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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 10.11.2022 Sitzungen 8/36

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle konnten sehen, dass meine Kollegin Jutta Wegner das jetzt abgenickt hat, dass ich reden kann. Und wahrscheinlich ist es ein Versehen gewesen. Aber nun zur Sache. Der vorliegende Antrag fordert in Punkt 1, die Infrastrukturpauschale, welche in den Kommunen pauschal für Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt wird, auch 2023 auf 150 Millionen aufzustocken und damit auf dem Niveau der Vorjahre zu halten. Dafür wäre auch, das macht der Antrag klar, eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes notwendig. Und schließlich gibt es den Vorschlag, diese Erhöhung dieses Jahr aus den Steuermehreinnahmen zu bezahlen und für die nächsten Jahre die entsprechende Summe bei der Haushaltsaufstellung zu berücksichtigen. Begründet wird diese Forderung mit den Kostensteigerungen, denen sich die Kommunen angesichts der Inflation gegenübersehen. Viele von uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, kennen die Situation in den Gemeinden aus eigener Erfahrung, auch weil sie jahrelang auf der Gemeindeebene im Ehrenamt politisch aktiv waren beziehungsweise sind. Und wir sollten uns dieses Wissen auch zunutze machen, wenn wir hier auf Landesebene debattieren, wie wir die Investitionstätigkeit der Kommunen stärken können. Denn natürlich stimmt es, dass die Kosten für den Erhalt und den Neubau kommunaler Infrastruktur gerade in den letzten Monaten enorm gestiegen sind, und ja, es gibt Kommunen, die ohne die Infrastrukturpauschale nicht in der Lage wären, ihre Schulen, Kitas, Straßen und Sportanlagen zu unterhalten und zu erhalten vor allen Dingen. Es gehört zur Wahrheit aber auch dazu, dass es nicht überall den Mangel an Geld gibt, der Investitionen in den letzten Jahren behindert hat. Vielmehr sind es oft Schwierigkeiten bei der Auftragsvergabe, entweder keine oder überteuerte Angebote, Fachkräftemangel spielt dabei eine Rolle. Und diese Schwierigkeiten führen dazu, dass selbst die Investitionen, die es in den Haushaltsplan geschafft haben, manchmal nicht umgesetzt werden können. Nicht wenige Kommunen schaffen es daher auch bei auskömmlicher Finanzierung nicht, den Investitionsstau abzubauen. Auch darüber müssen wir reden, auch da muss es eine Lösung geben. Und deshalb sollten wir sehr genau überlegen, wie wir die Mittel der Infrastrukturpauschale in Zukunft verteilen. Artikel 73 Absatz 2 der Landesverfassung, auf den sich der Antrag beruft, spricht explizit von der Aufgabe, die Leistungsfähigkeit steuerschwacher Kommunen zu sichern und im Rahmen des Finanzausgleichs genau dies, nämlich einen Ausgleich zu schaffen. Bei den 100 Millionen, die auch ab 2023 den Landkreisen und Gemeinden aus der Infrastrukturpauschale zur Verfügung stehen, wird dem dadurch Rechnung getragen, dass der Gemeindeanteil zu 50 Prozent nach der Finanzkraft der Kommunen verteilt wird. Bei dem von 2020 bis 2022 gezahlten Aufstockungsbetrag, der mit dem vorliegenden Antrag erhalten werden soll, ist dies jedoch nicht der Fall. Dieser wurde, soweit er auf die Gemeinden entfällt, ausschließlich nach der Einwohnerzahl vergeben. Der Antrag der CDU trifft leider keine Aussage dazu, nach welchem Schlüssel die jetzt geforderten zusätzlichen 50 Millionen verteilt werden sollen. (Heiterkeit und Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ja, das höre ich jetzt so. Das ist aus unserer Sicht aber zwingend notwendig, denn der Verzicht auf eine Berücksichtigung der Steuerkraft verringert den Steuerkraftausgleich, den die Landesverfassung ausdrücklich fordert. Eines ist aber klar und da folgen wir dem Antrag: Wir brauchen aktuell die Investitionen der öffentlichen Hand so sehr wie lange nicht mehr, denn in den Zeiten von Inflation und steigenden Zinsen gibt es eine zunehmende Zurückhaltung von privaten Investoren. Unsere gemeinsame Aufgabe muss es daher sein, die Kommunen in die Lage zu versetzen, geplante Investitionen auch und gerade jetzt finanzieren und umsetzen zu können. Und vermutlich sind wir uns grundsätzlich darüber einig, dass die Infrastrukturpauschale ein wesentliches Mittel dafür ist und auch bleiben muss. So verstehen wir zumindest die Aufforderung an die Landesregierung aus dem Entschließungsantrag der Regierungskoalition zum Haushaltsbegleitgesetz, nämlich die Ausgestaltung der Infrastrukturpauschale ab 2023 im Hinblick auf Höhe und Finanzierung zu klären. Wäre die Landesregierung diesem Auftrag bereits nachgekommen, wäre dieser Antrag unter Umständen unnötig. Und lassen Sie mich auch noch mal auf das, was der Innenminister gesagt hat, was in dem Gutachten damals besprochen wurde oder zumindest dargestellt wurde, dass es einen Investitionsrückstau von 2 Milliarden gibt, eingehen. Und wenn man das auf 20 Jahre mit 100 Millionen macht, dann sind das 2 Milliarden. Aber diese Interpretation ist mir viel zu statisch. Wir wissen, dass, wenn man erst mal den Investitionsstau hat, jedes Jahr neue Investitionsstautatbestände dazukommen. Deswegen … (Thomas Krüger, SPD: Das FAG ist aber erhöht worden. Das ist ja nicht nur diese Erhöhung.) Nein, nein! Aber das muss man ja sagen, es kommt immer auch Investitionsstau dazu, und auch die Dynamisierung ist dabei nicht berücksichtigt. (Thomas Krüger, SPD: Natürlich ist die berücksichtigt!) Deswegen sind solche langfristigen Aussagen als Begründung natürlich immer auch relativ zu betrachten. Auf jeden Fall ist es so, zum jetzigen Zeitpunkt scheint es uns notwendig, ein klares Zeichen aus dem Land in Richtung Kommune zu geben, dass wir diese angesichts der steigenden Kosten auch und gerade bei den Investitionen nicht alleinlassen. So verstehen wir diesen Antrag und werden ihn daher unterstützen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Marc Reinhardt, CDU: Sehr gut!)

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