Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sage mal als ersten Satz, meistens oder ich habe es häufig erlebt, ich habe es häufig in der Politik erlebt, dass erst gehandelt wird, wenn das Wasser bis zum Hals steht. Und so ist es häufig auch in der Gesundheitspolitik. Das betrifft nicht nur unser Bundesland jetzt, sondern da hatte ich auch eine größere Perspektive, das betraf die Bundesrepublik insgesamt. Und deswegen ist es, glaube ich, gut, dass wir sozusagen ins Handeln kommen, denn wir haben kein Problem der Erkenntnis, sondern wir haben ein Problem des Handelns, in der Bundesrepublik und auch im Land. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Natürlich geht es auch, nachdem die Enquete-Kommission im Landtag vorgelegt hat, um die Frage, die Empfehlungen der Enquete-Kommission aufzunehmen – bewertet sind sie ja auch schon vielfach worden – und daraus letztendlich Handlungsempfehlungen für unser Land zu machen. Deswegen ist die Frage „strategische Ausrichtung Krankenhausversorgung“ natürlich eine ganz wichtige. Und worum geht es da? Und da kann ich nur stichpunktartig etwas sagen. Natürlich geht es darum – und das ist ja für die Patienten das Wichtigste –, die bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen, auf dem Krankenhaussektor zunächst. Wir haben ja auch ambulant, aber unser Thema ist jetzt Krankenhausversorgung. Was heißt das aber, die bedarfsgerechte Versorgung? Das heißt, dass wir sozusagen Daten dafür haben müssen, was ist bedarfsgerecht. Und es ist so, dass wir häufig ja die Daten relativ global immer nur eingesetzt haben, große Durchschnittsdaten, und ich glaube, die Enquete-Kommission hat vorgelegt, dass wir natürlich wissen müssen und sicher sein müssen, wie sind denn die Regionaldaten. Und Regionaldaten heißt jetzt nicht Daten für Warin oder sonst wie für kleine Orte, aber für bestimmte Regionen, weil ja die Empfehlung in der Enquete-Kommission ist, eine regionale Stärkung der Gesundheitsversorgung herbeizuführen, die dann auch sektorenübergreifend arbeitet. Und dabei ist gesagt worden, da bin ich der Ministerin auch dankbar, dass sie gesagt hat, dabei die Standorte zu erhalten, die Standorte der Krankenhäuser zu erhalten. Aber als was? Das muss definiert werden. Das hat sie auch gesagt. Und warum können wir damit auch gut leben? Weil das Land Mecklenburg-Vorpommern ja eine Bereinigung der Krankenhausstandorte, wie sie historisch gewachsen waren, Anfang der 90er-Jahren ja vorgenommen hat, weil sie dazu in gewisser Weise auch durch die Finanzierungsbedingungen des Solidarpaktes angehalten worden war, weil der Solidarpakt damals die Hälfte der Investitionsfinanzierung auch gemacht hat und mit dieser Zusicherung der Bundesebene ja auch eingegangen ist, dass die Krankenkassen ein Mitspracherecht bei der Frage der Verteilung der Akutkrankenhäuser im Land Mecklenburg-Vorpommern haben. Die Solidarmittel – das wissen wir alle –, die sind 2019 ausgelaufen. Es ist aber so, dass seitdem, das muss man sagen, das Land Mecklenburg-Vorpommern alleine für die Investitionsfinanzierung in vollem Umfang zuständig ist, und das ist keine ganz triviale und leichte Aufgabe. Das wissen wir, es wird ja auf Bundesebene immer wieder diskutiert, dass es auch an den Investitionsmitteln fehlt, dass wir da einen Investitionsstau haben. Und ich glaube, jeder weiß auch, dass das auch inzwischen wieder für das Land Mecklenburg-Vorpommern in gewisser Weise zutrifft, aus den historischen Krankenhausstandorten. Nicht alle sind ausreichend sozusagen auf die Zukunft, was die Investitionen betrifft, eingerichtet. (Harry Glawe, CDU: Das ist aber die Aufgabe der dualen Finanzierung.) Ja, genau. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Und das müsste, müsste eine Reform der dualen Finanzierung sozusagen nach sich ziehen, und darum hat sich die Bundesebene, soweit ich das beurteilen konnte, seit 2005 auch erfolgreich drum rumgedrückt. Nun muss man sagen, es waren nicht alles Gesundheitsministerinnen oder -minister der CDU, sondern es war eine der SPD, einer der FDP und einer der CDU in dieser Zeit. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Und da muss man auch mal eine Lanze brechen für die SPD-Ministerin damals, Frau Schmidt. Und da kommen wir zum Beispiel, und das ist eine Anmerkung, die ich mal zum DRG, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) die ich mal zum DRG-System mache. (Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Torsten Renz, CDU) Das DRG-System hat sozusagen die landeskrankenhausindividuellen Basisfallwerte abgeschafft, die dazu geführt hatten, dass damals Mecklenburg-Vorpommern chronisch unterfinanziert war. Und erst seit der Zeit hat es eine gewisse Angleichung der Basisfallwerte der Länder gegeben und eine bessere Finanzierung. Das heißt aber nicht, dass das DRG-System nicht reformiert werden müsste, weil gleich zu Beginn der Strickfehler darin bestand, dass wir unser Gesundheitssystem zu hundert Prozent auf DRG aufgesetzt haben. Und das ist der Fehler, das merken wir ja jetzt an der Geburtshilfe und an der Pädiatrie. Da spielen ganz andere Bedingungen der Refinanzierung eine Rolle als bei den Regelkrankenhäusern für die Erwachsenen. Da kann man das noch sagen, dort, wo Blinddärme operiert werden, kann man sagen, die haben in gewisser Weise einen kalkulierbaren Preis. Aber in pädiatrischen Kliniken ist es so, die sind saisonal aufgestellt. Dieser Faktor ist niemals berücksichtigt worden in der Refinanzierung. Deswegen ist das sehr wichtig, und das wissen wir seit 15 Jahren. Und das ist auch immer diskutiert worden auf Bundesebene. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aber nur das.) Aber es bestand nicht der Mut, sozusagen an der Stelle nachzusteuern, und dann ist es gut, wenn jetzt nachgesteuert werden soll aus dem Bundesministerium. Und wir sind gespannt, wie das dann kommt. Trotzdem müssen wir – ich habe nicht viel Zeit, ich könnte da stundenlang drüber reden –, (Sebastian Ehlers, CDU: Wir haben Zeit.) trotzdem müssen wir natürlich sagen, wie wird aus unserer Bedarfsentwicklung dann sozusagen das Netzwerk der bedarfsgerechten Betreuung – Kinderheilstation, Geburtsstation und so weiter. Darauf müssen wir eine Antwort geben, weil auch da die Definition, wie sind die Regionen, wie sind die Erreichbarkeiten und so weiter gelagert, das ist eine Antwort, die wir geben müssen. Und dieses Netzwerk sieht sicher anders aus als sozusagen das Netzwerk der Grund- und Regelversorgung. Ich sage da immer dazu ganz gerne, es wird eine intermediäre Ebene geben, weil wir wissen, Grund- und Regelversorgung wird bleiben und Maximalversorgung ist schon da und wird bleiben, und was passiert dazwischen. Und das wird die entscheidende Frage gerade bei der Frage „Gesundheitsversorgung für die Pädiatrie“. Letzter Satz: Ich habe mich dafür ausgesprochen damals in der Rede bei der Expertenkommission, dass der Landtag nach wie vor beteiligt ist, und zwar natürlich die Fraktionen, die auch den Enqueteprozess begleitet haben. (Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.) Und deswegen finde ich, das ist, glaube ich, noch nicht ausreichend gut umgesetzt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Ich sehe das rote Licht. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU, Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP)
