Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auf Antrag der AfD-Fraktion sprechen wir heute hier im Landtag über die einrichtungsbezogene Impfpflicht erneut. Die AfD möchte dieses Thema als Bühne für ihre, vorsichtig ausgedrückt, coronakritischen Themen nutzen (Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, AfD: So ein Quatsch! – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) und sich als Anwalt der Beschäftigten im Gesundheitswesen profilieren. Das ist durch meinen Vorredner deutlich geworden. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Höchste Zeit, diesen Versuchen entschieden und wissenschaftlich fundiert entgegenzutreten! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Ziel der Mitte März mit großer Mehrheit im Bundestag beschlossenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist es, die Schwächsten in unserer Gesellschaft vor den Folgen einer Corona-Erkrankung zu schützen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da geht es aber komplett vorbei. – Zuruf von Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, AfD) Insbesondere bei pflegebedürftigen Menschen mit Behinderungen oder Vorerkrankungen besteht ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe. (Nikolaus Kramer, AfD: Aber die arbeiten in der Regel nicht in der Pflege, Frau Ministerin. – Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, AfD: So ein Quatsch!) Und betreute, behandelte und gepflegte Menschen können Kontakte in den Einrichtungen nur schwer beeinflussen. Zudem hat die Vergangenheit gezeigt, dass insbesondere Pflegeheime immer wieder Orte darstellten, in denen es nach Eintrag des Virus zu Ausbrüchen mit teilweise hohen Todeszahlen kam. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aber auch Geimpfte tragen ein.) Dem Personal in beispielsweise Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen kommt aufgrund des intensiven und engen Kontakts zu vulnerablen Personengruppen daher eine besondere Verantwortung zu. Mit einer sehr hohen Impfquote wird das Risiko schwerer Krankheitsverläufe bei vulnerablen Personengruppen gesenkt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Es geht doch ums Pflegepersonal. – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Diesen Schutzgedanken hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 27. April 2022 aufgegriffen. Das Gericht hat klargestellt, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht verfassungsgemäß ist und nicht die Grundrechte der Beschäftigten verletzt. Berufsgruppen, die mit vulnerablen, besonders schützenswerten Menschen arbeiten und in engem Kontakt stehen, leisten mit einer Impfung einen wertvollen Beitrag zum Schutz der ihnen anvertrauten Menschen. (Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, AfD: Das ist doch Quatsch. – Zuruf von Petra Federau, AfD) Ich glaube, Sie sehen hieran schon deutlich die Unterschiede zur AfD-Position. Und um das klar zu sagen, da ja gerade die AfD immer wieder versucht, die Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich als Opfer zu stilisieren, die allermeisten Ärztinnen und Ärzte, stationäre und ambulante Pflegekräfte, Helferinnen und Helfer, Therapeutinnen und Therapeuten verhalten sich im Gegensatz zu vielen AfD-Vertreterinnen und -Vertretern (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Das wissen Sie doch gar nicht, Frau Drese.) seit Ausbruch der Pandemie enorm verantwortungsbewusst. (Enrico Schult, AfD: Das ist eine infame Unterstellung. – Zuruf von Horst Förster, AfD) Für diese 90 bis 95 Prozent der Beschäftigten (Glocke der Vizepräsidentin) im Gesundheitswesen ist nicht die Impfung das Problem, sondern der teilweise erschreckende, unverantwortliche Umgang mit der Pandemie. Denn genau dadurch sind wir im dritten Jahr der Pandemie. Genau dadurch mussten die Beschäftigten in den Krankenhäusern und Pflegeheimen oft über ihre Belastungsgrenze gehen (Enrico Schult, AfD: Ach dadurch?!) und sind dauererschöpft. (Zurufe von Petra Federau, AfD, und Horst Förster, AfD) Also unterstellen Sie nicht, diese Menschen, unsere Stütze der Gesellschaft, in Ihre Geiselhaft zu nehmen! Unterstehen Sie es sich, in deren Namen zu sprechen! (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und unterstehen Sie es sich, definieren zu wollen, was verantwortliche und unverantwortliche Corona-Politik ist! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Michael Noetzel, DIE LINKE – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Viel zu selten wird über die hervorragende Arbeit und die Aufrechterhaltung der Versorgung und Betreuung unter teilweise schwierigsten Bedingungen in den Kliniken und Pflegeeinrichtungen gesprochen. Vielen Dank an alle, die dafür gesorgt haben und weiterhin dafür sorgen! Vielen Dank an alle, die so verantwortungsbewusst waren und sind! Und vielen Dank an alle, die durch Impfungen sich und andere geschützt haben! (Zuruf von Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, erinnern Sie sich nur an die verheerende Situation in den Einrichtungen und die zahlreichen Todesfälle im Winter 2020/2021! (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Gerade in den stationären Pflegeeinrichtungen, dort, wo die vulnerabelsten Menschen leben, zeigt sich, dass die Schutzmaßnahmen – und dazu zählen in allererster Linie Impfungen – wirken, (Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, AfD: Nein!) dass sie schwere Krankheitsverläufe verhindern und Leben retten. In keinem anderen Bereich kam es seit dem Start der Impfung zu solch einem spürbaren Rückgang der schweren Verläufe und Todesfälle, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Dass die Impfungen noch immer ein wichtiges Instrument sind, um durch Covid-19 besonders gefährdete Menschen zu schützen, bestätigte darüber hinaus auch die Ständige Impfkommission erst kürzlich, als sie ihre Impfempfehlung für die zweite Auffrischimpfung auch für Beschäftigte im Krankenhaus und Pflegebereich ausgesprochen hat. Sehr geehrte Damen und Herren, die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht stellt das Land, aber insbesondere die Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten und die Einrichtungen bekanntlich vor große Herausforderungen. Dass diese Herausforderungen von den Gesundheitsämtern allerdings nicht zu bewältigen wären, wie es der Antrag der AfD darlegt, wird dem Einsatz und dem Engagement der Mitarbeitenden in den Behörden nicht gerecht. Bereits in einer Vielzahl von Fällen wurden durch die Gesundheitsämter im Zuge eines ordnungsgemäßen rechtsstaatlichen und mehrstufigen Verwaltungsverfahrens Anhörungen durchgeführt und auch einzelne Verbote ausgesprochen. (Petra Federau, AfD: Und da sind Sie noch stolz drauf, ja?!) Natürlich – und dies war seit der Einführung des Bundesgesetzes auch in Mecklenburg-Vorpommern ein wichtiges Kriterium – beziehen die Gesundheitsämter bei ihren Einzelfallentscheidungen die sichere Gewährleistung der Versorgung und den Schutz vulnerabler Gruppen in den betroffenen Einrichtungen stets in eine Abwägung und Beurteilung ein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Gesetz ist aus guten Gründen befristet worden. Nach derzeitiger Gesetzeslage auf Bundesebene läuft die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Ende des Jahres aus. Für eine mögliche Verlängerung bedürfte es einer Gesetzesänderung. Dies halte ich in der jetzigen Situation für nicht notwendig. Ich bin da mit den allermeisten Gesundheitsministerkolleginnen und -kollegen auch einer Meinung, denn die pandemische Lage hat sich seit der Einführung des Gesetzes verändert. Dabei macht eine veränderte Corona-Lage auch eine Neubewertung notwendig. So ist der ursprünglich im Vordergrund stehende Aspekt, mit einer Impfung eine Ansteckung mit dem Corona-Virus zu verhindern, mit der Omikron-Variante, in den Hintergrund getreten. Durch Impfung und überstandene Infektion haben wir zusätzlich mittlerweile eine gute Grundimmunisierung in der Bevölkerung, aber auch in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, in denen – das möchte ich noch einmal betonen – 90 bis 95 Prozent des Klinik- und Pflegepersonals geimpft sind. Das heißt, den Großteil des Personals haben die Impfangebote und die einrichtungsbezogene Impfpflicht erreicht. Angesichts dieser Punkte und der veränderten allgemeinen Pandemiesituation ist eine Nichtverlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aus heutiger Sicht deshalb folgerichtig. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
