Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Nachtragshaushalt 2023 bildet das finanzielle Fundament dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft mit ihren privaten und öffentlichen Unternehmen, die sozialen sowie Gesundheits- und Bildungseinrichtungen und andere mehr energiesicher und zu bezahlbaren Preisen in das Jahr 2023 gehen können. Dazu bedarf es aktuell und auch zukünftig der gemeinsamen Anstrengungen von Bund und Landespolitik mit den Menschen zusammen im Lande. Und das ist das Signal „Solidarität“, und das ist auch eine politische Verantwortung, die wir sozusagen als Parlamentarier tragen, diese Solidarität im Lande zu stärken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Uns Bündnisgrünen ist sehr bewusst, dass es die gesamtgesellschaftlich erarbeiteten Steuern sind, die uns erst die Möglichkeiten für die geplanten Hilfen eröffnen. Und in der Diskussion ist auch schon gekommen – und das habe ich auch immer gedacht und werde es mir auch gut merken –, es sind eben auch die erhöhten Inflationsherausforderungen an die Bürger, wo wir Mehreinnahmen haben und wo wir gut daran tun, und das wird im Nachtragshaushalt auch gemacht, diese Mehreinnahmen dann auch zurückzugeben an die Bevölkerung. So macht sozusagen Politik auch Sinn. Für uns ist deshalb wichtig, dass der Härtefallfonds schnelle Hilfe in Notlagen gewährt, und zwar für alle, die es aus der Not nicht mit eigener Kraft schaffen und wo die Hilfen des Bundes nicht greifen. Genauso wichtig und verantwortungsvoll ist es aber, dass die im Nachtragshaushalt eingestellten Investitionsmittel, ob in Landes- oder kommunaler Verantwortung, schwerpunktmäßig für nachhaltige Zukunftsinvestitionen eingesetzt werden, die helfen, die aktuelle Energie- und Klimakrise zu überwinden und letztendlich uns krisenresilienter zu machen, und weiterhin den zukünftigen Generationen helfen, die Schuldenlast auch abtragen zu können. Das ist vernünftige Zukunftsinvestition, das ist Nachhaltigkeit, denn ansonsten würden wir nur auf Kosten der zukünftigen Generationen leben, und das kann ja wohl nicht unser Anliegen sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Krisenzeiten sind schnelllebige Zeiten und erfordern deshalb häufig schnelles Handeln, ohne dass längere Planungszeiten mit entsprechender Detailtreue vorausgehen konnten. Das ist in diesen Krisenzeiten so. Und ich habe auch ein Beispiel parat: Beispielsweise haben wir uns gerade mal vor zwei Wochen noch Gedanken machen müssen, ob wir gegebenenfalls landesseitig diejenigen unterstützen müssen, die seinerzeit wegen fehlender zusätzlicher Gaspreisunterstützung im Januar 2023 in Not geraten könnten. Da war ja die Rede davon, es gibt keine Unterstützung im Januar, und möglicherweise müssen wir da einspringen. Inzwischen gibt es die Bundeszusage, rückwirkend auch im Januar zu entlasten, und das ist für uns natürlich eine sehr hilfreiche Zusage. Als Land erwarten wir für unsere zielgenaue Planung beispielsweise für den Landeshärtefallfonds die konkrete Ausgestaltung des Mitteleinsatzes im Rahmen des Härtefallfonds des Bundes, um Dopplungen zu vermeiden. Ich glaube, das ist ein ganz vernünftiger Ansatz, das so zu machen. Trotzdem ist es so, dass wir natürlich uns auch Gedanken machen müssen, wie – wenn wir dann die Zusagen haben – auch tatsächlich unser Landeshärtefallfonds gestaltet und ausgestaltet wird, nicht nur durch finanzielle Hinterlegungen, sondern auch durch Informationen und Verfahren, wie dann gehandelt werden muss im Rahmen des Landeshärtefallfonds. Für uns ist es wichtig, dass wir mit den Beratungen und dem Beschluss über den Nachtragshaushalt nicht so lange warten können, bis wir aus dem Bund die Signale haben, sondern, dass der Haushalt beschlossen ist, der Nachtragshaushalt beschlossen ist, ehe der Zeitraum beginnt, in dem er gelten soll. Und deshalb sagen wir, haben wir auch zugesagt die Bereitschaft, kurzfristig und sehr zügig zu beraten. Das bedeutet für uns ein geregeltes, Frist wahrendes parlamentarisches Verfahren mit Abschluss im Dezember 2022. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Beratung in Erster Lesung wurden uns seitens der Landesregierung kurzfristig das Nachtragshaushaltsgesetz neben Haushaltsbegleitgesetz und den entsprechenden Tabellen der geänderten Einzelpläne vorgelegt. Im Nachtragshaushaltsgesetz werden sieben Tatbestände geregelt, davon haben sechs einen unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit dem russischen Aggressionskrieg gegen die Ukraine, in dessen Folge sich die bereits 2021 gestiegenen Energiepreise infolge Lieferverknappung und schließlich von Russland eingestellter Gaslieferungen weiter stark erhöht haben. Und ich möchte an dieser Stelle noch mal sagen, dass ich es für unerträglich halte, wie die Infrastruktur in der Ukraine gezielt, wie auf die Energieinfrastruktur abgezielt wird (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) und damit ja billigend und vorsätzlich in Kauf genommen wird, dass Menschen im Winter frieren müssen. Und deswegen finde ich den Appell wichtig – das ist eine Sache des Herzens für mich auch –, dass wir Geflüchteten aus der Ukraine, aus der Not geflüchteten Ukrainern und Ukrainerinnen hier auch Hilfe gewähren, weil wir auch wissen können, dass das eine vorübergehende Sache ist. Die wollen alle nicht freiwillig ihre Heimat verlassen, sondern die sind aus Not bei uns. Und deswegen ist es wichtig, dass wir sie unterstützen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Der Zusammenhang zwischen den gestiegenen Energiepreisen und der angestiegenen Inflationsrate ist offensichtlich. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das ist der einzige Zusammenhang.) Und in dem Zuge hat die Geldpolitik der Zentralbanken auch zu höheren Zinsen geführt. Auch das wird im Nachtragshaushalt berücksichtigt. Das ist einer der Punkte, wo nachgesteuert wird. Der Problemaufriss des Nachtragshaushaltes und die dortigen Hinweise auf drohende Risiken für die konjunkturelle Entwicklung – der Finanzminister und auch die Ministerpräsidentin haben das ja ausgeführt –, also diese drohenden Risiken für die Energiesicherheit und die notwendige Bezahlbarkeit von Energie sind insofern vollkommen richtig. Richtig ist auch das Ziel, kurzfristig Hilfe und Unterstützung mit zu organisieren als auch Investitionsimpulse zu setzen, sich mittel- und langfristig unabhängig von fossilen Energieträgern zu machen. Und insofern stimmt dieser Nachtragshaushalt auch mit dem gemeinsamen Antrag überein, an der Stelle, wo wir ja insbesondere auch darauf Wert gelegt haben, dass wir gerade diese Zukunftsinvestitionen, die uns unabhängig machen von fossilen Energieträgern, fördern müssen. Und wir wissen alle gemeinsam, dass wir da auch noch schneller werden müssen, gerade auch, was den Ausbau der erneuerbaren Energien betrifft, die aber selbst jetzt ja kein Gegenstand des Nachtragshaushaltes sind. Die Errichtung des Energiefonds im Umfang von 1,143 Milliarden Euro ist zentraler Bestandteil des Nachtragshaushaltes. Es ist zum einen, das sagte ich schon, die Umsetzung des gemeinsamen Antrags, nämlich, dass wir Zukunftsinvestitionen und Transformationsprozesse auslösen und dort mit den Geldern, die wir als Land einsetzen, einen größeren Anteil auch Bundesgelder hebeln. Das muss man immer wieder sagen. Und es ist eben doch eine Anstrengung des Landes, auch wenn man jetzt sagt, ist denen nichts anderes eingefallen. Aber das ist ja gerade die Anstrengung des Landes, dass wir die Kofinanzierung organisieren müssen, denn wenn wir es nicht machen würden, könnten wir auch die Bundesmittel nicht einsetzen. Also das ist eine gemeinsame Anstrengung, für die ich selbst auch werben würde immer wieder. Und über die Wasserstofftechnologie und den Mitteleinsatz ist hier schon ausreichend ausgeführt worden. Und auch dort ist es ja speziell – das ist ja das Beispiel dafür –, dass 68 Millionen zusätzlicher Mittel eingestellt werden. Die müssen erst mal bereitgestellt werden aus dem Lande, damit man auch alle diese Projekte sozusagen kofinanzieren kann und die entsprechenden Bundesmittel einwerben kann oder bekommt. Wir haben auch über die Transformationsmittel schon gehört aus den Ausführungen der Regierung, betreffend die Häfen in Rostock und Lubmin. Und da ist es für uns klar – und das war ja auch dem gemeinsamen Antrag zu entnehmen –, dass das nur Übergangslösungen sind, weil wir ja langfristig uns aus den fossilen Energien verabschieden wollen. Und für uns ist es wichtig, dass Übergangslösungen keine Jahrzehntelösungen sind. Weiterhin werden mit den Transformationsmitteln grüne Gewerbegebiete finanziert. Auch da müssen noch Kriterien entwickelt werden im politischen Aushandlungsprozess, unter anderem auch, ob man Gewerbegebiete … Ich erinnere mich zurück, dass es ja in den 90er-Jahren gerade eine Ausweitung und eine Initiative für Gewerbegebiete in ganz Mecklenburg-Vorpommern gegeben hat. Damals waren auch ab und zu Diskussionen darüber, ob da Fehlinvestitionen gewesen sind, aber wir müssen uns auch die Frage stellen, ob das zukünftig alles nur ganz neue grüne Gewerbegebiete sind oder ob man auch bestehende Gewerbegebiete ertüchtigen kann, damit es grüne Gewerbegebiete werden. Das wäre sicherlich eine sehr sinnvolle Idee. Und wir als Fraktion begrüßen ausdrücklich die 30 Millionen, die der Infrastrukturpauschale zugeführt werden. Das ist ja eine über unseren Haushalt hinausgehende Zuführung für die kommunalen Finanzen, die dann die Infrastrukturpauschale auf die 150 Millionen Euro erhöhen. Also diese Forderung hatten wir auch unterstützt in mehreren Diskussionen hier im Landtag. Und deswegen ist es uns auch sehr wichtig, und wir freuen uns, dass das jetzt Eingang gefunden hat im Rahmen des Kommunalgipfels mit der Landesregierung in diesem Nachtragshaushalt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Härtefallfonds des Landes ist zweitens ein wichtiger und für uns mit der wichtigste Bestandteil des Energiefonds, weil er in der akuten Notlage hilft. Die Aufstockung auf 100 Millionen ist im Übrigen eine Erwartung, die wir ganz früh schon hatten, dass wir eben mit diesen 30 Millionen nicht ausreichen werden, die seinerzeit im Härtefallfonds diskutiert worden sind. Und deswegen ist das eine gute Entwicklung. Und es sind ja auch nicht nur 100 Millionen, sondern wir haben an der Stelle ja auch schon entnehmen können dem Nachtragshaushalt, dass da weitere 20 Millionen vom Bund noch mit in den Härtefallfonds gehen, sodass wir über insgesamt 120 Millionen im Härtefallfonds reden. Und wir hatten uns beim Durchlesen des Nachtragshaushalts die Frage gestellt, ob diese Zahlen, die zu den einzelnen Positionen aufgeführt werden, ob die willkürlich gewählt werden oder ob da konkrete Bedarfsanalysen dahinterstehen. Ich habe die Ausführungen der Ministerpräsidentin so interpretiert, dass es zumindest im Kommunalgipfel, was die 10 Millionen für die Schulen betrifft, offensichtlich der Bedarf ist, den die Kommunen da auch gesehen haben. Und insofern gibt es zumindest eine aufgerufene Zahl. Genauso interessiert habe ich aber zur Kenntnis genommen, dass offensichtlich der Härtefallfonds nicht so fest gefügt ist, dass nicht an einzelnen Positionen, wenn sozusagen die angegebenen Mittel nicht ausreichen, nicht auch noch nachgesteuert werden kann. Wir werden das auf jeden Fall auch zur Aussprache oder zur Diskussion bringen in den Ausschussberatungen. Ich weise zum Beispiel auch darauf hin, dass wir Signale aus dem Bereich der Hochschulen haben, wo jetzt schon angekündigt wird, dass sie sich nicht vorstellen können oder dass also der Finanzbedarf höher als diese 5 Millionen eingestellte Mittel sein könnte. Auch darüber müssen wir diskutieren. In der Ausschussberatung wird also zu klären sein, ob die Zahlen noch durch weitere konkrete Bedarfsanalysen unterlegt werden können. Für den Härtefallfonds stehen die Erarbeitung und Information der Kriterien und Verfahrensabläufe ja noch aus, das wissen wir alle. Und ich interpretiere die 1 Million für Informationen, die unter der Rubrik „weitere Maßnahmen“ eingestellt sind, so, dass man da eben entsprechend auch über die Kriterien für den Härtefallfonds informiert, und deswegen müssen sie eben auch erst erarbeitet werden. Über die Wohngeldreform, denke ich, hat der Kollege Koplin die richtigen Worte gesagt. Es ist ein wichtiger Bestandteil, denke ich. Er hat von Würde an der Stelle gesprochen, und das ist, glaube ich, auch die richtige Vokabel in diesem Zusammenhang, denn wir wissen alle, dass wir einen Grundsatz haben in Deutschland, dass eine warme Wohnung für jeden finanziert werden muss. (Zuruf von Harry Glawe, CDU – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Wie bitte? (Harry Glawe, CDU: Kein Beifall bei den LINKEN.) Jetzt noch einige Ausführungen zur Rückführung von Sonderlasten, die also auch den Landeshaushalt belasten, aber eigentlich eine erfreuliche Botschaft sind. Im Nachtragshaushalt wird angegeben, dass die Rückführung der Sonderlasten im Zusammenhang mit der strukturellen Arbeitslosigkeit 23,8 Millionen Euro beträgt. Da denkt man, na ja, das ist eine Belastung des Landeshaushalts, weil man weniger Einnahmen hat. Auf der anderen Seite steht dort, dass der Grund ist, dass es weniger Bedarfsgemeinschaften gibt im Lande, und das ist ja eigentlich eine erfreuliche Entwicklung. Das hat damit zu tun, dass man eben mehr Arbeit im Lande hat oder sich organisieren ließ in der Vergangenheit. Zu der Rentenüberleitung und den 25 Millionen wird meine Kollegin Anne Shepley noch reden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Haushaltsbegleitgesetz werden im Wesentlichen die Steuereinnahmen und Ergänzungszuweisungen zugunsten der Kommunen angepasst. Das ist Ergebnis des Kommunalgipfels. Die in Rede stehende Summe sind da 185 Millionen Euro, darunter Kosten für die Flüchtlinge 4,1 Millionen, Sonderbelastungszuweisungen, Sonderlasten, Sonderbedarfszuweisungen und die 30 Millionen aus dem Landeshaushalt für die Infrastrukturpauschale. Dabei beträgt die kommunale Mitfinanzierung, die wird verdoppelt von 10 auf 20 Millionen. Der Vorteil bleibt aber trotzdem, auch wenn die Kommunen eine höhere Mitfinanzierung haben, weil die Infrastrukturhilfe eben eine pauschale Hilfe ist und nicht eine Zweckbindung in dem Sinne hat. Die 185 Millionen – das ist zum Teil ausgeführt worden – setzen sich natürlich zusammen aus erhöhten Gemeindesteuereinnahmen, aus erhöhten Schlüsselzuweisungen, aus dieser erhöhten Infrastrukturpauschale. Und ich weiß gar nicht, was es da zu kritisieren gibt, dass sozusagen so getan wird, als ob es nicht doch auch unter Mitwirkung des Landes zu dieser besseren Ausstattung der Ko… (Torsten Renz, CDU: Aber wer hat das denn kritisiert? – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Das ist kritisiert worden zwischen … (Torsten Renz, CDU: Von wem denn?) Na hier … (Torsten Renz, CDU: Wir haben doch selbst die 150 in der letzten Sitzung beantragt.) Nein, das habe ich nicht … Du hast das ja nicht kritisiert. (Torsten Renz, CDU: Ach so!) Ich sage ja, es ist kritisiert worden. Ich möchte aber trotzdem noch etwas zu dieser kommunalen Vereinbarung sagen, die uns ja als Anhang mitversandt worden ist. Sie ist insgesamt neun Seiten lang, sehr detailliert aufgeführt, und von diesen ganzen neun Seiten sind nur fünf Zeilen, wo es um die Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energien und um Energieeffizienz geht, der Begriff „Energieeinsparung“ fällt da gar nicht. Und es ist dann gesagt worden, wir wollen gemeinsame Lösungen erarbeiten. Wir finden als Bündnisgrüne, dass dieser Prozess beschleunigt werden muss, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und werden uns auch in der zukünftigen politischen Diskussion dafür einsetzen. Alles in allem ist das ein notwendiger Nachtragshaushalt, und wir freuen uns auf die Beratungen in den Ausschüssen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marc Reinhardt, CDU)
