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Jens-Holger Schneider

AfD 10.11.2022 Sitzungen 8/36

Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Landsleute! Liebe Gäste! Einmal mehr beraten wir über eine klassische FDP-Initiative: gut gemeint, mittelmäßig umgesetzt, in dem Titel irgendwas mit „Digitalisierung“ und „bürgernah“, fertig ist der Antrag. Ich will Ihnen gar nicht absprechen, dass die Idee prinzipiell gut ist, allerdings scheitert sie einmal mehr an der Umsetzung. Und das, was Sie, meine Damen und Herren, hier fordern, gibt es bereits, nennt sich Onlinezugangsgesetz, und wird bereits seit Jahren konsequent vernachlässigt. (Zuruf von René Domke, FDP) Wenn wir das ernst gemeint hätten, dann hätten wir irgendwann uns mal auf den Weg gemacht, so wie Estland, die 2002 angefangen haben, konsequent zu digitalisieren. Estland – das könnten wir uns als Musterbeispiel nehmen, sehr dünn besiedelt, 1,3 Millionen Einwohner –, die haben es geschafft, mittlerweile 99 Prozent aller Dienstleistungen zu digitalisieren. Das wäre ein Beispiel. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Der Minister hat darauf hingewiesen, in Schleswig-Holstein, was Sie angeführt haben, einige Pilotkommunen, und auch in NRW – ich habe es mir eben noch mal angeguckt – muss ich am Ende des Tages Dinge ausdrucken und im Zweifel vom Vermieter ausfüllen lassen, es sei denn, die andere Seite ist auch voll digitalisiert. Das ist bei Vermietern eher wahrscheinlich. Aber wenn ich dann hier auf das Land zurückgucke oder auch in NRW gucke, da wird es auch sicherlich ältere Leute geben, die nicht so digitalaffin sind, die es am Ende des Tages auch ausdrucken müssen und dann per Post schicken. (Zuruf von René Domke, FDP) Man muss nicht immer weit dahin fahren, man kann es auch mit der Post schicken. Die Landesregierung war bis heute auch offensichtlich nicht gewillt oder schlicht nicht in der Lage, die vom Bund gesetzte Frist bis Ende 2022 auch nur annähernd einzuhalten. Liest man aufmerksam den Bericht des Landesrechnungshofes, waren zum Stichtag 13. April 2022 über das MV-Serviceportal gerade einmal 156 Leistungen, laut aktuellen NDR-Zahlen mittlerweile immerhin 224 der etwa 4.000 Dienstleistungen abrufbar, von welchen 40 Prozent auf das Land und 60 Prozent auf die Kommunen entfallen. Und ganz im Gegenteil mussten wir im Land sogar Projekte wie die neue hochgelobte Finanzsoftware HaVEL von Finanzminister Dr. Geue, die musste gestoppt werden, um weiteren Schaden vom Land abzuhalten. Damals hatte man versprochen, den Umgang mit Zahlen digitaler, schneller und präziser zu gestalten. Nach vier Jahren platzte der Traum endgültig und übrig blieb eine Rechnung von 30 Millionen Euro für den Steuerzahler und die Gewissheit, dass man auch weiterhin mit dem gleichen Softwaredinosaurier wie 1995 weiterarbeiten muss. Und wie kommen Sie angesichts der verheerenden Bilanz bis dato auf die Idee, dass es dieser Landesregierung möglich sei, aus der Hüfte eine digitale Möglichkeit zur Beantragung und Bearbeitung der neu aufkommenden Wohngeldanträge zu schaffen, wenn es bei dieser offensichtlich entweder an Willen oder an Kompetenz oder an beidem fehlt, auch nur ihre Standardleistungen zu digitalisieren? Wichtiger wäre es gewesen – wie vom Rechnungshof festgestellt –, endlich eine zentrale Steuerung der Prozesse zu implementieren. Solch einem Versuch hätten wir auch gerne zugestimmt. Was uns hier vorliegt, kann allerdings maximal als netter Versuch gewertet werden. Und daher ist mehr als eine Enthaltung für uns nicht möglich. Und bei der Gelegenheit geht es auch darum, dass viele Antragsteller, die heute neu in der Möglichkeit sind, ganz abgesehen von den digitalen Möglichkeiten, die es jetzt schon gibt, die werden Beratung und Hilfe bei der Antragstellung brauchen und auch beim Ausfüllen der Anträge. Und daher muss das Personal in den Ämtern, da muss man mal hingucken, wo es da Möglichkeiten gibt, da zumindest punktuell nachzusteuern und dabei zu helfen. Also aus den ganzen gesagten Gründen geht mehr als eine Enthaltung nicht. Und Sie hätten sich auch die Mühe geben können, mal die Zahlen für M-V rauszuarbeiten in Ihrem Feststellungsteil. Das war gar nicht so schwer. Das waren ungefähr 20.000 bis dato, bei einer Verdreifachung reden wir von circa 60.000 Antragstellern. Sie müssen das nicht bundesweit nehmen. Nehmen Sie das Land, wir sind hier im Land unterwegs! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von René Domke, FDP)

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