Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde zunächst gern ein Missverständnis, das ich immer wieder auch in den Medien wahrnehme, noch einmal auflösen. Die Justizministerin ist die Stiftungsaufsicht. Ihre Formulierung legte eben schon wieder nahe, es gebe innerhalb des Justizministeriums eine eigene, davon losgelöste Behörde. Das nehme ich auch in anderen Beiträgen und Presseberichten wahr. Mir ist wichtig, die Justizministerin ist die Stiftungsaufsicht. Es gibt ein Referat innerhalb des Hauses, das diese Aufgabe schwerpunktmäßig macht, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) aber es bleibt die Behörde der Justizministerin, also die Stiftungsaufsicht. Zweitens. Die Verlängerung ist nach dem, was mir die Stiftungsaufsicht, die Justizministerin als Stiftungsaufsicht an die Hand gab, ist bis zum 09.12.2022 verlängert. Und meine Frage an sie war, ob das unüblich sei. Das Signal des Hauses, des Justizministeriums, lautet, nein, eine größere Zahl von Stiftungen, das sei durchaus nicht unüblich, würde über die eigentlich innerhalb von neun Monaten zu leistenden Zuarbeiten hinaus Fristverlängerungen benötigen, sodass eine Verlängerung bis zum Jahresende durchaus der Verwaltungspraxis in ganz, ganz vielen Sachverhalten entspreche.
