Christine Klingohr
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns alle treibt die Sorge vor steigenden Preisen und steigenden Lebenshaltungskosten für die Menschen in unserem Land um. Das wurde hier heute von vielen Seiten dargelegt, und diese Sorge ernst zu nehmen, ist gut und richtig. Insofern greift der vorliegende Antrag durchaus ein wichtiges und brennendes Thema auf. Wie das dann ausschaut, wenn sich eine verantwortungsvoll und entschieden handelnde Regierung den Sorgen der Bürgerinnen und Bürger annimmt, das hat Frau Ministerin Drese mit ihren Kolleginnen und Kollegen dargelegt, indem sie auf die vielen unterschiedlichen Entlastungen seitens des Bundes verwiesen hat, die bereits beschlossen wurden. Frau Ministerin Drese hat die Strom- und Gaspreisbremse eingehend erläutert, ebenso die Soforthilfe im Dezember und die Unterstützungen für Pflegeeinrichtungen aus Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Hinzu kommen die geplante Wohngeldreform sowie die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Wir begrüßen den nun jüngst getroffenen Beschluss des Bundes, einen wirtschaftlichen Abwehrschirm mit einem Volumen von 200 Milliarden Euro aufzuspannen, damit finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen und Einrichtungen bei den aufgrund des russischen Angriffskrieges stark gestiegenen Strom- und Gaskosten umfangreich zu unterstützen. Für die Fälle, in denen die Energie- und Stromkosten trotz der Preisbremsen nicht getragen werden können, gibt es Härtefallregelungen. Auch von denen hat die Ministerin gesprochen. Dafür stehen 12 Milliarden Euro im Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Von diesen 12 Milliarden Euro sind alleine 8 Milliarden Euro für Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen vorgesehen. Seitens des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste – Frau Becker-Hornickel hat gerade von der Veranstaltung gesprochen – wurde die einfache und schnelle Entlastung der Pflegeeinrichtungen und der Einrichtungen der Eingliederungshilfe ausdrücklich gelobt. Wir haben bereits vorne angesetzt, damit Pflegeeinrichtungen vor zu hohen Kosten geschützt werden und die Kosten dementsprechend auch nicht nur für die Pflegebedürftigen weiter explodieren. Ein weiterer Vorteil dieses Vorgehens ist, dass alle gleichermaßen entlastet werden – natürlich niemals genug. Kommen wir daher zu dem Punkt des Antrags, nämlich der Aufforderung, die Landesregierung möge sich auf Bundesebene für eine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung einsetzen. Exakt das hat die Landesregierung bereits getan im März 2021 mit einem Bundesratsantrag. Frau Drese hat damals im Bundesrat gesprochen und davor gewarnt, dass es nicht sein kann, dass die Pflegekosten hauptsächlich von den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu tragen sind. Eine zentrale Forderung war zudem, dass es einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe bedürfe, um ein umfassendes Lösungskonzept zu erarbeiten, um die anstehenden Herausforderungen im Pflegebereich anzugehen. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Wir setzen nun große Erwartungen in die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform und in den Gesetzentwurf, den der Bund zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung vorlegen möchte. Die SPD-Fraktion möchte noch darauf hinweisen, dass wir uns für eine Deckelung des Eigenanteils der Pflegenden auf der Bundesebene einsetzen. Den hier vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion lehnen wir ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE)
