Christian Pegel
Herzlichen Dank! Da bitte ich um Nachsicht. Ich hatte Ihre Frage so verstanden, was wir bereits tun. Die Kollegin beabsichtigt, eine Evaluation vornehmen zu lassen des Dritten Landesaktionsplanes, die der Auftakt quasi sein soll, daraus dann – vor allen Dingen auf das Beratungshilfenetz bezogen –, daraus dann Ableitungen zu treffen, die man in die nächsten Schritte übernimmt, die im Übrigen dann beteiligungsorientiert erfolgen werden, aber Ausgangspunkt ist die Evaluation, von der ich verstanden habe, dass sie zwischenzeitlich die finanzielle Untersetzung erreichen konnte, und man dann in diesem Forschungsvorhaben folgende Fragestellung insbesondere in die Auseinandersetzungen geben wird: Welche Anforderungen und Maßnahmen lassen sich aus der Istanbul-Konvention ableiten und sind bereits im Dritten Landesaktionsplan – die Kollegen nennen das immer LAP – benannt? Wie sind die unter Anforderungen und Maßnahmen in der Praxis umgesetzt? Welche Ressourcen und Diskrepanzen gibt es? Welche Anforderungen und Maßnahmen lassen sich der Istanbul-Konvention entnehmen, die im Dritten LAP und in der Praxis noch nicht umgesetzt sind? Welche Priorisierung von Zielen und Maßnahmen lässt sich aus der Istanbul-Konvention und den Diskrepanzen ableiten? Wie ist das Beratungs- und Hilfenetz in Bezug auf die Vorgaben der Konvention ausgestattet? Welche Zugänge und Interventionsabläufe im Rahmen des Hilfenetzes gibt es? Bedarf es einer Organisationsentwicklung des Beratungs- und Hilfenetzes im Sinne des Betroffenenschutzes? Welche Aspekte der Organisationsentwicklung werden dann aus dieser Evaluation heraus empfohlen? Welche Zuwendungen und Finanzierungen erhalten die Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes? Welche Landes- und kommunalen Verantwortlichen sind hinsichtlich der Finanzierung gegeben? Im Rahmen dessen wird man, im Rahmen der Evaluation, die Bewertungen aus dem erstellten Gremiumbericht, also der europaweiten Betrachtung unseres Vorgehens und der Bedarfe vor Ort, entsprechend in Leitlinien gießen und die dann, ab Sommer dieses Jahres seien die Länder entsprechend eingebunden, auf der Bundesebene an der Umsetzung beteiligen und auf der Landesebene nach dieser Evaluation unsererseits entsprechend fortentwickeln, in diesem Fragenkatalog.
