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Jan-Phillip Tadsen

AfD 11.11.2022 Sitzungen 8/37

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen Abgeordnete! Liebe Landsleute! Herr Domke, vielen Dank erst einmal für diesen Antrag! Er entspricht durchaus einer wichtigen Thematik, die die AfD-Fraktion auch umtreibt. Man könnte auch mit Tacitus beginnen und zitieren: „Und mehr vermögen dort gute Sitten als anderswo Gesetze.“ Zitatende. Das, was also hier zentral als Thema angesprochen ist, ist die Frage, wie weit wir eine politische Kultur in diesem Landtag haben, die uns zueinander führt, oder inwieweit wir ständig in mühseligen Prozessen eine Arbeit leisten, die von der Regierung doch auch – vielleicht aus taktischen Gründen – in eine gewisse Richtung erst einmal gelenkt wird. Ich selbst hatte vor Kurzem auch das Vergnügen, in der Fragestunde mich mit dem Innenministerium darüber kritisch auseinanderzusetzen, inwieweit auch Auskunftsrechte – das wäre dann Artikel 40 der Landesverfassung – überhaupt geltend gemacht werden können oder nicht. Ich hatte ja schon in der Presse angekündigt, dass auch hier eventuell juristisch zu prüfen ist, inwieweit das hier alles so den richtigen Weg geht oder nicht. Zu Ihrem Antrag selber: Es gibt ja auch andere Länder, die bereits entsprechende Informationsgesetze oder Informationspflichtengesetze implementiert haben. Bayern ist da ein schönes Beispiel. Von daher ist es meiner Meinung nach auch nicht ganz korrekt, wenn Herr da Cunha sagt, dass es hier immer nur um die Meinungsbildung geht. Es geht hier vor allem um eine klare Prozessorientierung und um ganz eindeutige Vereinbarungen, könnte man ja sagen, zwischen Landtag und Regierung, wo man klar feststellt, ab wann man hier informiert wird und wann nicht. Da ist Meinungsbildung in der Regel schon abgeschlossen, weil die Ressortabsprache, die hat dann ja meistens schon stattgefunden. Genau, also wir werden vor diesem Hintergrund dem Antrag der FDP zustimmen – ich möchte das hier auch gar nicht länger werden lassen als nötig – und wir wären auch sehr interessiert ansonsten an Beratungen im Ausschuss, weil wir ganz klar sagen können, dass vielleicht auch der Artikel 40 neben dem Artikel 39 zunehmend zur Diskussion zu stellen ist und vielleicht auch dort eine gesetzliche Regelung von Vorteil wäre. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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