Christian Pegel
Ich versuche es zu sortieren. Erstens. In der Landesbauordnung gilt die Genehmigungsfiktion nur für sogenannte vereinfachte Baugenehmigungsverfahren. Ich sage mal ein bisschen salopp, das klassische Einfamilienhaus, das relativ standardisiert ist, da zum Beispiel geht es, also nicht bei komplexeren Bauvorhaben. In diesem Bereich gilt, ich muss die Antragsunterlagen komplett eingereicht haben, sie müssen vollständig sein, dann hat die Behörde drei Monate Zeit, kann – will ich Sie nicht mit quälen – noch um einen Monat verlängern. Wenn sie in der Zeit die Ohren am Kopf nicht bewegt, gilt, nicht „muss erteilt werden“, sondern gilt sie als erteilt. Ich darf dann also losbauen. Das gilt aber nur für diesen Bereich, weil das sehr standardisierte Verfahren sind, wo ich in der Regel auch keine komplexeren Bereiche habe. Immer dann, wenn ich was Komplexeres baue, ist es nicht mehr einfach, das Baugenehmigungsverfahren, und würde deshalb auch unter diese Regelung nicht fallen. Zweitens. Ich gehe davon aus, dass das, was der Kollege ansprach, eher den Windkraftausbau oder den Solarausbau betraf, sodass wir in einem Bereich sind, der auf jeden Fall nicht unter das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren fällt. Drittens. Hier ging es auch gar nicht um die Baugenehmigung nach außen, so nehme ich es zumindest an, sondern um einen Bereich, auf den ich jetzt ganz vorsichtig mit antworten darf, weil ich mich nicht völlig unvertraut fühle, nämlich den Bereich der Raumordnung. Es geht um die Frage, ob in einem gewissen Bereich überhaupt ein großflächiger Solaranlagenpark gebaut werden darf. Da ist unser Landesrecht etwas strenger und wir haben letztes Jahr auch hier im Landtag unter Ihrer Beihilfe eine Entscheidung getroffen, dass wir für einen gewissen Rahmen Ausnahmen von diesem sehr strengen Landesrecht zulassen. Die gehen aber nur über sogenannte Zielabweichungsverfahren, das hat nichts mit Baurecht zu tun, sondern das ist eine rein raumordnungsrechtliche Kategorie, darf ich überhaupt in dem Beritt bauen. Dafür muss wiederum das zuständige Raumordnungsministerium, das ist der Kollege Meyer, andere Häuser halt befragen, unter anderem das Innenministerium, und sagt, manchmal brauchen die zu lange, und deswegen würde er gern, ohne dass so was bisher im Gesetz steht – ich finde es aber richtig –, sagen, ich schicke euch das, wenn ihr in einem Monat euch nicht gerührt habt, dann gehe ich davon aus, ihr seid einverstanden damit, dass wir dem Zielabweichungsverfahren zustimmen. Das ist sozusagen etwas im behördeninternen Kontext und hat aber vor allen Dingen nichts mit der Landesbauordnung zu tun. (Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe. – Minister Christian Pegel wendet sich an das Präsidium.)
