man sich die reinen Zahlen ansieht. Partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen bedeutet ein Agieren auf Augenhöhe mit Respekt und Vertrauen, das sagte ich bereits. Das bedeutet aber eben auch, dass sich alle gesehen und beteiligt fühlen müssen. Eine große Krise war und ist zum Teil noch immer die finanzielle Ausstattung der Kommunen. RUBIKON rot und orange, das sind und waren Merkmale kommunaler Finanzausstattung. Das aktualisierte FAG hat auch und insbesondere mit der Investitionspauschale vielen Kommunen neue Gestaltungsspielräume gegeben, kommunale Selbstverwaltung mit Leben zu füllen. Nur zu verständlich ist, dass sich eine Verstetigung dieser Pauschale gewünscht wird. Die Abkehr von oft komplizierten Förderprogrammen gibt den Kommunen Handlungsspielräume und auch die Gelegenheit, schnell zu reagieren und langfristig zu planen. Wenn ich mir das Bundesprogramm „Stadt und Land“ angucke, mit dem laut Ankündigung des damaligen Infrastrukturministeriums fast 26 Millionen Euro für die Jahre 2020 bis 2023 ins Land für Radwegeinfrastruktur fließen sollten, habe ich eine ungefähre Vorstellung, was hier gemeint ist. Wenn ich richtig informiert bin, ist aus der Radförderrichtlinie des Landes zu diesem Bundesprogramm noch nicht ein Euro im Land gelandet. Zu viel Bürokratie ist eine der großen Krisen unserer Zeit, und hier müssen wir partnerschaftlich und verlässlich zusammenarbeiten und uns nicht das Leben schwer machen. Schlanke und einfache Strukturen, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung sind hier die Stichworte. Die Kommunen sind Teil der Landesverwaltung. Das Land führt mit ihnen nicht nur seine, sondern auch Bundesgesetze aus. Insbesondere die Festlegung der Behördenstruktur und der Verteilung der Aufgaben zwischen Land und Kommunen ist hier anzusprechen. Partnerschaftlich und verlässlich zusammenzuarbeiten, bedeutet nämlich auch, dass neue oder erweiterte Aufgaben an die Kommunen auch mit entsprechenden Finanzmitteln ausgestattet werden müssen und so langfristig vorbereitet werden müssen, dass die notwendigen personellen und organisatorischen Strukturen geschaffen werden können. Natürlich war es richtig, dass in der aktuellen Energiekrise das Wohngeld angepasst wurde, damit mehr Menschen in den Genuss kommen können. Aber Fakt ist auch, dass die Umsetzung für die Kommunen eine Riesenherausforderung ist – mehr Anspruchsberechtigte bedeutet in jedem Fall mehr Anträge. Für die Bearbeitung braucht es eine funktionierende digitale Lösung, die es noch nicht gibt, aber auch mehr Personal und Räumlichkeiten. Das lässt sich nicht herbeizaubern. Aber Bürger/-innen werden im neuen Jahr in den Gemeinden stehen und die versprochene Leistung erwarten, der Druck auf die Kommunen wird immens werden. Hier braucht es eine partnerschaftliche und verlässliche Zusammenarbeit, um schnell unkomplizierte Lösungen zu finden, damit das versprochene Wohngeld auch bei den Bürger/-innen ankommt. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bearbeitungszeiten von sechs Monaten will wohl niemand erleben. Kommunen wünschen sich hier Anerkennung ihrer Leistungen, und das ist nicht mit guten und warmen Worten getan. In Zeiten des Fachkräftemangels werden wir in Zukunft viel öfter schnelle und unkomplizierte Lösungen suchen müssen, um Aufgaben zu erledigen. Land und Kommunen werden gemeinsam, sorgsam und miteinander Möglichkeiten finden müssen, wo Standards vereinfacht werden können und Aufgaben dennoch gut erledigt werden. Auch in der Schulverwaltung kommt die Aufteilung in innere und äußere Schulverwaltung an ihre Grenzen, nicht erst der DigiPakt hat das gezeigt. Partnerschaftliche und verlässliche Zusammenarbeit wird hier in Zukunft viel stärker erforderlich werden, wenn wir unseren Kindern ein funktionierendes Bildungssystem bieten wollen. Behörden-Pingpong und Verantwortungshin- und -herschieberei müssen einer lösungsorientierten Zusammenarbeit weichen. Partnerschaftliche und verlässliche Zusammenarbeit und vor allem Anerkennung ihrer Leistungen hätten sich viele auch bei der Entscheidung zu der Erhöhung der Amtsbezüge der Landräte gewünscht. Hier hätte ein bisschen mehr Überlegen und vielleicht ein Blick ins Nachbarland Schleswig-Holstein gezeigt, wie man das hätte besser machen können. Dieser Vorschlag war nicht hilfreich, der Protest aus allen Richtungen nur zu berechtigt. Im Verhältnis zwischen Land und Kommunen ist – da sind wir uns sicher einig – noch Luft nach oben. Ein gutes Verhältnis, und das gibt es trotz aller Kritik, ist aber wichtig, weil wir nicht nur die aktuellen Krisen, sondern auch die weiteren noch auf uns zukommenden nur gemeinsam lösen werden. Eine Lösung für das Gesundheitssystem in einem Flächenland, den demografischen Wandel, den Fach- und auch den Arbeitskräftemangel, die Umstellung unserer Energieversorgung auf erneuerbare Energien, die Verkehrswende und die Integration der geflüchteten Menschen in unserem Land sind Aufgaben, die Land und Kommunen nur gemeinsam lösen können, partnerschaftlich und verlässlich. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
