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Thomas Diener

CDU 10.11.2022 Sitzungen 8/36

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Also aller Voraussicht nach wird das der letzte Tagesordnungspunkt werden, (Nikolaus Kramer, AfD: Beeil dich denn nicht!) aber ich hab mich da schon mal in die Nesseln gesetzt. (Nikolaus Kramer, AfD: Wollt ich gerade sagen. Beeil dich, dann schaffen wir den letzten noch!) Ja, ja, deswegen habe ich gesagt, voraussichtlich. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Das Jagdkataster ist das Verzeichnis aller Jagdreviere und deren Inhaber, es beinhaltet die Jagdbahn, Flächen mit Angabe, insbesondere der Eigentümer und Jagdgenossenschaften, die in der Jagdgenossenschaft vertreten sind. Es gibt darüber hinaus auch Auskunft über die Jäger in den Revieren oder gegebenenfalls Pächter oder eventuell auch eingeschlossene Eigenjagden. Die Vorstände der Jagdgenossenschaft sind verpflichtet, ein Jagdkataster zu erstellen und zu pflegen. Hierzu müssen sie die Mitglieder einer Jagdgenossenschaft mit dem jeweiligen Eigentum und auch dem Flächenanteil ermitteln, insbesondere mit den bejagbaren Flächen. Dafür sind sie aber auch für die Verpachtung der jagdbaren Flächen zuständig. Einzige praktikable Lösung hierfür ist, die Daten über die Katasterämter der jeweiligen Landkreise zu beziehen. Die verfügen nämlich über einen Riesendatenbestand. Die Landkreise besitzen darüber hinaus separate EDV-Lösungen, sowohl für die Flurstücksverwaltung als auch für die Verwaltung der Jagdgebiete im Rahmen der unteren Jagdbehörde zum Beispiel, die sie auch für die Abrundung der einzelnen Jagdbezirke und -bereiche dort benötigen. Aufgrund der Neuregelungen sind die Gebühren hierfür im Rahmen der Kosten und auch der Aufwand für die Datenbeschaffung der zurückliegenden Legislaturperiode um ein Vielfaches gestiegen. Oft zehren sie einen nennenswerten Teil der Jagdpacht auf, sodass die Datenbeschaffung für viele Jagdgenossenschaften in unserem Land derzeit finanziell unzumutbar ist, zumindest ist deren Anzahl relativ oder deren Anteil relativ stark gestiegen. Gesetzlich geregelt ist, dass in den Jagdgenossenschaften, in denen kein gewählter Vorstand existiert, die Aufgaben einem Notvorstand übertragen werden. Das sind in aller Regel Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen. Ich selber bin also auch Vorsitzender von verschiedenen Jagdgenossenschaften und auch immer wieder Notvorstand von diesen Jagdgenossenschaften. Das haben auch einige unserer anderen Kollegen sicherlich mehrfach erleben dürfen. Einige haben wir ja davon hier auch. (Zuruf von Marcel Falk, SPD) Nicht selten muss bei dieser, ich sage mal, Querschnittsaufgabe das Jagdkataster aktualisiert werden, was in der Vergangenheit nicht in dem Maße gepflegt worden ist, wie es hätte gepflegt werden müssen. Dazu gab es in den vergangenen Jahrzehnten vielfache Eigentümerwechsel, nicht oder auch nicht ganz unabhängig durch Privatisierung der BVVG-Flächen, sodass es oftmals zu einer Zerteilung der Jagdgemeinschaften gekommen ist. Beides führt insbesondere auch durch die Eigenjagden, die die Jagdgenossenschaften zerteilt haben, beides führt zu einem entsprechend hohen Aufwand der Katasterpflege, insbesondere auch bei den anschließenden Abrundungen der jeweiligen Jagdgebiete, Reviere und Jagdbögen, denn es können durchaus mal Eigenjagden oder auch Jagdgenossenschaften entstehen, die sehen aus wie ein Kamm, und da kann man natürlich in der Praxis dann überhaupt nicht jagen, sondern die müssen auch entsprechend abgerundet werden. Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir jetzt gewährleisten, dass Jagdgenossenschaften künftig von den Kosten für die Datenbeschaffung des Jagdkatasters freigestellt werden können, zumal die Daten ja ohnehin bei den jeweiligen Landkreisen vorhanden sind. Bis zur gesetzlichen Regelung im Landesjagdgesetz soll hierzu die Billigkeitsregelung gemäß Paragraf 6 des Verwaltungskostengesetzes Mecklenburg-Vorpommerns greifen. Insofern ist das auch im Hinblick auf den angekündigten Änderungsantrag eine Kurzfristmaßnahme, die quasi das schaffen soll von jetzt bis zur Novelle des Landesjagdgesetzes, also auch ein Stück weit eine Krücke, wenn man so will. Bereits in der letzten Legislaturperiode hat sich meine Fraktion für die Befreiung der Kosten der Genossenschaften für die Beschaffung der Katasterdaten ausgesprochen. Umso besser ist es auch, dass diese Forderung, unsere damalige Intention, Eingang in die Koalitionsvereinbarung von SPD und LINKEN gefunden hat. Unter Paragraf, oder Ziffer 228 der Koalitionsvereinbarung haben Sie ausgeführt, dass eine kostenfreie Nutzung der Jagd, des Jagdkatasters durch gemeinnützige Jagdgenossenschaften gewährleistet werden kann und soll. Leider fehlt dazu eine Aussage, wann dies genau geschehen soll, um eine schnellstmögliche Lösung in diesem Bereich herbeizuführen. Für die Jagdgenossenschaft haben wir den vorliegenden Antrag eingebracht und ich habe das, glaube ich, gestern schon mal gesagt, auch gelegentlich wirkt die Opposition auf Regierungsarbeit. Ich bitte Sie da um Unterstützung. – Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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