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Christine Klingohr

SPD 10.11.2022 Sitzungen 8/36

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Mitsprache, Mitwirkung, Mitbestimmung – die Arbeit von Seniorinnen und Senioren würdigen und stärken“ – in Mecklenburg-Vorpommern sollen Menschen jedes Alters gut und gerne leben und an der Gesellschaft teilhaben können. Junge Menschen, Menschen in der mittleren Lebensphase und eben auch ältere Menschen sollen sich dafür gesellschaftlich einbringen können, um mitzubestimmen, wenn es darum geht, wie gute Lebensbedingungen zu gestalten sind. (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin) Beteiligung und Partizipation sind dabei für uns nicht optional und auch kein bloß zierendes Beiwerk für den politischen Prozess, denn allein in Wahlen kann sich Teilhabe nicht erschöpfen. Klar ist, dass freie und gleiche Wahlen ein tragender Pfeiler unseres demokratischen parlamentarischen Systems sind. Daher haben wir uns so stark für die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre eingesetzt. Hierdurch wird auch jungen Menschen die Möglichkeit gegeben, direkt politischen Einfluss zu nehmen. Darüber hinaus brauchen wir aber eine aktive demokratische und beherzte Zivilgesellschaft, die sich einbringt und mitgestalten will. Wenn wir eine solche starke Zivilgesellschaft haben wollen, wenn wir möchten, dass sich Menschen für das allgemeine Wohl verantwortlich fühlen, und wenn wir wollen, dass Menschen füreinander und auch für die Gesellschaft Verantwortung übernehmen, dann müssen und wollen wir Mitsprache ermöglichen, Mitwirkung fördern und Mitbestimmung verwirklichen. Für ältere Menschen setzt an dieser Stelle das Seniorenmitwirkungsgesetz an, denn dessen Ziel ist es, ich zitiere, „die Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken und ihre aktive Beteiligung am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben zu fördern. Über die reine Interessenvertretung hinaus sollen die Beziehungen zwischen den Generationen verbessert, die Solidargemeinschaft weiterentwickelt und vor allem der Prozess des Älterwerdens in Würde und ohne Diskriminierung unter aktiver Eigenbeteiligung der Betroffenen besser gewährleistet werden.“ Das Seniorenmitwirkungsgesetz sieht seit 2015 eine Evaluierung des Gesetzes im Abstand von fünf Jahren vor. Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich die Überprüfung jedoch verzögert. Nun hat die Landesregierung untersucht, ob das Gesetz seinem hier gerade dargelegten Anspruch immer noch gerecht wird. Dafür wurden die unterschiedlichsten Organisationen und Institutionen zu ihren Erfahrungen mit dem Gesetz befragt, darunter der Landesseniorenbeirat, die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, die kommunalen Landesverbände sowie Vereine und Verbände, die seniorenpolitische Aufgaben oder Tätigkeitsschwerpunkte haben. Außerdem wurden der Landtag und die Staatskanzlei und die Ministerien der Landesregierung um ihre Einschätzung gebeten. Mit dem Ergebnis der Evaluierung sind wir sehr zufrieden, denn diese hat ergeben, dass das Gesetz geeignet ist, die Arbeit der Seniorenvertretungen zu unterstützen und damit die Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken und deren aktive Beteiligung zu fördern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Mit Blick auf die Beteiligung von Seniorinnen und Senioren sind hier sicherlich zwei Einrichtungen hervorzuheben, die in den vergangenen Jahren intensiv die Gestaltung der Seniorenpolitik geprägt haben. Einmal zu nennen wäre die Enquete-Kommission „Älter werden in M-V“, die Mitte 2016 ihren Abschlussbericht vorgelegt und damit zahlreiche Empfehlungen für eine gute Senior/-innenpolitik formuliert hat. Nach diesen Empfehlungen richten wir uns bis heute an vielen Stellen. Im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements gehen zum Beispiel die landesweite Ehrenamtskarte und die Stärkung der MitMachZentralen auf die Empfehlungen der Enquete-Kommission zurück. Außerdem zu nennen ist natürlich das Altenparlament, das regelmäßig im Abstand von zwei Jahren zusammenkommt. Erst im Oktober konnte ich hier im Plenarsaal zu den vielen engagierten Delegierten sprechen und an den Diskussionsrunden der einzelnen Arbeitsgruppen teilnehmen. Die dort diskutierten Leitanträge haben anschaulich dargestellt, wie viele unterschiedliche Aspekte gute Seniorenpolitik in den Blick nehmen muss. Verabschiedet wurden Anträge zu den Themen „Förderung der Medienkompetenz“, „Bildung im Alter“, „nachhaltige Klimapolitik“ sowie zur „sozialen Beratungslandschaft“. Deutlich wird dabei, dass es bei Seniorenpolitik keineswegs einzig um die Themen Pflege und Gesundheit gehen darf. Ebenso wichtig für Seniorinnen und Senioren ist, sich auch im Alter neue und wichtige Kompetenzen anzueignen und Verantwortung für die Gesellschaft und kommende Generationen zu übernehmen und, ganz wichtig, sich gesellschaftlich weiterhin einbringen zu können, auch wenn die berufliche Laufbahn abgeschlossen ist. Ein tolles Beispiel hierfür ist die Initiative seniorTrainer des Seniorenrings. Dabei werden ältere Menschen geschult, sich ehrenamtlich einzubringen und auch eigene Projekte auf die Beine zu stellen. Im Ergebnis haben wir inzwischen fast 800 Seniorinnen und Senioren als ausgebildete seniorTrainer, die sich mit ihren über viele Jahre erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen in unserem Land einbringen und mit ihren selbstentwickelten Projekten und Ideen andere einbinden und mitreißen. Am 27. Oktober habe ich mit Frau Ministerin Drese an der Jubiläumsveranstaltung anlässlich des 20-jährigen Bestehens dieser Initiative teilgenommen. Hierbei wurden besonders engagierte Menschen ausgezeichnet und geehrt. Dort zu sprechen, hat mich besonders bewegt, denn als SPD-Fraktion setzen wir uns aktiv für die Belange von Seniorinnen und Senioren ein und wollen auch zukünftig die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Landesseniorenring fortsetzen. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Torsten Koplin, DIE LINKE) Die Evaluation des Seniorenmitwirkungsgesetzes hat gezeigt, dass der Landesseniorenbeirat in der Zeit von 2015 bis 2021 zu über 50 Gesetzen und Rechtsverordnungen angehört worden ist. Darüber hinaus hat der Landesseniorenbeirat eine Vielzahl von Stellungnahmen zu den unterschiedlichsten Themen abgegeben, zum Beispiel zur Stärkung der Medienkompetenz von Seniorinnen und Senioren, zur Umsetzung seniorenpolitischer Gesamtkonzepte, zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und zur Verkehrssicherheit. Der Landesseniorenbeirat hat damit die Möglichkeiten, die ihm das Gesetz bietet, intensiv genutzt und die Wirksamkeit des Gesetzes in der Evaluation bestätigt. Diesem positiven Fazit schlossen sich auch die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie die Landesregierung an. Das Seniorenmitwirkungsgesetz stellt damit einen wichtigen Baustein der Seniorenpolitik in Mecklenburg-Vorpommern dar und wird helfen, auch zukünftige Entwicklungen zu gestalten und das Engagement der Seniorinnen und Senioren zu stärken. Dieses Engagement möchten wir heute ausdrücklich würdigen, denn Seniorinnen und Senioren bringen sich an vielen Stellen ehrenamtlich ein, sei es politisch oder im sozialen Kontext. Mit ihren über viele Jahre erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen leisten sie so einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft. Um dieses Engagement zu fördern und ältere Menschen bei der Gestaltung eines guten Lebens zu unterstützen, haben wir im September einen dementsprechenden Antrag in den Landtag eingebracht. Erster Gegenstand des Antrags ist die Einrichtung eines runden Tisches gegen Einsamkeit und für ein gutes Leben im Alter. Hier werden Empfehlungen für Strategien gegen Einsamkeit erarbeitet. Außerdem haben wir beschlossen, für die Förderung und Vernetzung des Ehrenamtes eine landesweite Engagementstrategie erarbeiten zu lassen. Auch hier folgen wir einer Empfehlung der Enquete-Kommission „Älter werden in M-V“. Ehrenamtliches Engagement zeichnet sich dadurch aus, dass es in unvergleichlicher Weise Gemeinschaftsgefühl schafft und für Zusammenhalt sorgt, indem es Menschen Hilfe, Unterstützung und Förderung bietet. Gleichzeitig gibt es engagierten Menschen die Möglichkeit, sich einzubringen und Verantwortung zu übernehmen. Nicht vergessen werden darf an dieser Stelle jedoch, dass auch ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeiten oft genug anstrengend und kräftezehrend sind. Umso wichtiger ist es, dass diese Bereitschaft, sich einzubringen, und diese Bereitschaft, Zeit und Kraft für gute und sinnvolle Zwecke zu investieren, honoriert und geschätzt wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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