Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In der Tat entwickelt sich die dramatische Steigerung der einrichtungsbezogenen Eigenanteile in der Pflege zu einem Problem, das weiterer Entlastungsmaßnahmen bedarf. Das müssen wir in möglichst breitem Konsens gemeinschaftlich entschlossen angehen. Diese Einschätzung möchte ich ausdrücklich meiner Rede voranstellen und daher bedanke ich mich ausdrücklich für den Antrag der CDU-Fraktion. Auch die amtierende Landesregierung hat sich klar zu dem Problem positioniert und in der Koalitionsvereinbarung die Begrenzung der einrichtungsbezogenen Pflegeeigenanteile als eines der vorrangigen Ziele aufgenommen. Natürlich ist das Thema nicht neu. Es gewinnt aber aufgrund der vielfältigen Kostensteigerungen weiter an Brisanz. Die vormalige Bundesregierung mit dem federführenden ehemaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn konnte leider keinen konkreten zielführenden und vor allem nachhaltigen Gesetzesvorschlag auf den Weg bringen. Immerhin ist für den vollstationären Bereich eine Entlastung in Form von gestaffelten Zuschüssen zu den Eigenanteilen je nach Dauer der Inanspruchnahme vollstationärer Leistungen in Kraft getreten. Die Auseinandersetzung mit einer nachhaltigen Lösung des Problems wurde indes in die nächste Legislaturperiode verlagert. Wie Sie wissen, treibt mich das Thema seit Beginn meiner Amtszeit als Sozialministerin um. Ich habe den Vorsitz der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2019 dazu genutzt, auf die Problematik deutlich aufmerksam zu machen, Lösungswege zu erarbeiten und sich der Thematik der gesteigerten einrichtungsbezogenen Eigenanteile zielorientiert anzunehmen. Es ist aber ein Bohren verdammt dicker Bretter. Wir haben sicherlich kein Erkenntnis-, sondern auch hier ein Umsetzungsproblem. Aber wir erreichen Fortschritte, sodass die Erkenntnisse über die Sozialpolitik hinauswachsen und damit Änderungen in der Pflegefinanzierung bis hin zur Reform der Pflegeversicherung konkreter werden. Ich freue mich wirklich, dass die CDU hier im Landtag sich ebenfalls dazu bekennt und die Steigerung der einrichtungsbezogenen Eigenanteile für Pflegebedürftige und deren Angehörige nachhaltig und wirksam begrenzen will. Wir sind uns einig, dass die Pflege für Pflegebedürftige und Angehörige nicht immer größer werdende Kosten mit sich bringen darf. Die Hauptgründe für die laufenden Erhöhungen der Eigenanteile nennt bereits der Antrag. Zum einen ist der Grund der uns alle betreffende Anstieg des Gas- und Strompreises aufgrund der Energiekrise. Zum anderen steigen die zu erbringenden Eigenanteile derzeit auch besonders stark, weil die zum 1. September 2022 in Kraft getretene Tariftreueregelung zu einem deutlichen Anstieg der Kosten führt. Die Tariftreueregelung ist ohne Frage ein Erfolg für alle Pflegekräfte auf dem Weg hin zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in ihrem Beruf, allerdings muss Sicherstellung eines besseren Lohns für Pflegekräfte aber auch ohne zusätzliche finanzielle Belastungen der Pflegebedürftigen refinanzierbar sein. Auch die sukzessive Erhöhung der Pflegemindestlöhne ist begrüßenswert, trägt aber leider ebenfalls zur Erhöhung des Eigenanteils bei. Die Problematik der steigenden Eigenanteile wird neben anderen drängenden Themen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform bearbeitet, die bundesweit bis 2021 nicht gewollt war und nun endlich Ende des letzten Jahres ihre Arbeit aufgenommen hat. Der von der CDU geforderte Einsatz für die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung ist also vorhanden, von unserer Seite, von meiner Seite bereits seit mehreren Jahren. Die Bund-Länder-AG hat nunmehr bereits wichtige Impulse für eine nachhaltige und generationengerechte Pflegereform gesetzt. Geplant ist zudem, dass der Bund einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung vorlegt, den die Bund-Länder-AG als Grundlage ihrer weiteren Arbeit nutzen kann. Daneben wird sich die Bund-Länder-AG im ersten Halbjahr 2023 vertiefend mit der nachhaltigen Finanzierung der Pflegeversicherung auseinandersetzen. All diese Maßnahmen sollen dem Ziel der Senkung und Planbarkeit der einrichtungsbezogenen Eigenanteile für die pflegebedürftigen Personen dienen. Wir werden im zuständigen Sozialausschuss Ende Januar des nächsten Jahres natürlich über den Sachstand berichten, so, wie es der Antrag der CDU-Fraktion formuliert. Die dritte Forderung des Antrages, die landesseitige Auflegung eines zeitlich befristeten Hilfsprogramms, das eine monatliche Erstattung in Höhe von bis zu 50 Prozent der Steigerung der Eigenanteile vorsieht, lehnen wir ab, da inzwischen die Hilfen auch für Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner klarer sind. Gerade vor dem Hintergrund, dass der Bund bereits Maßnahmen zur Abfederung der hohen Kosten im Energiebereich für alle Bürgerinnen und Bürger und ebenso für Pflegebedürftige einführen will, sollte auch vor dem Hintergrund der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen kein parallel laufendes Landesprogramm gestartet werden. Es ist vielmehr ein Erfolg der Landesregierung, dass der Bund Vorschläge auch von Mecklenburg-Vorpommern zur Energiepreisbremse aufgreift und ausdrücklich die Bewohnenden von vollstationären Pflegeeinrichtungen inbegriffen sind. Pflegeeinrichtungen profitieren dabei nicht nur von der Gaspreis- und Strompreisbremse sowie der Soforthilfe, mit der die im Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme übernommen werden, aus den Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds wird zudem eine Härtefallregelung finanziert. Es sollen Hilfsprogramme für Bereiche aufgelegt werden, in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können. Die Härtefallregelung des Bundes soll ausdrücklich auch für Pflegeeinrichtungen zur Verfügung stehen, um sie bei den gestiegenen Energiekosten zu unterstützen, denn diese sind in besonders hohem Maße belastet und nicht immer und umfassend in der Lage, Energiekosten durch einen geringeren Verbrauch oder mehr Energieeffizienz schnell zu reduzieren. Zugleich soll ab Anfang 2023 durch eine Wohngeldreform finanzielle Entlastung für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen garantiert werden. Wohngeldberechtigt können auch Personen sein, die nicht nur vorübergehend in einem Pflegeheim aufgenommen wurden, sodass auch ihnen die Erhöhung des Wohngeldes zugutekommt. Um die Betroffenen weiter finanziell zu entlasten und somit der Steigerung des einrichtungsbezogenen Eigenanteils in der Pflege weiter entgegenzuwirken, hat die Bund-Länder-AG bereits die Dynamisierung des Pflegegeldes angeregt. Das Pflegegeld spielt bei der Versorgung in der Häuslichkeit eine wichtige Rolle. Die Erhöhung von mindestens fünf Prozent entspricht der bereits im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz umgesetzten Dynamisierung der Pflegesachleistungen. Sie sehen, es passiert etwas kurzfristig, um die durch die Energiekrise verursachten Kosten einzudämmen, und als Daueraufgabe, um die Pflege zukunftsfest zu machen und die Eigenanteile zu begrenzen. Hier bin ich zuversichtlicher als vor einem Jahr, dass wir grundlegendere Reformen zur Finanzierung einer guten Pflege hinbekommen. Und hierbei ist jede Unterstützung willkommen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
