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Stefanie Drese

11.11.2022 Sitzungen 8/37

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich über die Möglichkeit der Aussprache zu einem sehr wichtigen Themenbereich. Die Krankenhausversorgung ist eine zunehmende Herausforderung gerade für Flächenländer wie Mecklenburg-Vorpommern. Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene passiert endlich sehr viel, um zukunftsfähige und zukunftsfeste Lösungen zu entwickeln. Deshalb ist es gut, einen Blick auf die Aktivitäten zu werfen und auch einige Argumente der CDU-Fraktion aufzugreifen. Da haben wir ja heute und in den vergangenen Wochen schon einiges durchaus Widersprüchliches gehört. Um nur ein Beispiel zu nennen: Die zügig durch mein Haus eingerichtete Gesundheitskommission sei überflüssig, aber gleichzeitig wird sich beklagt, dass man nicht dabei ist. Ein Abgeordneter schildert die personelle Aufstockung der Gesundheitsabteilung, (Sebastian Ehlers, CDU: Ja.) den anderen Abgeordneten geht das alles nicht schnell genug. Bei allen Unterschieden im vielstimmigen Chor gibt es aber einen Grundtenor: Da ist viel liegengeblieben in den letzten Jahren auf Bundes- und auf Landesebene, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Richtig!) und dem kann ich nur beipflichten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Sebastian Ehlers, CDU: Haben wir die Kommission kritisiert? – Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) Bei der Aussprache will ich die aktuellen Fragen der Energieversorgung und der Kostensteigerungen außen vor lassen. Sie fragen ja nach der strategischen Ausrichtung. Nur so viel: Dass jetzt neben der Gas- und Strompreisbremse bis zu 8 Milliarden Euro als Härtefallregelung für Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen zur Verfügung stehen, um sie bei den gestiegenen Energiekosten zu unterstützen, ist ein Riesenschritt zur Entlastung der Gesundheitseinrichtungen. Es gibt die Zusage des Bundesgesundheitsministers, dass damit sichergestellt wird, dass die Krankenhäuser durch Inflation, Strom- und Gaspreise nicht in Liquiditätsprobleme kommen. Ich glaube, das ist wirklich ein großer Erfolg. Vielen Dank der Krankenhausgesellschaft hier in Mecklenburg-Vorpommern für das frühzeitige Problematisieren und die konstruktive Begleitung! Als Gesundheitsministerium haben wir das ganz bewusst und voller Überzeugung unterstützt, auch öffentlich. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wie gesagt, ich glaube, das Ergebnis kann sich sehen lassen. Wir müssen jetzt nur schauen, dass zum Beispiel auch die Rehakliniken vom Härtefallfonds profitieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir zu den strategischen Ausrichtungen der Krankenhausversorgung. Lassen Sie mich diese unter drei Aspekten beleuchten. Zum einen: Welches sind die grundsätzlichen Anforderungen an die Krankenhausplanung? Zum Zweiten: Welche Leitplanken sind von der Bundesebene zu erwarten? Und als Drittes: Was erfolgt auf Landesebene unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Enquetekommission und wie erfolgt die Umsetzung der Empfehlungen? Fangen wir mit den grundsätzlichen Anforderungen an die Krankenhausplanung an. Die Rahmenbedingungen für die Krankenhausplanung, die Bevölkerungszahlen und Bevölkerungsstruktur, Morbidität, neue Methoden von Diagnostik und Therapie, neue Organisationsformen zur Leistungserbringung oder die gesetzlichen Grundlagen ändern sich ständig. Daher besteht die Notwendigkeit zur ständigen Beobachtung und Anpassung der krankenhausplanerischen Entscheidungen an diese Entwicklung. Demzufolge ist der Krankenhausplan des Landes über die Jahre immer wieder neu angepasst worden, zuletzt im November 2021. Damals ist eine Ergänzung des Kapitels 4.5 „Notfallversorgung und Katastrophenschutz“ aufgrund gesetzlicher Vorgaben erfolgt, ebenso die Aufnahme eines neuen Kapitels „Umgang mit Opfern von Gewalt in der Notfallversorgung“, das auf der Istanbul-Konvention und weiteren Vorschriften beruht. Darüber hinaus wurden Kapazitäten im tagesklinischen und stationären Bereich aktualisiert. Zu den aktuellen Herausforderungen der stationären Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern zählen die flächendeckende Erreichbarkeit einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung (Katy Hoffmeister, CDU: Das war schon immer so.) vor dem Hintergrund steigender Spezialisierung und zunehmender Qualitätsanforderung sowie das immer drängender werdende Thema der Fachkräftegewinnung. Eine gute Versorgungsstruktur und eine hohe Attraktivität für Fachkräfte bedingen sich gegenseitig. Eine umfassende medizinische Versorgung macht eben nicht an den Sektorengrenzen halt. Deshalb muss sie übergreifend – stationär/ambulant – gedacht werden. Kommen wir zu den Leitplanken, die von der Bundesebene zu erwarten sind. Wie Sie wissen, ist auf Bundesebene eine Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung eingesetzt worden. Dafür bin ich der neuen Bundesregierung ausgesprochen dankbar. Diese Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung greift aktuell verschiedene Themen aus der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene auf. Die Länder sind dabei punktuell in den Konsultationsprozess einbezogen. Die Vorschläge der Regierungskommission skizzieren Reformideen, die dann einer detaillierten Untersetzung und auch einer regulatorischen Umsetzung bedürfen. Diese sind zum Teil sehr weitreichend. Ich kann Ihnen mitteilen, dass bereits Empfehlungen zur Finanzierung der Geburtshilfe und der Pädiatrie vorliegen, die aktuell durch Umsetzungsvorschläge des Bundesgesundheitsministeriums aufgegriffen werden. Positiv bewerte ich, dass kurzfristige Maßnahmen ergriffen werden seitens des Bundes aufgrund der drängenden Sondersituation dieser Bereiche und der bereits eingetretenen Strukturbereinigung im Bereich der Geburtshilfe und Pädiatrie. Vereinfacht gesagt, es werden dafür in einem ersten Schritt zur Stabilisierung zügig zusätzliche Mittel bereitgestellt. Unbenommen davon ist natürlich die grundlegende Reform erforderlich, um die langfristige Sicherstellung der Versorgung in Pädiatrie und Geburtshilfe zu ermöglichen. Dies wird in einem zweiten Schritt Teil der Reform sein. Weiterhin liegt bereits eine Empfehlung zur Tagesbehandlung in Krankenhäusern vor, die ebenfalls aktuell durch Umsetzungsvorschläge des BMG untersetzt wird. Danach soll es nun möglich sein, pauschal nach Abstimmung des Arztes mit den Betroffenen stationär behandelte Patienten für die Nacht wieder in ihre eigene Unterbringung zu entlassen. Denkbar ist, dass hierdurch eine Entlastung des Pflegepersonals erreicht werden kann. Dafür werden Abschläge von der Vergütung gemacht. Weitere wichtige Vorschläge stehen noch aus, und das sind insbesondere die Notfallversorgung, die Vorschläge zu Versorgungsstufen beziehungsweise Leistungsgruppen, die Berücksichtigung des Ambulantisierungspotenzials, Vorschläge zur sektorenübergreifenden Versorgung, die zu einer grundsätzlichen Öffnung führen und über Einzelmaßnahmen zur Überwindung der sektoralen Trennung hinausgehen. Gerade die zuletzt genannten Themen können und werden die Krankenhausplanung unseres Landes ganz erheblich beeinflussen. Insofern müssen wir hier zunächst die konkreten Vorschläge anschauen und bewerten. Erst dann werden wir die Krankenhausplanung des Landes in diesem Bezug angehen können. Ich kann Ihnen berichten, die Länder befinden sich in einem kontinuierlichen Austausch zu den Vorschlägen der Regierungskommission und wir stimmen unsere Positionen, wo auch immer es möglich ist, untereinander ab. Hieraus hat sich beispielsweise das Eckpunktepapier der Länder ergeben, welches vor Kurzem verabschiedet wurde. Darin haben die Länder Ziele für die Krankenhausreform ab 2023 definiert. Das Papier versteht sich als Unterstützung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung und nimmt Bezug auf die genannten Themen der Krankenhausplanung. Kommen wir zu den spezifischen Aktivitäten auf Landesebene, zum Umgang mit den Ergebnissen der Enquete-Kommission und zur Umsetzung der Empfehlungen. Zunächst einmal gibt es eine ganz wesentliche Leitplanke: Die derzeitige Landesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag für den Erhalt aller Krankenhausstandorte ausgesprochen. (Sebastian Ehlers, CDU: Wie die vorherige auch.) Aber, und auch das gilt es ganz offen zu kommunizieren, die Struktur der Krankenhauslandschaft wird zwangsläufig Veränderungen unterliegen. Der Veränderungsdruck nimmt zu. Genannt seien nur die Themen „Personalmangel“, „Spezialisierung“ und „zunehmende Ambulantisierung“. Eine Konzentration von bestimmten Leistungen an ausgewählten Krankenhausstandorten sowie eine Arbeitsteilung zwischen den Krankenhäusern werden deshalb unvermeidbar sein. Das sehen zum Beispiel auch die Empfehlungen der Enquete-Kommission „Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern“ ausdrücklich vor. Dort heißt es unter anderem, dass insbesondere die Behandlung von seltenen und schwersten Erkrankungen sowie die Durchführung von komplexen Eingriffen nur an ausgewählten Standorten mit entsprechender Spezialisierung erfolgen sollte. Leistungen der Grund- und Regelversorgung können entsprechend den Empfehlungen der Enquete-Kommission auch in Integrierten Gesundheitszentren erbracht werden. Die aus der Corona-Pandemie etablierten Cluster sollen in der Krankenhausplanung festgeschrieben werden und so die rechtlichen Grundlagen für die Krankenhausversorgung im Rahmen zukunftsfähiger Versorgungscluster geschaffen werden. Was im Prozess einer Reform der Krankenhäuser grundsätzlich klar sein muss, ist die Tatsache, dass solch umfangreiche Themen wie zum Beispiel die Einführung von Versorgungsstufen, wie sie die Enquete-Kommission vorschlägt, nicht durch das Gesundheitsministerium allein angegangen und verändert werden können. Und die Umsetzung kann auch nicht von heute auf morgen erfolgen. Das geht, wie gesagt, nur durch konstruktive Zusammenarbeit. Eine gute Kommunikation und ein zielorientiertes Miteinander aller relevanten Akteure mit langem Atem – dafür werbe ich ausdrücklich. Genau dies zu ermöglichen, ist Aufgabe der Kommission zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung, die aufgrund eines Landtagsbeschlusses und den Empfehlungen der Enquete-Kommission folgend von meinem Ministerium eingerichtet wurde. Sie setzt sich aus Akteuren der Gesundheitsversorgung, die über Entscheidungs- und Umsetzungskompetenz verfügen oder in entsprechenden Gremien mitwirken, sowie aus namhaften Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Praxisvertreterinnen und Praxisvertretern sowie Landtagsabgeordneten und Vertreterinnen und Vertretern meines Hauses zusammen. Geleitet wird diese Kommission vom Gesundheitsökonomen Herrn Professor Dr. Steffen Fleßa und mir. Diese Kommission hatte Ende August ihre erste Sitzung. Bereits dort wurden erste zu priorisierende Arbeitsaufträge für das Gesundheitswesen im Land beschlossen. Dazu gehört ganz nach oben die Erarbeitung eines Konzepts für die pädiatrische und geburtshilfliche Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Hierbei werden natürlich auch die Krankenhäuser einbezogen. Die Arbeitsgruppen sind bereits dabei, diese Aufträge umzusetzen, um konkrete Vorschläge an die Kommission zu unterbreiten. Die Entwicklung der letzten Wochen und Monate haben gezeigt, dass das Thema „Geburtshilfe und Pädiatrie“ gut gewählt ist, weil es besonders auf den Nägeln brennt. Hier sind schon Schlagworte wie Parchim, Wolgast und Crivitz gefallen. Aus den Diskussionen in der Kommission ist mir ein Aspekt zum sich entwickelnden Selbstverständnis der Kommission besonders deutlich in Erinnerung geblieben, nämlich der Anspruch, zu definieren und auch auf Bundesebene mitzugestalten, wie die Versorgung in dünn besiedelten Flächenländern aussehen muss, also eine gestaltende Stimme zu haben. Das erscheint mir von hoher Wichtigkeit. Innovative Versorgungsimpulse müssen von dünn besiedelten Flächenländern ausgehen. Sie müssen zukünftig gerade von Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern ausgehen, wenn die Entwicklung nicht an Realitäten und Bedarfen ländlicher Regionen vorbeigehen soll. Wenn wir uns um unsere Anliegen nicht selbst kümmern, werden es andere aus einer ganz anderen Perspektive heraus tun. Dass sich Entwicklungen abzeichnen, die diesem Ziel zuwiderlaufen, sei am Beispiel der Entscheidung zu Mindestmengen im stationären Bereich erläutert. Diese sind in ihrer Ausrichtung auf die Qualität von stationären Behandlungen sicherlich sinnvoll und wissenschaftlich fundiert, aber sie sind nur auf einen scheinbar monokausalen Aspekt, den der Qualität, konzentriert. Die Auswirkungen eines solch verengten Blickwinkels – ich könnte auch sagen, die Kollateralschäden, die dabei in Kauf genommen werden müssen –, die sind immens. Wenn zum Beispiel ein Maximalversorger die Mindestmengen für Lungenkarzinome nicht erreicht, bricht dadurch auch das Ausbildungsfeld der Thoraxchirurgie weg – mit weitreichenden negativen Folgen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Genau.) Dies hat dann etwa Auswirkungen auf die Attraktivität für Fachkräfte und kann zu einer Abwärtsspirale führen, (Torsten Koplin, DIE LINKE: So ist es.) die wiederum die Qualität der regionalen Versorgung insgesamt beeinträchtigt. Solche Aspekte können grundsätzlich im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen berücksichtigt werden. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Allerdings geht das nach einer Gesetzesänderung (Harry Glawe, CDU: Schwierig, schwierig, schwierig!) des vormaligen Gesundheitsministers Spahn (Harry Glawe, CDU: Schwierig, schwierig!) nur mit Zustimmung der Landesverbände der Krankenkassen (Glocke der Vizepräsidentin) und gelten diese Ausnahmegenehmigungen nur für ein Jahr und bieten somit keine Planungssicherheit. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Deshalb muss nach Wegen gesucht werden, wie eine solche Planungssicherheit zumindest für mehrere Jahre erreicht werden kann. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen an diesen Ausschnitten die Fülle der Aufgaben und Herausforderungen. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Wir stellen uns diesen ...

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