Enrico Schult
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Jagdgenossenschaften von den Kosten der Katasterdatenbeschaffung zu befreien, der Antrag ist natürlich löblich und ist auch in sich schlüssig, Herr Diener. Allerdings der Antragstext – und es tut mir leid, wenn ich das so sagen muss – scheint, als wenn Sie den an irgendeinem Stammtisch aufgeschrieben haben. Also wir sind hier im Parlament und da würde ich mir schon wünschen, dass Sie gezielt auch dann formulieren, wo wollen Sie ran. Wo ist denn diese gesetzliche Grundlage dafür? Also das ist mir tatsächlich so ein bisschen zu einfach und zu schlicht. Deshalb haben wir als AfD noch einen Änderungsantrag gestellt, der das noch mal genau konkretisiert, wo man ansetzen könnte. Sie haben viel Richtiges ausgeführt. Jagdgenossenschaften, Bundes- und Landesjagdgesetz natürlich, die setzen sich aus diesen Eigentümern zusammen. Sie sind quasi verpflichtet, alle Eigentümer eines Jagdbezirkes sind verpflichtet, in einer Jagdgenossenschaft mitzuwirken. Die treffen sich alle zwei Jahre und bilden einen Jagdvorstand. Das sind alles Dinge, die bekannt sind, und eben auf diesen Verpächterversammlungen muss klar geregelt werden, wie viel Pachtzins ausgezahlt wird. Und um das zu wissen, muss man natürlich wissen, wie viel Fläche hat der einzelne Eigentümer, und dazu sind Katasterdaten notwendig, die die Jagdgenossenschaften dann beim Kataster sich beschaffen, dort anfragen, und ja, um das Genossenschaftskataster zu führen und um den Pachtzins an die einzelnen Eigentümer auszuzahlen. So weit, so gut. Wenn man das jetzt aber runterbrechen würde und sagt, liebe Katasterämter, macht mal hier für die 1.423 Jagdgenossenschaften, stellt mal da die Katasterdaten zur Verfügung, ist das, glaube ich, nicht der richtige Weg. Wir sind ja nun schon im 21. Jahrhundert angekommen und da sollten wir tatsächlich auch den Weg der Digitalisierung weitergehen und fortschreiten, und da gibt es in der Tat jetzt schon Möglichkeiten, wo die Genossenschaften oder die Jagdvorstände auf das Liegenschaftskataster digital zugreifen können. Das machen einige auch. Da holen sie sich dann so einen Zugang und dann laden sie sozusagen alle Daten, die sie benötigen, laden sie dort aus dem Kataster runter. Das ist aber das Problem, dass es derzeit auch noch kostenpflichtig ist, und wenn ich höre, dass das im Koalitionsvertrag schon aufgegriffen wurde, dann ist mein Appell, das vielleicht auch mit aufzunehmen, denn das wäre der richtige Weg, um die Jagdgenossenschaften zu entlasten, denn dieses Jagdkataster, das gibt es jetzt auch schon. Wir haben ja dieses Jagdnutzungsportal, das ist so eine Art Geoportal. Das nutzen viele Jäger auch schon, die tragen da online ihre Abschusspläne ein und ihre Wildnachweisung. Also da sind einige schon wirklich weit fortgeschritten und daher meinen wir als AfD-Fraktion, dass wir dort ansetzen sollten, haben deshalb diesen Änderungsantrag gestellt, Paragraf 33 Geoinformations- und Vermessungsgesetz, das heißt, den Jagdgenossenschaften den Zugriff dort zu ermöglichen. Da gibt es auch gar keine Probleme. Die Jagdgenossenschaften sind Anstalten körperlichen, körperlich, von Körperschaften des öffentlichen Rechts – pardon! – und sie sind natürlich vernünftig gewählt. Sie geben sich eine Satzung, sie haben einen Jagdvorstand und da gibt es auch gar keine Bedenken, dass dort Schindluder getrieben werden kann mit den personenbezogenen Daten. Landkreise, Verwaltungen, Bürgermeister haben jetzt auch schon Zugriff auf dieses Portal. Insofern würden wir vorschlagen, dass es diesen Jagdgenossenschaften dann eben auch ermöglicht wird. Kurzum, das Ansinnen ist richtig. Der Landwirtschaftsminister oder Klimaschutzminister, oder wie auch immer, hat gesagt, dass es tatsächlich eine große Kostenbelastung ist für die Jäger, und wir sind uns, glaube ich, alle darin einig, dass wir wünschen, dass auch die einheimischen Jäger hier weiterhin das Jagdausübungsrecht bekommen. (Beifall Jens-Holger Schneider, AfD) Wir wissen ja aus der Praxis, das auch sehr vermögende Jäger aus den alten Bundesländern kommen und hier versuchen, Flächen zu pachten, auch insbesondere, wenn die Eigenjagdbezirke von 75, von mehr als 75 Hektar ausgewiesen werden. Dann kommen Sie mit einer dicken Geldbörse. Ich möchte tatsächlich auch, dass unsere einheimischen Jäger dort etwas begünstigt werden. Insofern sind wir auch dafür, die Kosten zu reduzieren. Und ich sage das aus einem pragmatischen Grund. Ich habe selbst die Erfahrung gemacht, vor ein/zwei Jahren war das im Winter, ein Stück Rehwild lag da, und dann habe ich den Jäger vor Ort angerufen und der war eben auch da. Und das wünsche ich mir, vor Ort, dass ich die Jäger erreiche, dass die ansprechbar sind. Und ich brauche dann niemanden, der irgendwie 200 oder 300 oder 400 Kilometer entfernt wohnt und dann vielleicht den Pachtzins von 5/6/7 Euro bezahlt, das ist nicht in unserem Sinne. Insofern, der Ansatz ist richtig, Jagdgenossenschaften entlasten. Aber wenn Sie das wirklich tun wollen, dann stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu, weil der würde wirklich eine Entlastung bedeuten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
