Thomas Diener
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, es war gestern der vorletzte Tagesordnungspunkt, wo es ums Wasser ging. Heute ist es der letzte, voraussichtlich wird das so bleiben. Das stellt so ein bisschen die Bedeutung des Wassers raus, obwohl wir vielleicht in der Schlussfolgerung unterschiedliche Schlüsse ziehen. Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, seit nunmehr 23 Jahren warten wir auf die große Novelle des Landeswassergesetzes. Nach Aussagen einiger Eingeweihter soll der Gesetzentwurf bereits seit über zehn Jahren in der Schublade des zuständigen Ministeriums verweilen. Das Licht hat er aus welchen Gründen auch immer bis heute nicht erblickt. Zum Glück lässt uns der Minister in regelmäßigen Abständen an seinen Gedanken und Ideen zur beabsichtigten Novelle teilhaben, man könnte fast sagen, tropfenweise, so auch, als er im Oktober verkündete, das Land würde künftig für die Entnahme von Wasser, Grundwasser oder Oberflächenwasser, Gebühren zu entrichten haben. Allerdings müssen Landwirte gemäß Paragraf 16 Absatz 1 des Landeswassergesetzes schon heute Gebühren für die Entnahme von Grundwasser oder Oberflächenwasser entrichten, es sei denn, freigestellt ist lediglich unter Punkt oder Paragraf 16 Absatz 2 Punkt 5, ich zitiere, „das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten, Ableiten von Wasser für Zwecke der Fischerei und der landwirtschaftlichen und erwerbsgärtnerischen Beregnung“. Das ist vermutlich die Ausnahme, die übernommen worden ist und eben auch angesprochen wurde. Diese Ausnahme ist sicherlich nicht ganz zu Unrecht auch übernommen worden. Aus diesem Grund ist der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion nicht ganz korrekt, weil es gibt eine Regelung, geht aber vielleicht in die richtige Richtung. (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Aah! Ooh! – Thore Stein, AfD: Gespannt. – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Meine sehr verehrten Damen und Herren, kommen wir zum eigentlichen Thema. Im letzten Jahr haben 380 Landwirtschaftsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern auf ungefähr 12.800 Hektar Kartoffeln angebaut. Damit konnte der Bedarf der Verarbeitungsunternehmen in unserem Bundesland bei Weitem nicht gedeckt werden, sondern es mussten Kartoffeln importiert werden, und zwar in Größenordnungen. Der zuständige Minister äußerte sich wie folgt: Für den Aufbau des Kartoffelanbaus braucht es aber auch in Zukunft entsprechende Rahmenbedingungen. Hierzu zählt natürlich auch das Wasser. Dazu ist natürlich auch richtig, dass in Mecklenburg-Vorpommern die Investitionen in mobile Beregnungsanlagen im Rahmen der Agrarinvestitionsförderung mit bis zu 25 Prozent gefördert werden. Es macht also auch wenig Sinn, auf der einen Seite Beregnungsanlagen zu fördern und auf der anderen Seite die Wirtschaftlichkeit genau dieser Anlagen durch ein erhöhtes Wassergeld dann auch zu konterkarieren. Denn nur so kann ein wirtschaftlicher Kartoffelanbau in Mecklenburg-Vorpommern stattfinden, um der Konkurrenz aus Ägypten oder auch anderen Ländern etwas entgegenzusetzen. Ähnlich sieht es im Bereich Obst- und Gemüseanbau aus. Anbauer aus Mecklenburg-Vorpommern müssen mit Produkten aus Südeuropa oder Nordafrika konkurrieren. Meistens ist die Beregnung zur Sicherstellung der Ernteerträge und der Wirtschaftlichkeit hier unerlässlich, weil es sich nicht selten auch um sandige Böden handelt, wo ohne Bewässerung also kaum was möglich ist. Welche Auswirkungen diese Konkurrenzsituation allein in diesem Jahr hatte, war also im Bereich Obst- und Gemüsebau dort zu sehen. Spargelbauern haben ihre Felder umpflügen müssen, Erdbeeren und Äpfel wurden aufgrund des mangelnden Absatzes und des Dumpingangebotes anderer Regionen Europas und Afrikas nicht geerntet. So sieht sicherlich die Förderung des Regionalanbaus nicht aus. Und gerade in einer solchen Zeit schlägt der Minister vor, dass die betroffenen Unternehmen zukünftig zusätzliche Gebühren für die Entnahme sowohl von Grund- als auch Oberflächenwasser für die Beregnung der Kulturen entrichten sollen. Zielführend, meine Damen und Herren, ist das zumindest im Hinblick auf die Produktion nicht. Damit werden weder Selbstversorgungsgrad noch Veredlungsdichte in unserem Land gesteigert. Wir haben das ja kürzlich schon mal erfahren können, als es um Ernährungssicherheit und Souveränität ging. Im Bereich Obst/Gemüse haben wir einen Selbstversorgungsgrad von 35 Prozent. Das heißt, 65 Prozent müssen dann eingeführt werden. Offensichtlich hat die Landesregierung die Idee erfunden, zusätzlich Geld zu generieren, um zum Beispiel Maßnahmen wie die Wasserrahmenrichtlinie oder Moorschutzkonzeptionen umzusetzen. Bisherige Aussagen hinsichtlich der Stärkung der Veredlungswirtschaft, des Anbaus von Kartoffeln, Obst und Gemüse und anderer Produktionen, die beregnet werden müssen, spielen hier also keine Rolle mehr. In Abwägung, der ländliche Raum hat wieder einmal das Nachsehen und verliert Anbaukapazitäten sowie auch Arbeitsplätze in der Landwirtschaft, dem Obst- und Gemüseanbau und in der Ernährungswirtschaft insgesamt. Da bleibt einem nur, zu hoffen, dass die Novelle des Landeswassergesetzes noch lange auf sich warten lässt, damit diese Verschlechterungen nicht eintreten können. Sollten sich allerdings die Vorschläge des Ministers allerdings wider Erwarten in der Novelle wiederfinden, wird sich meine Fraktion aus den zuvor genannten Gründen gegen die Einführung von Gebühren für die Entnahme von Grundwasser und Oberflächenwasser zur Beregnung aussprechen. Das ist an sich aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit. Wir haben auch eine Initiative gestartet, deswegen können wir dem Antrag der AfD-Fraktion nicht zustimmen, (Jens-Holger Schneider, AfD: Aah!) die an sich hierüber hinausgeht, denn es kann nicht nur darum gehen, zusätzliche Kosten zu vermeiden, es muss auch darum gehen, Kosten für die betroffenen Betriebe zu reduzieren. – Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Thore Stein, AfD)
