Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst vorneweg: Sie brauchen uns nicht auf die Reise zu schicken, wir sind längst auf der Reise. (Zuruf von René Domke, FDP) Herr Domke, und manchmal, manchmal hilft es, in Ausschüssen zwei/drei Fragen zu stellen. Ich habe das jetzt wiederholt aus der kleineren Fraktion gehabt. (Beate Schlupp, CDU: Wann kommen wir denn an?) Sage ich gleich gerne was zu, Frau Schlupp, seien Sie unbesorgt! (Rainer Albrecht, SPD: Abwarten! Ganz ruhig!) Ich glaube, dass Sie alle einmal in die Komplexität intensiverer Systeme einsteigen müssen, und da hole ich Sie jetzt gerne ab. Erstens. Die Behauptung, wir könnten seit 2019 einsteigen, ist grober Unfug. Punkt! (René Domke, FDP: Na, na!) Grober Unfug, Punkt! (René Domke, FDP: Na, na! – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat für Bauen und Wohnen übernommen, bundesweit eine EfA-Leistung – heißt „Einer für alle“, EfA mit „f“ – vorzunehmen, und Schleswig-Holstein hat in der Tat für das Wohngeld genau diese Aufgabe übernommen. Zweiter Vorwurf, in diesem Lande gäbe es noch keine Onlineantragsmöglichkeiten, passt zumindest für 18 von 110 Dienstbehörden, die das tun, nicht. Die haben sich ein eigenes System als kommunale Familie entwickelt. Jetzt können wir beide darüber streiten, ob wir das dauerhaft wollen. Aber noch mal, es gibt einen Teil, das ist mir wichtig, von Kommunen, die schon unterwegs sind. Drittens. Zu sagen, bestellt das doch einfach und morgen ist es da, passt leider auch nicht, weder zum komplexen System noch zum Entwicklungsstand. Und da mache ich im Übrigen auch gar keinem einen Vorwurf, um auch das deutlich vorneweg zu sagen, weil die EfA-Leistungen bundesweit alle momentan erst auf den letzten Zügen sind. Da sind wir mit dem Bauantrag sogar ein Stück weiter gewesen als andere, hilft uns aber auch nichts, wir sind alle im Zeitverzug, auch Schleswig-Holstein. Sie können derzeit beim Wohngeld in Schleswig-Holstein als EfA-Leistung nur den Erstantrag bekommen, den Schleswig-Holstein entgegen Ihrer Annahme – hätte ich im Ausschuss gern alles auf Fragen erläutert – auch nicht flächendeckend eingeführt hat, sondern in einigen wenigen Pilotbehörden ausprobiert. Der Folgeantrag, der Erhöhungsantrag, da gibt es noch mehrere Dinge wie in anderen Beritten auch, sind alle noch nicht digitalisiert, werden aber, sind auf dem Weg. Schleswig-Holstein ist da mittenmang. Ich gehe davon aus, dass Schleswig-Holstein zum Jahresende alle diese Antragsformate, die bisher in Papier funktionieren, komplett einmal digitalisiert hat. Weil wir in der Tat, genau wie Sie sagen, seit mehreren Wochen sehen, dass diese Wohngeldreform auf uns zuläuft, ohne im Übrigen die Details zu kennen, aber die Details sind jetzt klar, sind wir auf Schleswig-Holstein zugegangen, weil wir das EfA-Prinzip kennen und weil meine Sorge die gleiche ist wie Ihre. Meine Sorge ist, dass wir eine Vielzahl von Anträgen haben werden. Wir haben zurzeit so 24.000, 23.500 wohngeldbeziehende Haushalte. Wenn ich die nur verdreifache und die 23.500 ja trotzdem anfassen muss – wir führen oder der Bund führt ja dankenswerterweise ein höheres Wohngeld ein, er führt den Heizkostenzuschuss ein, das heißt, es gibt eine Menge veränderter Komponenten –, wir fassen also 70.000 Anträge in der kommunalen Verwaltung an. Das wird nicht leicht. Deswegen war in der Tat der Gedanke, wie weit sind die Schleswig-Holsteiner, können wir EfA möglichst schnell herholen. Und genau so reden wir mit den Schleswig-Holsteinern auch seit dem entsprechenden Punkt. Der war so im September, Ende September war klar, wann es kommt. Schleswig-Holstein kann aber gleichermaßen wie wir bei unserem Bauantrag leider nicht zaubern. Klar ist, zum Jahresende sind sie so weit. Klar ist auch, wir sind gern dabei – im Übrigen, wenn ich raufgucke, ich glaube, wie elf andere Bundesländer, die jetzt alle sagen, wir brauchen EfA. Von daher ist Schleswig-Holstein ja insgesamt auch unter Druck. Die Frage von Frau Schlupp war ja berechtigterweise – und so verstehe ich Ihren Antrag auch – zu sagen, wo stehen wir denn eigentlich. Da will ich gern die Chance hier nutzen aufzuklären. Wir stehen dabei, dass wir mit Schleswig-Holstein einig sind, wir übernehmen, zum Verdruss der 18, die im Übrigen ein eigenes System haben, weil wir gerne landeseinheitlich das EfA, also das bundesweite System, einführen würden, zu dem Nachteil, dass die 18, die schon eins haben, das aber völlig anders läuft, unserer Bitte hoffentlich entsprechen werden umzustellen, damit du ein einheitliches System haben wirst. Schleswig-Holstein kann uns zurzeit allerdings noch nicht anbieten, dass das in unser Oberflächensystem eingebunden wird. Wir haben ja so eine Art Grundnutzerkonto, wo ich mit Namen, zumindest ich persönlich, mit Namen und allem hinterlegt bin, von da aus stelle ich meine Anträge. Das wird die Herausforderung des ersten Quartals sein. Schleswig-Holstein hat versprochen, sie setzen das um, wir können einbinden, aber nicht per sofort. Drittens. Die Oberfläche, die wir haben werden, wird hoffentlich bis zum Jahreswechsel, vielleicht auch erst wenige Tage hinterher, zumindest so weit nutzbar sein, dass ich einen Onlineantrag stellen kann – Komma: wenn ich denn will –, aber quasi nur ein PDF-Dokument in der Behörde erzeuge. Ihre Hoffnung und auch meine war ja, wenn auf der anderen Seite das digitale Gegenstück besteht, kriege ich auch einen Teil der Verarbeitung hin. Dafür sind die Systeme momentan noch nicht ausgerichtet. Wir brauchen a) Schnittstellen zu den verschiedenen verwendeten Systemen, die die kommunalen Behörden einsetzen. Es sind im Lande drei unterschiedliche einfach Wohngeldverarbeitungssoftwares. Von denen sind zwei im Übrigen noch nicht einmal webbasiert, das heißt, ich habe Einzelarbeitsplatzlösungen. Da sind wir vom Homeoffice leider noch ein Stück entfernt, aber die Herausforderung für die Softwareentwickler ist groß. Zwei von den dreien sind kleine Softwareschmieden mit 10/12 Mitarbeitern, die momentan schon mit der Umsetzung der Neuerungen ordentlich rudern. Die Neuerungen des Wohngeldgesetzes müssen ja erst in die Software, damit die wenigstens aktuell funktioniert, und dann kümmern die sich um die Frage, ob sie die Anbindung vornehmen. Ich fürchte deshalb, dass das Bearbeiten im digitalen Vollkontext erst irgendwann Ende 2023 gelingen wird, aber immerhin die Antragstellung schon vorher. Die Frage ist, lohnt sich die Antragstellung als PDF-Dokument? – Ja, auch die lohnt sich schon und hilft den Behörden im Übrigen aus den genau von Ihnen richtig genannten Gründen: Erstens. Das Antragsformular, das kennen wir von Webanwendungen auch, gibt mir im Zweifel ein rotes Signal und ist nicht abschickbar, wenn ich nicht komplett ausgefüllt habe. Zweitens. Die Behörden sagen uns, schon die Leserlichkeit und die Vollständigkeit würden durchaus erhebliche Zeitverluste zurzeit ausmachen, die werden alle eingespart. Und drittens. Wir können das Ganze mit einem Antragsassistenten unterstützen, was auch passiert. Also Schleswig-Holstein hat einen Antragsassistenten vorbereitet, der einen dann durch das Ganze geleitet. Im Steuerrecht haben wir ja ähnliche Dinge, dass mich quasi im Zweifel eine kleine Springmaus begleitet und ich kann meine Frage eingeben, wenn ich an einer Stelle nicht weiterweiß. Von daher, die Vereinbarungen sind weitgehend vorbereitet, die wir im Blick haben. Wir sind ganz gut davor, zumindest nicht schlechter als andere momentan, eher heißsporniger, weil wir hoffentlich zumindest die PDF-Variante zum Jahreswechsel bekommen. Die hat einen kleinen, aber erheblichen Haken, bei dem Schleswig-Holstein uns helfen muss: Ich brauche dann für jede Wohngeldbehörde so eine Art digitalen Postkasten für deren derzeit ja in unser landesweites System noch nicht einbindbaren Wohngeldantrag. Und dafür brauche ich bei 110 Behörden 110-mal eine Datenschutzerklärung mit dem Land Schleswig-Holstein beziehungsweise seinem Datenverarbeitungszentrum, der Dataport. Das bereiten die Kommunen jetzt vor. Und ich brauche entsprechende Einzelverträge und Einzeleinrichtungen. Auch da bin ich ganz guter Dinge, dass es kurz nach dem Jahreswechsel gelungen sein wird. Und dann haben wir zumindest den digitalen Antrag in die Richtung für die, die möchten, mit entsprechenden digitalen Unterlagen. Die Behörden halten auch das schon für eine Erleichterung. Und wir sind dann auch bei den nächsten Schritten hoffentlich in dem Moment so weit, wenn die drei Softwareanbieter uns das Pendant anbieten. Auf das sind wir nämlich angewiesen. Herzlichen Dank für die Initiative, aber an der Stelle sind wir tatsächlich ein ganzes Stück schon unterwegs und, ich glaube, gar nicht so weit von dem weg, was Sie zumindest wollten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
