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Hannes Damm

GRÜNE 10.11.2022 Sitzungen 8/36

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Der vorliegende Antrag der FDP erscheint auf den ersten Blick nachvollziehbar. Die Feststellung, dass mit der Reform des Wohngeldes ab Januar 2023 die Anzahl der Anspruchsberechtigten deutlich steigt, ist unbestritten richtig. Schon aktuell ist der Anteil der Haushalte in M-V, die auf Wohngeld angewiesen sind, mit 2,7 Prozent deutlich höher als sonst im Bundesgebiet. Wenn man noch den hohen Anteil der Arbeitnehmer/-innen berücksichtigt, die nur auf Mindestlohnniveau arbeiten, ist klar, dass wir es in Mecklenburg-Vorpommern mit Sicherheit mit mehr als der bundesweit prognostizierten Verdreifachung der Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte zu tun haben werden. Und ja, die Möglichkeit, einen Wohngeldantrag online zu stellen, ist ein wesentlicher Schritt zur Bürgerfreundlichkeit. Natürlich ist das unterstützenswert, natürlich sollte man das forcieren. Und genau hier wird es dann schwierig, denn aufgepasst, online Wohngeld beantragen, ohne den Antrag auszudrucken, das geht schon jetzt. Der Zweckverband Elektronische Verwaltung in M-V hat ein solches Verfahren im Angebot, vertrieben von einer Tochtergesellschaft der Stadtwerke Neubrandenburg, entwickelt von einem Unternehmen aus M-V, und alle interessierten Kommunen können sich schon heute anschließen mit direkter Anbindung an die Fachverfahren und OZG-konform. Bereits hier könnte man sagen: Antrag unnötig, abgelehnt, fertig! (René Domke, FDP: Der läuft doch nicht.) Ganz so einfach ist es dann doch nicht, denn ja, es gibt vereinzelt Kommunen, die das Verfahren nutzen, flächendeckend ist es aber nicht, und für die Bürgerinnen und Bürger wäre das natürlich toll. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass der Zugang nicht über das MV-Nutzerkonto möglich ist, welches für viele andere Leistungen im Land genutzt wird. Für die Beantragung von Wohngeld ist das Anlegen eines zusätzlichen Benutzerkontos nötig. Benutzerfreundlich ist das auch nicht. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass das Interface nicht mehr dem entspricht, was man heute als Stand der Technik gewohnt ist, oder daran, dass man zwar einen potenziellen Wohngeldanspruch berechnen kann, ohne sich beim System zu registrieren, die dafür verwendeten Daten dann neu eingeben muss, wenn man tatsächlich den Wohngeldanspruch dann auch beantragen möchte. Dass es anders geht, zeigt zum Beispiel das im Antrag genannte Tool in Nordrhein-Westfalen. Wenn man aber nachfragt, warum das Verfahren in M-V ist, wie es ist, dann erfährt man relativ schnell den Grund. Wir haben es ja auch schon gehört, denn es wurde ja schon entschieden, die Kommunen zeitnah an die EfA-Onlinedienste für Wohngeld anzuschließen, in einem ersten Schritt dann die Kommunen, welche bisher nicht am Onlineverfahren teilnehmen, das es im Land schon gibt, und in einem zweiten Schritt dann auch an das eigene Verfahren, was abgelöst werden soll, wenn die entsprechende einheitliche Lösung im Land zur Verfügung steht und auch der Funktionsumfang mindestens dem entspricht, was wir heute schon kennen. Die Entscheidung, eine einheitliche Lösung für das ganze Land, ist aus Bürgersicht halt auch der richtige Schritt. Der erste Teil der Forderung an das Land ist damit aus meiner Sicht schon erledigt. Der zweite Teil, die Beratung der Kommunen, hat durch Informationsveranstaltungen dann bereits im Oktober begonnen. Was wir uns von einem Antrag gewünscht hätten, wäre aber eine Wertschätzung, die die im Land bereits geleistete Arbeit honoriert. Insbesondere der Umstand, dass es in M-V eine Lösung schon gibt, die hier bei uns entwickelt und betrieben wurde und die in ihrem Funktionsumfang übrigens über den aktuellen EfA-Stand hinausgeht, darf nicht unter den Tisch fallen gelassen werden. Es ist bei Weitem nicht alles gut in der Digitalisierung, aber gerade beim Wohngeld ist es nicht so schlecht aus meiner Sicht, wie im Antrag unterstellt wird. Meine Fraktion kann daher zu Ihrem Antrag bestenfalls sich enthalten. Klar steht die beantragte Lösung noch nicht vollumfänglich und überall im Land zur Verfügung, aber tatsächlich sind wir hier schon so weit in der Umsetzung, dass ich mir leider wirklich nicht erklären kann, wie man mit dem Antrag noch besser auf den Weg kommen würde. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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