Hannes Damm
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Am 20. Mai 2022 hat der Landtag den Antrag von SPD und LINKEN „Zukunft aus eigener Kraft – Energiesouveränität als Baustein eines starken Mecklenburg-Vorpommerns“ auf Drucksache 8/651 beschlossen. Dort heißt es unter III: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, zum Erreichen von mehr Energiesouveränität und zur zwingend notwendigen Reduktion von Treibhausgasemissionen folgende Punkte zu berücksichtigen …“ Unter Punkt 5 „Wärmebedarf reduzieren“ wird dann das 10-Millionen-Euro-Förderprogramm „für die Umstellung von alten Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien“ angeführt, das helfen soll, „fossilen Energiebedarf im Wärmesektor zu reduzieren“. Dieses Programm geht auf eine Idee im 9-Punkte-Paket der Landesregierung vom 30. März zurück und wird in dem Landtagsbeschluss als einziger Vorschlag im Wärmesektor neben einer Überprüfung der Modernisierungsrichtlinie M-V angeführt. Ministerpräsidentin Schwesig hat in der entsprechenden Landtagssitzung im Mai verkündet, ich zitiere: „… wir werden ein eigenes, unbürokratisches Förderprogramm für private Haushalte auflegen für Photovoltaikanlagen und die Umrüstung von Öl- und Gasheizungen. Und ich habe mich sehr gefreut, dass der Bundesenergieminister auch gestern angekündigt hat, dass auch der Bund ein solches Programm vor allem für Öl- und Gasheizungen machen will.“ Und auch das Energieministerium bestätigte in der Antwort auf meine Kleine Anfrage „Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Energie- und Klimapolitik der Landesregierung“ auf Drucksache 8/540 im Mai die Absicht zur Aufsetzung eines solchen Programms zum Ersatz von fossilen durch erneuerbare Heizungen. Auf meine Frage „Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um sowohl aufseiten der Heizungsbetriebe als auch der Immobilienbesitzer eine höhere Akzeptanz für emissionsneutrale Heizungssysteme zu erreichen?“ erhielt ich die Antwort: „Das von der Landesregierung angekündigte Programm für Privatpersonen zur Heizungsmodernisierung soll ausschließlich Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien unbürokratisch unterstützen.“ Ebenso motiviert klingen die Stimmen aus dem Parlament zur Debatte des genannten Antrages. Ich darf hier Herrn Barlen – leider ist er nicht da – zitieren: „Hinzu kommen direkte Fördermöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger, für kleine Solaranlagen“ und „für die Modernisierung von Heizungen.“ Und auch Herr Schiefler stellte damals unmissverständlich auf ein eigenes – Zitat – „unbürokratisches Programm zur Umrüstung von Öl- und Gasheizungen“ ab. Ich befürchte aber, dass Sie Ihr Wort nicht halten und vor lauter vollmundigen Ankündigungen schon lange nicht mehr wissen, was Sie eigentlich nur versprochen und was davon tatsächlich beschlossen haben. Weder die Novelle der Modernisierungsrichtlinie noch das Programm zum fossilen Heizungstausch wurden jedenfalls bisher umgesetzt, und das ein halbes Jahr später. Die Heizsaison ist inzwischen angelaufen und durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die fossile Energiekrise sind viele Menschen in unserem Land in ernste finanzielle Bedrängnis geraten. Aber nicht nur, um die Bürger/-innen zu entlasten, ist es dringend notwendig, die Wärmewende in unserem Bundesland endlich zu starten. Der Wärmesektor gehört zu den größten Sorgenkindern beim Thema Klimaschutz. 50 Prozent der energiebedingten Emissionen in Mecklenburg-Vorpommern – das ist die Hälfte – sind dem Wärmebedarf zuzuschreiben. Getan hat sich in diesem Sektor seit 2000 gar nichts. Die Emissionen sind genauso hoch wie vor 20 Jahren. Laut Umweltbundesamt liegt der Treibhausgasausstoß im Gebäudebereich sogar regelmäßig über den erlaubten Jahresemissionsmengen gemäß Bundesklimaschutzgesetz, zuletzt zwei Millionen Tonnen CO -Äquivalente in 2021. 2 Es herrscht also ganz dringender Handlungsbedarf, wie auch die Ministerpräsidentin im Rahmen ihrer Sommertour im August in der „Schweriner Volkszeitung“ noch mal betonte. Rund die Hälfte aller Heizungen in Deutschland sind veraltet, betroffen sind etwa 11 Millionen Öl- und Gasheizkessel von rund 21 Millionen Anlagen nur insgesamt. Aber nicht nur mit Blick auf die Klimaziele, sondern auch insbesondere im Lichte des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der damit einhergehenden Verknappung der Gaslieferungen und Preissteigerungen ist die Wärmewende essenziell. Noch 2021 waren gut 70 Prozent der neuen Heizungsanlagen gasbetrieben. Im ersten Halbjahr 2022 wurden 25 Prozent mehr Wärmepumpen verbaut, aber nur 6 Prozent weniger Gasheizungen. Insofern ist es gut und richtig, dass es mit der 65-Prozent-Erneuerbarenquote praktisch zu einem Gasheizungsverbot gekommen ist. Für den Bestand gilt aber erst eine Ersatzpflicht nach 30 Jahren. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) In Mecklenburg-Vorpommern soll bis 2035 die Energieversorgung 100 Prozent erneuerbar sein. Die Zeit ist also knapp, um möglichst alle Öl- und Gasheizungen auch bei uns im Land gegen Wärmepumpen und Wärmenetze auszutauschen, um den Energieverbrauch der Gebäude signifikant abzusenken. Um eine passgenaue Umsetzung sicherzustellen, braucht es aus Sicht meiner Fraktion dringend eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere, da diese aktuell mit bis zu 100 Prozent für finanzschwache Kommunen gefördert wird, sonst zu 90 Prozent aus Bundesmitteln. Wo ist die Regierungsstrategie, um diese Fördermittel ins Land zu holen? (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Allein die technischen Lösungen liegen ja allesamt auf dem Tisch, und es gibt kleine und mittelständische Unternehmen in M-V, die mit großer Expertise deutschlandweit führend dafür bereitstehen. Klimaschutz – der Megatrend der nächsten Jahre, wie es so schön in Ihrem Haushaltsplan genannt wird – ist Ihnen, liebe Landesregierung, bis Ende nächsten Jahres 20 Millionen Euro Rücklagenentnahme wert. 5 Millionen haben Sie für die Moorschutzagentur eingeplant, 5 Millionen für die Überführung der sogenannten Klimastiftung in die LEKA, weitere 10 Millionen fließen demnächst an stolze Besitzer/-innen von Balkonsolaranlagen. Ob dahinter ein größerer Plan steht, der sich mit konkreten Treibhausgaseinsparungen pro investiertem Euro begründen lässt, daran habe ich ganz erhebliche Zweifel. Für mich klingt das eher nach einem bunten Mix aus PR-trächtigem Geldgeschenk, einem mageren Knochen an die zu Recht sehr laute Moorschutzcommunity in unserem Land und Notfallschadensbegrenzung bei den politischen Fehltritten der Klimastiftung. Was jedenfalls hier fehlt, ist das seit März in diesem Zusammenhang angekündigte und im Mai vom Landtag geforderte Programm zum Tausch fossiler Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien. Und da frage ich mich, was ist da los: Meinungsänderung der Koalition? Oder haben Sie festgestellt, dass 20 minus 10, minus 5, minus 5 gleich 0 ist, also kein Geld mehr übrig ist? Mir ist selbstverständlich klar, welche Argumente gleich in Ihren Reden vorgebracht werden. So konnten wir ja schon gestern der „Schweriner Volkszeitung“ entnehmen, was Regierungssprecher Timm als offizielle Erklärung für das Fehlen der Heizungsförderung angibt. Ich zitiere: „Die Ausführungen in dem Landtagsbeschluss zur geförderten Umstellung alter Heizungsanlagen seien eine ‚nicht exakte Wiedergabe‘ aus dem 9-Punkte-Programm gewesen, in dem auch die Förderung von Balkon-Solaranlagen genannt wurde.“ (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Langsamer sprechen! Man versteht Sie mit der Maske sehr schlecht.) Ich finde, dass man mich hier sehr gut versteht, und ich glaube, das können auch alle anderen bestätigen. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ich möchte an dieser Stelle anmerken, ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass es „auch“ heißt, selbst in der Erklärung des Regierungssprechers heißt es „auch“ und nicht „oder“. Zudem muss ich Ihnen, werte Landesregierung, ganz klar sagen, wenn die regierungstragenden Fraktionen schon nur aus Ihren Papieren abschreiben, und das dann noch nicht einmal richtig, und den Beschluss dann mit ausschließlich Ihren Stimmen herbeiführen, dann ist das trotzdem weiterhin ein Beschluss des Landtages – der legislativen Gewalt in diesem Land und als solcher von der Exekutive selbstverständlich umzusetzen. Außerdem ist es wieder einmal ein Zeichen, mit welcher Professionalität die rot-roten Fraktionen zumindest das Thema Energiewende angehen. Aber das möchte ich hier gar nicht weiter vertiefen. Zentral sind für mich zwei Punkte: Erstens das bereits angesprochene Prinzip der Gewaltenteilung. Der Exekutive obliegt dabei ausschließlich Gestaltungsspielraum über das Wie der Umsetzung eines Beschlusses der Legislative, aber nicht über das Ob. Aber vielleicht haben Sie auch nur ein anderes Verständnis von unserer Demokratie. Das können Sie dann vielleicht in Ihren Reden darlegen. Jedenfalls, zweitens, müssen sich die Bürger/-innen im Land auf die Beschlüsse des Landtages und Ankündigungen der Regierung verlassen können. Beispielsweise werden Investitionen in Erwartung einer finanziellen Förderung des Landes aufgeschoben. Dadurch sind erhebliche Mehrkosten durch die verspätete Umsetzung als auch das längere Heizen mit teuren fossilen Energieträgern zu erwarten und natürlich auch ein höherer Gasbedarf in diesem Winter. Die Landesregierung muss daher Ihren Worten und – viel wichtiger – dem Landtagsbeschluss Taten folgen lassen und das Programm endlich auf den Weg bringen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
